Entscheidungsvorlage - FB 52/0527/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Laurensberg, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Alte Vaalser Straße zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Alte Vaalser Straße.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).

 

Im Frühjahr 2024 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2012 erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen dieses Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Alte Vaalser Straße in Laurensberg überprüft. Die Sportanlage besteht aus einem Kunstrasenplatz und einem angrenzenden Minispielfeld (ebenfalls Kunstrasen). Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes wurde bei dieser Begehung festgestellt.

 

Alleiniger Vereinsnutzer ist der FV Vaalserquartier e.V.. Der Verein hatte in der Spielsaison 2023/24 insgesamt 16 Mannschaften (13 Jugend-/ 3 Seniorenmannschaften) im Spielbetrieb. Die Mannschaftszahlen für die Saison 2024/25 liegen derzeit noch nicht vor.

 

Neben dem Fußballverein wird die Sportanlage auch von der GGS Vaalserquartier genutzt.

 

Das Spielfeld wurde im Jahr 2012 errichtet. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wurde im Rahmen der Umwandlung ebenfalls im Jahr 2012 erneuert. Der Kunstrasenplatz ist aufgrund der intensiven Nutzung durch die vielen Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb sehr stark abgespielt. Da an einigen wenigen Stellen bereits eine Verletzungsgefahr bestand, wurden bereits im Frühjahr 2024 kleinere Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, damit eine Platzsperre umgangen werden konnte. Trotz dieser Arbeiten und aufgrund der weiterhin sichtbaren Schäden ist eine Sanierung des Platzes zeitnah erforderlich.

 

Der Platz hat eine Größe von 65 x 98 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 6.370 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Gummigranulat-Füllung wird der neue Kunstrasen aus Nachhaltigkeitsgründen eine reine Sand-Füllung erhalten.

 

Die Sanierungskosten werden auf ca. 270.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll in der spielfreien Zeit im Sommer 2025 erfolgen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

280.000 €

479.508,97 €*

900.000 €

900.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in Höhe von 300.000 € zur Verfügung. In gleicher Höhe stehen im Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, so dass ein entsprechender Auftrag bereits in 2024 erfolgen könnte.

 

(* inkl. Ermächtigungsübertragung und überplanmäßiger Mittelbereitstellung i.H.v. 199.508,97 €)

 

Die Mittel 2024 werden für die Sanierung des Sportplatzes Romerich und die Restzahlung der Sanierungsmaßnahme an der Brander Straße benötigt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Loading...