Kenntnisnahme - FB 56/0525/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Klicken Sie hier für Erläuterungen.In seiner Sitzung am 29.09.2022 wurde der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie über die Unterbringungskapazitäten im Bereich geflüchteter Menschen informiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung geeigneter Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten. Zudem sollte dem Ausschuss über die Ergebnisse kontinuierlich berichtet werden.

 

Grundsätzlich erfolgt eine Darstellung der aktuellen Bedarfslage jeweils im Rahmen der Einzelvorlagen zur Anmietung oder dem Erwerb von Objekten. Die folgenden Ausführungen sollen eine Gesamtübersicht über die aktuelle Lage sowie die prognostischen Entwicklungen geben.

 

  1.        Aktuelle Lage:
    1.     Untergebrachte Menschen im Flüchtlingsbereich
      Zum 31.07.2024 waren insgesamt 2.322 geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht. Die Erfüllungsquote für die Stadt Aachen beträgt ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg zum 23.08.2024 98,51 %, dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 50 Personen. Aktuell erfolgen Zuweisungen von geflüchteten Menschen weiterhin lediglich in Ausnahmefällen wie beispielsweise beim Vorliegen von familiären Bindungen.
       
    1.     Kapazitäten in städtischen Unterkünften
      Zum 31.07.2024 standen insgesamt 3.186 Plätze in städtischen Übergangswohneinrichtungen und Einzelwohnungen zur Verfügung:
      - 1.075 Plätze in 364 Einzelwohnungen
      - 1.147 Plätze in 18 Übergangswohneinrichtungen mit abgeschlossenen Wohnungen
      - 964 Plätze in 14 Übergangswohneinrichtungen mit gemeinschaftlich zu nutzenden Küchen und sanitären Anlagen

      Zusätzlich steht eine ehemalige Kletterhalle als Objekt für Ad-hoc Unterbringungen zur Verfügung. Dort können beispielsweise Menschen kurzfristig untergebracht und versorgt werden, bis über die Aufnahme in einer passenden Übergangswohneinrichtung entschieden werden kann.

      Die mit Beginn der Ukrainekrise zusätzlich von der gewoge angemieteten Wohnungen wurden bzw. werden in Kürze nach Mietvertragsende überwiegend wieder an die Eigentümerin zurückgegeben. Bei den verbleibenden Objekten erfolgt dies nach Auszug der aktuell dort untergebrachten Bewohnenden bzw. im Rahmen des Abschlusses von eigenen Mietverträgen durch diese.
       
    2.     Betreuung der untergebrachten Menschen
      Die Stadt Aachen stellt grundsätzlich die Betreuungsdienstleistungen in städtischen Übergangswohneinrichtungen durch eigenes Personal sicher. Die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen erfolgt durch städtische Sozialarbeiter*innen, die Objektbetreuung erfolgt durch städtische Hausmeister*innen. Neben der Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus und der Sicherstellung eines reibungslosen Verlaufs bei der Aufnahme und bei Auszügen von Bewohnenden hängt der soziale Frieden im Objekt aber auch die erfolgreiche Integration eines Objekts im benachbarten Umfeld maßgeblich von den vor Ort tätigen Mitarbeitenden ab. Diese sind in der Regel im werktäglichen Tagesdienst tätig. In derzeit 13 städtischen Übergangswohneinrichtungen sind zusätzlich zum städtischen Personal Kräfte eines externen Dienstleisters, in der Regel im Rahmen einer 24/7 Betreuung, insbesondere zur Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen erforderlich. In geringem Umfang ergibt sich ein weiterer, sozialfachlicher Betreuungsbedarf. Mit den externen Betreuungsdienstleistungen ist das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Städteregion Aachen GmbH beauftragt. Die entsprechenden Rahmenverträge enden am 30.09.2025 bzw. 31.10.2025. In beiden Fällen ist eine einmalige bzw. zweimalige Verlängerung für jeweils ein Jahr optional vereinbart.
       
  1.        Prognose und Ausblick
    Eine verlässliche und belastbare Prognose über zu erwartende Zuweisungen und unterzubringende geflüchtete Menschen ist, bedingt durch verschiedene, auch außenpolitische Faktoren, nur schwer möglich. Die Entwicklungen in der Ukraine und das dadurch bedingte Fluchtgeschehen sind beispielsweise kaum seriös kalkulierbar. Weder Bund noch Land stellen derzeit Prognosen bzgl. der Entwicklung der Asylzahlen zur Verfügung. 

