Kenntnisnahme - FB 68/0104/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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Grünpfeil für den Radverkehr - Bürgerantrag vom 11.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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03.09.2024
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Erläuterungen
Mit dem zu behandelnden Bürgerantrag wird die Verwaltung aufgefordert, an allen lichtsignalgeregelten Straßeneinmündungen, die auf eine Straße mit rechtsseitigem Fahrradschutzstreifen oder Fahrradweg führen, den Grünpfeil für den Radverkehr anzubringen.
Auch aus dem politischen Raum ist ein ähnlich lautender Antrag auf Einrichtung des Grünpfeils für den Radverkehr gestellt worden (FB 61/1536/WP17). Die Verwaltung hat diesen Prüfauftrag angenommen und in einer ersten Überlegung angestrebt, diesen in einem Gesamtpaket abzuarbeiten. Lichtsignalanlagen, die von aktuellen Überplanungen betroffen sind, sollten aus dem Gesamtpaket herausgenommen und separat betrachtet werden.
Der „Grünpfeil für den Radverkehr“ wurde mit der Änderung vom 20.04.2020 - in Kraft getreten am 28.04.2020 – in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt.
Um die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden zu gewährleisten, musste der Gesetzgeber entsprechende Voraussetzungen und Ausschlussgründe formulieren. Diese Handlungsanweisungen, die sich an die Verwaltungen richten, wurden mit Änderung vom 15.11.2021 teilweise in die Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO eingebracht.
Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe sind in § 37 StVO und den entsprechenden VwV zu § 37 StVO enthalten. Die entsprechenden Vorschriften sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt sind 13 Voraussetzungen und / oder Ausschlussgründe zu prüfen. Auf dem Stadtgebiet sind aktuell 217 Lichtsignalanlagen installiert, bei denen in der Regel bis zu 4 Rechtsabbiegemöglichkeiten für Radfahrer geprüft werden müssen. Dabei erfordern die gesetzlich formulierten Voraussetzungen teilweise eine Prüfung vor Ort. So muss unter anderem sichergestellt sein, dass der nach rechts abbiegende Radverkehr Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann. Somit bedarf es bei jeder Lichtsignalanlage einer Einzelfallprüfung.
Die Prüfung erfolgt durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung des Straßen-baulastträgers und der Polizei.
Die Kommission barrierefreies Bauen hat die Einrichtung des Grünpfeils für den Radverkehr aus Aspekten der Sicherheit bereits im Vorfeld abgelehnt und wünscht – sollte der Grünpfeil für den Radverkehr eingerichtet werden - eine Beteiligung in jedem Einzelfall.
Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass sich durch die beschriebene Verfahrensweise ein immenser Bearbeitungsaufwand ergibt, der neben den bestehenden Aufgaben durch die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht zu leisten war.
Konzeptionell wird die Verwaltung die Prüfung der Lichtsignalanlagen die innerhalb aktueller Überplanungen liegen verstärken, um sukzessive das Gesamtaufgabenpaket zu verkleinern.
Das Gesamtpaket der Lichtsignalanlagen soll einer Vorprüfung unterzogen werden. Ziel ist es, Anlagen zu ermitteln, bei denen von vorne herein ein Ausschlussgrund vorliegt, so dass nicht bei allen Lichtsignalanlagen eine vollumfängliche Prüfung durchgeführt werden muss.
Zurzeit werden Überlegungen angestellt, ob diese Vorprüfung durch die Verwaltung ausgeführt werden kann oder ob ein externes Büro mit dieser Aufgabe betraut werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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