Entscheidungsvorlage - E 49.S/0208/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Entscheidung
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05.09.2024
|
Erläuterungen
Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)
Mit Mail vom 01. August 2024 wurde E 49 das Ergebnis der Sitzung zwischen Politik und freier Szene vom 21.05.2024 vorgelegt. Dieses Ergebnis ist als Anlage beigefügt.
Der Kulturbetrieb hat nun die Ergebnisse der Sitzung in Bezug darauf geprüft, was für die Veränderung der Richtlinien zunächst erforderlich ist.
Die Änderungen sind in der beigefügten Richtlinie gekennzeichnet.
Ein Hinweis zu den geänderten Einreichungsterminen für die KAStE Anträge: für das Jahr 2025 bleibt es bei dem Termin am 15.11., da der 30.9. für die Antragsteller zu kurzfristig wäre.
Des Weiteren wird seitens der Arbeitsgruppe (Sitzung fand statt am 21.05.2024) in Ziffer 1.2 vorgeschlagen, die im Land NRW gängige Praxis des vorzeitigen Maßnahmebeginns in die Richtlinien aufzunehmen. Hierzu erfolgt kurzfristig eine juristische Prüfung.
Die weiteren aufgelisteten Wünsche/Empfehlungen beziehen sich auf Digitalisierungsmaßnahmen und einzuführende FAQ.
Die Fachverwaltung hält dies für wichtig und notwendig und schlägt vor, dies auf der Arbeitsebene sobald als möglich gemeinsam vorzubereiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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136,3 kB
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