    Grundsätzlich zeigt die Zahl der Asylantragstellungen seit 2021, und damit unabhängig von dem Krieg in der Ukraine, nach mehreren Jahren sinkender Tendenz einen deutlich ansteigenden Trend. Ob sich diese Entwicklung im Jahr 2024 fortsetzt, ist derzeit unklar. Die Anzahl der bisher in diesem Jahr gestellten Asylanträge können auf einen Rückgang auf das immer noch hohe Niveau der in 2022 gestellten Asylanträge hindeuten. Auf der anderen Seite steigt die globale Fluchtmigration aufgrund verschiedener Krisensituationen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass Deutschland auch weiterhin schutzbedürftige Menschen im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen aufnehmen wird. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Stadt Aachen durch ihre Aufnahmebereitschaft gezeigt, dass sie als sicherer Hafen auch unabhängig von europäischen oder bundesweiten Entscheidungen als Zufluchtsort zur Verfügung steht.

    Um auch für zukünftige Aufnahmesituationen vorbereitet zu sein, ist weiterhin an der ständigen Vorhaltung der politisch geforderten 500 freien Unterbringungsplätze festzuhalten. Hiermit wird es dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration auch ermöglicht, spätestens nach 24 Stunden die von der Feuerwehr nach einem Schadensereignis versorgten Menschen übernehmen und ggfs. längerfristig unterbringen zu können.

    Derzeit wird davon ausgegangen, dass zeitnah wieder monatlich 70 geflüchtete Menschen aufzunehmen sein werden. Für das Jahr 2025 wird von einer monatlichen Aufnahme von 65 Menschen pro Monat ausgegangen. Nach derzeitiger Mietvertragslage werden ab Frühjahr 2025 zusätzliche Plätze bereitstehen müssen.
     
    1.     Akquise neuer Objekte bzw. Flächen
      Seit der Flüchtlingskrise 2015 / 2016 wird durch die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe zur Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen kontinuierlich an der Akquise neuer Objekte gearbeitet, die geeignet zur Unterbringung von Menschen sein können. Ebenfalls werden Flächen diskutiert und hinsichtlich ihrer Eignung zur Errichtung von Unterkünften in serieller bzw. modularer Bauweise bewertet. Die sich daraus ergebenden konkreten Anmietungs- oder Ankaufmöglichkeiten werden jeweils den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
       
    2.     Landesunterkunft
      In NRW werden um Asyl nachsuchende Menschen zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA) registriert. Sofern dort festgestellt wird, dass NRW für die Bearbeitung des Verfahrens zuständig ist, erfolgt die Weiterleitung an eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), in denen u.a. eine Registrierung und die förmliche Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt. Im Anschluss an die vorrübergehende Unterbringung in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen (i.d.R. nur für wenige Tage) werden die Asylbewerbenden anschließend in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes versorgt. Sobald eine Wohnsitzverpflichtung (durch Gesetz oder Erlass) abgelaufen ist oder der Asylantrag positiv beschieden wurde, erfolgt die Zuweisung an eine bestimmte Kommune (Verweildauer in der ZUE theoretisch bis zu 24 Monaten möglich, aktuell rund sechs bis zwölf Monate).

      Landesunterkünfte werden durch das Land NRW finanziert, auch das dort tätige Personal (Betreuungs- und Sicherheitsdienst, Verwaltung, Caterer etc.) wird durch das Land beauftragt und eingesetzt.

      Um die Zahl der in Landesunterkünften bereit gestellten Plätze erhöhen zu können, hat die Landeregierung bereits Anfang 2023 an die Kommunen appelliert, dringend geeignete Flächen oder Objekte an die jeweils zuständige Bezirksregierung zu melden. Angesichts der weiter hohen Flüchtlingszahlen plant das Land NRW eine Aufstockung der Plätze in Landesunterkünften um netto rund 3.100 im ersten Quartal 2024 (auf dann insgesamt rund 34.200 Plätze) sowie um weitere 7.000 bis Ende des Jahres.

      Bis zum 30.11.2023 wurden 50 % bzw. 70 % der in Landesunterkünften vorgehaltenen Plätze gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge NRW (FlüAG NRW) auf die Verteilquote der jeweiligen Kommune angerechnet. Seit dem 01.12.2023 erfolgt eine Anrechnung zu 100 % der Plätze ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Landeseinrichtung.
       

Durch die Bezirksregierung Köln wurden bereits verschiedene Flächen in Aachen geprüft, eine geeignete Fläche konnte bisher nicht gefunden werden. Gleichzeitig wurde das hohe Interesse des Landes an der Errichtung einer Landesunterkunft auf dem Gebiet der Stadt Aachen bekräftigt.

 

 

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