Entscheidungsvorlage - E 46/47/0101/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den geprüften Jahresabschluss 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2022 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW

- den Jahresabschluss 2021/2022 per 31.07.2022 festzustellen,

- den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 zur Kenntnis zu nehmen

- und die Verrechnung des Jahresüberschusses von 788.140,78 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.

Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Kultur und Theater die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW. Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Kultur und Theater seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.

 

Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2022 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahres¬überschusses von 788.140,78 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur und Theater für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.

 

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Erläuterungen

Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Kultur und Theater vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.

Der Jahresabschluss 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2022 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 788.140,78 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.

Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kultur und Theater, den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der vorbezeichneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

Klimarelevanz:

entfällt

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Anlagen

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