Entscheidungsvorlage - E 88/0154/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken auf dem Bendplatz - aktueller Stand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
- Verfasst von:
- DEZ VI, E88
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Eurogress
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Entscheidung
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10.09.2024
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Erläuterungen
Die Priorität in der Parkraum-Bewirtschaftung liegt für Eurogress in einer flexiblen Nutzung, bei der jederzeit über die zur Verfügung stehende Parkfläche frei entschieden werden kann, um Veranstaltungen auf dem Platz störungsfrei durchführen zu können.
Es wurden zwei Teilbereiche auf dem Bendplatz mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten definiert:
- Parkfläche 1 (P1) hat eine Größe von etwa 900 m² und kann dauerhaft als Parkfläche genutzt werden. Nur zu den Öcher Bend Veranstaltungen wird diese Fläche benötigt. Es kann über rechtzeitige Vorankündigungen sichergestellt werden, dass diese Fläche für den Öcher Bend frei ist.
- Parkfläche 2 (P2) betrifft die Restfläche des Bendplatzes und hat eine Fläche von etwa 31.100 m². Da hier bedarfsbezogen auch kurzfristig sichergestellt werden muss, dass der Platz jederzeit für Veranstaltungen frei sein muss, kommt eine dauerhafte Nutzung als Parkfläche bei dieser großen Fläche nicht in Frage. Die Nutzung als Parkfläche wird daher nur veranstaltungsbezogen eingeräumt, dies bezieht sich sowohl auf eine tageweise wie auch auf eine flächenmäßig jederzeit variierbare Nutzung.
Als weiteres wichtiges Element wird die Kostenbeteiligung durch Eurogress gesehen. Je geringer eigene Kosten bei einem Investitionsvolumen von zwischen 20-50 TEUR anfallen, umso wirtschaftlicher stellt sich ein Modell dar.
Daneben spielen sowohl administrative Aufgaben, datenschutzrechtlicher Umgang, Tarifhoheit und Verteilung der Umsätze eine zentrale Rolle. Auch eine einfache und handliche Nutzung für die Parkenden muss gewährleistet werden.
Nach einer Marktrecherche könnte sich für die Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz künftig das nachfolgend erläuterte Modell anbieten.
Schrankenfreies Parken mit Kennzeichenscanner:
- Übernahme aller Investitionskosten, Wartungen & Reparaturen durch Anbieter*in (Kennzeichenscanner, Steuerungseinheiten, Masten, Temposchwellen, Schilder)
- Eurogress stellt Stromversorgung an Installationspunkten sicher
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Unterteilung des großen Geländes in zwei Bereiche
- P1 für dauerhaftes Parken (außer zum Öcher Bend), etwa 900 m²
- P2 für veranstaltungsbezogenes Parken, etwa 31.100 m², täglich und flächenmäßig variierbar
- 5 Jahre Vertragslaufzeit
- Kein Kassenautomat, Bezahlung über eine App; bspw. „EasyPark“, da bereits stadtweit in Nutzung
-
Parkumsätze
- Tarifhoheit liegt bei Eurogress Aachen
- Verteilung:
- P1: 100 % Umsatz Eurogress Aachen
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P2: 90 % Umsatz Eurogress Aachen, 10 % Umsatz Anbieter*in
- Erhöhtes Nutzungsentgelt bei Parkverstößen: 100 % Anbieter*in (derzeit 45 EUR je Parkvorgang, während Vertragslaufzeit fixierter Betrag)
- Park-Vertrag: zwischen Anbieter*in und Parkenden. Eurogress erhält keine Daten der Parkenden. Parkverstöße werden von Anbieter*in administriert.
- Software wird gestellt; Eurogress erhält Zugriff für Stornierungen und Whitelisting
- Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung schuldet Eurogress, sofern die vorzeitige Beendigung von Eurogress zu vertreten ist, dem*r Anbieter*in Ersatz für getragenen Installations- sowie Deinstallationskosten sowie ggf. weitere Ersatzansprüche. Eine genaue Definition der Ersatzansprüche müsste noch erfolgen.
- Referenzen zahlreich gegeben
Dieses Modell einer Parkraum-Bewirtschaftung stellt eine Dienstleistungskonzession dar und wäre im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |