Entscheidungsvorlage - FB 37/0055/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen – vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (StädteRegion Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg) - den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Vertragspartnerinnen (StädteRegion Aachen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Stolberg) - den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst.

 

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Erläuterungen

 

Die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen, die Stadt Alsdorf, die Stadt Eschweiler, die Stadt Herzogenrath und die Stadt Stolberg haben als Trägerinnen rettungsdienstlicher Aufgaben gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über den Krankentransport sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung die Aufgabe, die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereitzuhalten und die Einsätze durchzuführen.

Durch die Schließung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst können erhebliche Synergieeffekte erzielt werden, z.B.

 

  1.       Reduktion von Kosten für die Sachmittel aufgrund der Abnahme von höheren Stückzahlen und damit verbundenen möglichen Mengenrabatten,
  2.       freiwerdende Personalressourcen für andere Tätigkeiten, da eine Vertragspartnerin die Durchführung der Vergabe für die anderen Vertragspartnerinnen übernimmt,
  3.        Nutzung von vorhandenem Know-How, indem sich die jeweils zuständige Vertragspartnerin auf einzelne fachliche Bereiche konzentrieren kann und diese Expertise allen zugutekommt,
  4.       Steigerung der Qualität im Rettungsdienst durch übereinstimmende Qualitätsstandards. Eine homogene Ausstattung im Rettungsdienst ermöglicht den Patienten im gesamten Geltungsbereich des Rettungsdienstbedarfsplans qualitativ gleichwertig bedarfsgerechte Hilfe zukommen zu lassen.

 

Nach Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen im Rettungsdienst soll unmittelbar die erste gemeinsame Ausschreibung der Mobilen Datenerfassung (MDE) erfolgen.

 

Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 RettG NRW bleibt bzgl. der Zuständigkeiten im Rettungsdienst das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung unberührt.

Nach §§ 23, 24 GkG NRW können Aufgaben im Wege einer schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf einen anderen kommunalen Träger übertragen werden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung. Der vorliegende Entwurf wurde bereits durch die StädteRegion Aachen vorab mit dem zuständigen Dezernat 31 der Bezirksregierung Köln abgestimmt und wird dieser nach Beschlussfassung der Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften durch die StädteRegion Aachen  zur finalen Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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