Entscheidungsvorlage - FB 36/0524/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt die vorstehende Planung und stimmt den Fremdaufträgen zu.

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Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

 

Zentrale Ziele gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023) sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff Gemeinwohlleistung zusammengefasst werden können.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2024

Das FWJ 2024 war geprägt von einem niederschlagsreichen Winter sowie von überdurchschnittlich hohen Regenmengen im Mai, Juni und Juli. Die Wassersituation in den Wäldern hat sich dadurch deutlich entspannt und die Bodenspeicher sind gut mit Wasser gefüllt.

Einhergehend mit der feucht-kühlen Witterung konnten sich Borkenkäfer nur gebremst vermehren. Im Gegenzug gewannen die Fichten an Vitalität und setzten sich gegen den Befall zur Wehr. Infolgedessen stagnierte im FWJ 2024 die Menge an Kalamitätsholz.

Mit dem Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und zu pflegen sind. Der Forstbetrieb steuert nach langer Zeit wieder auf reguläre und damit planbare Verhältnisse zu.

Einige Laubbaumarten (u.a. Buche) zeigen nach wie vor deutlich Blattverluste in der Krone. Es handelt sich unter anderem um Spätfolgen der langanhaltenden Trockenheit und der Hitze aus den Jahren 2018-2020 und 2022. Bei der Esche wie auch bei anderen Laubbäumen kommen weitere Mortalitätsfaktor hinzu, bspw. das Eschentriebsterben (Pilzbefall).

Für die Holzbereitstellung waren die hohen Niederschlagsmengen eher hinderlich, da die aufgeweichten Rückegassen kaum zu befahren waren. Mit den für 2024 geplanten Fichtendurchforstungen wurde zeitnah im November 2023 begonnen mit dem Ziel, diese bis Ende März 2024 abzuschließen. Witterungsbedingt wurden die Arbeiten jedoch häufig unterbrochen, so dass sich zum Stichtag 31.07.2024 immer noch Stämme im Wald befanden. Mit rund einem Drittel der Maßnahmen wurde gar nicht erst begonnen; diese wurden komplett zurückgestellt. Je nach Witterung werden die Arbeiten im Spätsommer/Herbst fortgeführt. Dies erklärt die Plan-Ist-Abweichung in der nachfolgenden Übersicht.

 


Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Planwerte und dem Vollzug mit Stichtag 31.07.2024.

Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

Ist

Holzeinschlag

Laubholz

Festmeter

975

327

Nadelholz (Kalamität)

Festmeter

8.932

5.070

Pflanzung

Stück

15.560

15.720

Kulturpflege (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

26

26

Jungbestandspflege

Hektar

17

9

Verbissschutz (tw. 2x pro Jahr)

Hektar

21

21

In der Gesamtschau wurde der Plan weitestgehend umgesetzt. Die Vorgaben im Bereich der Jungbestandspflege konnte nur in Teilen vollzogen werden. Die Arbeiten sind jedoch nicht zeitkritisch und werden nachgeholt.

Mit Beschluss vom 04.06.2024 wurden die von der Verwaltung vorgestellten Naturwaldentwicklungsflächen verabschiedet. Insgesamt wurden knapp 137 Hektar ausgewählt. Das entspricht 5,8 Prozent der städtischen Gesamtwaldfläche. In Verbindung mit den bereits im Jahr 2003 ausgewiesenen Naturwaldentwicklungsflächen summieren sich die Waldflächen mit Nutzungsverzicht auf ca. 255 Hektar, entsprechend 10,8 Prozent.

Forstwirtschaftsplan 2025

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

 

Baumartengruppen (Angaben in Festmeter)

 

 

Eiche

Buche/Alh*)

Aln*)

Kiefer/
Lärche

Fichte**)/
Douglasie

Summe

a)

jährl. Hiebsatz Forsteinrichtung 2015

         918  

        3.582  

         932  

      1.262  

      9.769  

    16.463  

b)

abgeglichener Hiebsatz 2025
Stand 31.07.2024

      5.784  

       21.773  

      7.837  

      7.914  

     11.991  

    55.299  

c)

Planung 2025

           93  

           475  

           29  

      336  

      6021  

      6.954  

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
 Rosskastanie)

zu a) Der jährl.Hiebsatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebsatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten
 des Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien der Nachhaltigkeit zu verletzen

 

Zeile a) stellt die laut Forsteinrichtung 2015 mögliche jährliche Nutzungsmenge aufgeschlüsselt nach Baumartengruppen dar. Diese Aufstellung ist teilweise überholt, da aufgrund der Schadereignisse Fichtenwälder verlorengingen und auf den entstandenen Freiflächen noch kein nutzbares Holz anfällt. Dennoch sind Pflegerückstände in den verbliebenen Fichtenwäldern zu verzeichnen, die nun nachgeholt werden. Geplant ist die Nutzung von 6.357 Erntefestmeter Kiefer, Lärche, Douglasie und Fichte.

