Entscheidungsvorlage - E 88/0159/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Öcher Bend - Entgeltordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
- Verfasst von:
- DEZ VI, E88
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Entscheidung
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10.09.2024
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Erläuterungen
- Grundlagen
Die Öcher Bend-Veranstaltungen finden zweimal im Jahr für den Zeitraum von 17 Tagen (Osterbend) bzw. 11 Tagen (Sommerbend) statt. Die Zulassung der Schaustellenden erfolgt öffentlich-rechtlich. Die Standplatzzuweisung sowie das Entgelt (Standgeld) werden durch privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Eurogress und dem Schaustellenden geregelt.
- Historie
Mit Übernahme des Bendplatzes im Jahr 2007 sowie der Organisation der Bend-Veranstaltungen wurde die bis dahin geltende Entgeltordnung vom Eurogress übernommen. Eine Erhöhung der Entgelte erfolgte bislang nur im Jahr 2014. Diese wurde im Jahr 2013 vom Betriebsausschuss beschlossen.
- Sachverhalt
Im Rahmen einer Kostendeckungsrechnung für den Öcher Osterbend für die Jahre 2022 bis 2024 wurde ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 12.234,53 € ermittelt. Für den Öcher Sommerbend wurde für die Jahre 2022 bis 2024 ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 15.638,12 € ermittelt. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 86,5% beim Osterbend und von 78,9% beim Sommerbend. Insoweit sind die Entgelte für den Oster- sowie den Sommerbend zu erhöhen, um den entsprechenden Fehlbetrag zu kompensieren. Es entsteht ein Erhöhungsbedarf der Entgelte für den Osterbend um 13,5% und für den Sommerbend um 21,1%.
Die Entgelte zur Teilnahme an den Öcher Bend-Veranstaltungen richten sich nach der Größe der beanspruchten Fläche sowie nach der Branche. Da jede Branche eine unterschiedliche Gewinnerzielungserwartung hat, ist es wichtig, das Gleichgewicht der Höhe der Gebühren über alle Branchen zu erhalten.
- Kalkulation der Entgelte
Die Ermittlung der Kostendeckung erfolgte unter Beachtung der Urteile des Verwaltungsgerichts Minden, wonach bestimmte Kostenarten nicht über Benutzungsgebühren refinanziert werden dürfen, da sie vom Wortlaut des § 71 Gewerbeordnung nicht gedeckt sind.
Hierbei handelt es sich u.a. um folgende Kostenarten:
- Ordnungsdienst
- Sanitätsdienst
- Programm (Künstlergagen)
- GEMA
In die Kostendeckungsrechnung eingerechnet wurden u.a. folgende Kosten:
- Kosten für den Platz
- Gemeinkosten der Verwaltung
- Veranstaltungsbezogene Kosten gemäß § 71 Gewerbeordnung (z.B. Sicherheitsbeleuchtung)
- Kosten für Werbung
Die Anhebung der Entgelte für die verschiedenen Branchen erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden
- die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Schaustellenden,
- sonstige andere Kosten,
- Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung,
- erzielbare Umsätze,
soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der Entgelterhöhung zu erzielen.
Aus Gründen der Vereinfachung wird zudem die Systematik der Entgeltberechnung verändert. Bisher wurde das Entgelt pro Frontmeter für die gesamte Dauer der Veranstaltung sowie 25% dieses Betrags als Werbekostenbeitrag berechnet. In der neuen Entgeltordnung wird das Entgelt pro qm und Tag berechnet. In den neuen Entgelten ist außerdem der bisher gesondert erhobene Werbekostenbeitrag enthalten.
- Ergänzende Hinweise
Der Öcher Bend gehört seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in der Region und ist bis in die Niederlande und Belgien bekannt. Er ist damit nicht nur für die Schaustellenden ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Regelmäßig bewerben sich wesentlich mehr Schaustellende um einen Platz auf den Öcher Bend-Veranstaltungen als zugelassen werden können, so dass eine attraktive Auswahl an Geschäften getroffen werden kann.
Im Interesse am Erhalt der Attraktivität der Öcher Bend-Veranstaltungen muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben. Insofern wurde bei der Ermittlung der neuen Entgelte ein besonderes Augenmerk auf eine maßvolle und umsetzbare Erhöhung für die verschiedenen Branchen gerichtet. Es wurde für jeden Betrieb, der am Oster- bzw. am Sommerbend 2024 teilgenommen hat, eine Beispielrechnung mit den neuen Entgelten vorgenommen.
Im Folgenden werden Beispielrechnungen für vier Betriebe aus verschiedenen Branchen dargestellt:
Osterbend (Dauer: 17 Tage)
Kategorie |
qm |
Entgelt bisher |
Entgelt neu |
Differenz |
Rundfahrgeschäft |
324 |
2.025 Euro |
2.203,20 Euro |
178,20 Euro |
Kinderfahrgeschäft |
132 |
885 Euro |
1.009,80 Euro |
124,80 Euro |
Mechanisches Spielgeschäft |
84 |
1.365 Euro |
1.570,80 Euro |
205,80 Euro |
Ausschank mit Imbiss |
540 |
3.612 Euro |
4.131 Euro |
519 Euro |
Sommerbend (Dauer: 11 Tage)
Kategorie |
qm |
Entgelt bisher |
Entgelt neu |
Differenz |
Rundfahrgeschäft |
324 |
1.687,50 Euro |
1.960,20 Euro |
272,70 Euro |
Kinderfahrgeschäft |
132 |
737,50 Euro |
871,20 Euro |
133,70 Euro |
Mechanisches Spielgeschäft |
84 |
1.137,50 Euro |
1.386,00 Euro |
248,50 Euro |
Ausschank mit Imbiss |
540 |
3.024,00 Euro |
4.158,00 Euro |
1.134 Euro |
Um die neuen Entgelte richtig einordnen zu können, ist zudem ein Vergleich der Entgelte mit insgesamt 9 anderen Kirmessen in NRW, u.a. Düren, vorgenommen worden.
Die Entgelte für den Öcher Bend lagen vor der Ermittlung der neuen Entgelte – je nach Branchenzugehörigkeit – sehr deutlich unter den Entgelten anderer Kirmes-Veranstaltungen. Auch nach Erhöhung der Entgelte bleiben diese im Vergleich immer noch die günstigsten.
Erstmals seit dem Osterbend 2024 sind neue Ertragspositionen hinzugekommen, in Form von Sponsoreneinnahmen sowie Erlösen aus dem Verkauf von Fan-Artikeln. Zum Osterbend 2024 wurden erstmals Fan-Artikel verkauft. Diese werden auch weiterhin bei den Bend-Veranstaltungen angeboten. Für den Sommerbend konnten erstmals Sponsoren gewonnen werden. Diese Erträge werden zu den Erträgen aus Standgeldern hinzugerechnet und tragen somit zur Steigerung der Kostendeckung bei. Eine Steigerung dieser Ertragspositionen ist beabsichtigt. Einsparmöglichkeiten sind nach der regelmäßigen Überprüfung aller Aufwendungen nicht vorhanden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
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|
x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,8 kB
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