Gemäß dem Waldbewirtschaftungskonzept der Stadt Aachen werden in den Laubwäldern, bedingt durch eine gedrosselte Holznutzung, weitere Holzvorräte aufgebaut. Die geplanten Nutzungsmengen sind gering, auch aufgrund der ungünstigen Holzmarktlage (v.a. bei Buchen). Entlang der Straßen und der Wohnbebauung werden jedoch verstärkt Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Betroffen sind in erster Linie Laubbäume. Diese Maßnahmen sind – da zum Teil nicht planbar - im Forstwirtschaftsplan nicht enthalten. Sie erhöhen die genutzte Laubholzmenge nur unwesentlich.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von knapp 400.000 Euro.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu weiteren Kalamitäten kommen wird. Die Erlöse aus Zwangsnutzung sind nicht kalkulierbar und erhöhen - je nach Schadensausmaß – den zuvor genannten Betrag.

 

Neben der Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffes Holz schafft die Nutzung - insbesondere älterer Bäume - Lichtkegel und sorgt mittelfristig für eine sich dynamisch entwickelnde jüngere Waldgeneration. Horizontal und vertikal gemischte Wälder besitzen gemeinhin ein hohes Selbstheilungsvermögen/eine hohe Anpassungsfähigkeit (Resilienz) im Hinblick auf den Klimawandel. Mit Augenmaß durchgeführte Durchforstungen tragen darüber hinaus zur Vitalisierung der Nachbarbäume bei, die ihre Krone und ihre Wurzeln in die entstehenden Freiräume entfalten.

 

 

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Mit dem Rückgang der Schadflächen sinkt auch die Zahl der neu zu begründenden Kulturen.

Sofern nicht von Natur aus die im Fokus stehenden klimaresilienteren Baum- und Straucharten auflaufen, werden diese durch den Forstbetrieb gepflanzt.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen 5.675 Bäume gepflanzt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Eichen und Rotbuchen sowie um einige Straucharten zur Waldrandgestaltung

 

Strauch-/Baumart

Stück

Stieleiche

1.935

Traubeneiche

1.550

Rotbuche

1.250

Esskastanie

210

Hainbuche

195

Winterlinde

140

Flatterulme

120

Roterle

100

Weißdorn

50

Schlehe

50

Wildrose

50

Weißtanne

25

Summe

5.675

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider i.d.R. zweimal jährlich freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Viele dieser Freiflächen sind in den Jahren 2018-2020 entstanden und fallen mittlerweile aus der Pflege heraus. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf rund 20 Hektar (im Vorjahr: 31 Hektar).

Auch die Flächen zum Schutz gegen Wildverbiss nehmen weiter ab. Das Streichen von Verbissschutzmittel ist auf 14 Hektar (im Vorjahr: 21 Hektar) geplant. Auch diese Maßnahme wird in der Regel zweimal jährlich durchgeführt (Sommer- und Winterverbissschutz).

Jungbestandspflege

Die einzelnen Baumarten weisen im jungen Alter eine sehr unterschiedliche Wuchsdynamik auf. Ohne oder mit falscher Jungbestandspflege können konkurrenzschwächere aber als klimaresilient(er) geltende Baumarten verloren gehen. Andere Baumarten (z. B. Fichten) bauen ihre Dominanz dagegen weiter aus. Die Eingriffe erfolgen punktuell und zielen auf einen artenreichen Mischwald ab. Bei einer günstigen Ausgangssituation sollen die Prozesse ungestört ablaufen.

Des Weiteren werden invasive Arten wie bspw. die spätblühende Traubenkirsche (Neophyt) oder nicht lebensraumtypische Pflanzen (z. B. Kirschlorbeer) beseitigt.

Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 7,5 Hektar.

 

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Der Schwerpunkt liegt im FWJ 2025 bei der Wegeinstandsetzung sowie dem Austausch defekter Bänke.

Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Orientierungstafeln, Hütten usw. bewegen sich im üblichen Rahmen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

  x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Kosten für Fremdaufträge

  • Holzernte und -bringung: 37.000 Euro (PSP 1-130104-900-6-52420000)
  • Verkehrssicherung: 55.000 Euro (PSP 4-130104-906-9-52420000)
  • Kulturen: 100.000 Euro (PSP 5-130104-300-01300-900-1)
  • Wegebau, Lichtraumprofil, Erholungseinrichtungen: 120.000 Euro (PSP 4-130104-907-7-52420000)
    Summe: 312.000 Euro

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2024 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

  x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

  x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

  x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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