Entscheidungsvorlage - FB 62/0062/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der entscheidungsbefugten Bezirksvertretung Aachen-Mitte keine Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße

 

 

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Erläuterungen

Mit einem Online-Bürgerantrag vom 03.07.2023 hat ein Aachener Bürger folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:

 

Umbenennung der Sedanstraße in Ingeborg-Kaufmann-Straße

 

Begründet wird der Antrag damit, dass die Benennung der Sedanstraße nicht mehr zeitgemäß ist. Die Sedanstraße erinnert an die Gefangennahme des letzten französischen Königs im deutsch-französischen Krieg1870/71. Im Kaiserreich war der Sedantag sogar ein

staatlicher Feiertag. Dieser Straßenname dient dazu, täglich an die Erniedrigung Frankreichs durch Deutschland zu erinnern und das in einer Stadt, die durch ihren Dom und die Verleihung des Karlspreises regelmäßig an die deutsch-französische Freundschaft erinnert. Der vor wenigen Jahren erneuerte deutsch-französische Freundschaftsvertrag wird sogar Aachener Vertrag genannt!

 

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

 

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage).

 

Auszug aus der Empfehlung des Deutschen Städtetages – Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion Nr.2.1 …. (Anlage 2):

 

„Straßenumbenennungen sind grundsätzlich möglich, wenn sich ein verändertes Geschichtsbild oder neue Erkenntnisse hinsichtlich historischer Personen, Ereignisse oder Orte ergeben hat. Dies wird beispielsweise durch die Arbeit einer Expertenkommission oder neuer Erkenntnisse aus der Forschung belegt, die gravierende Verstöße von benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Menschenwürde nachweisen. Insbesondere bei Mitgliedschaft und leitender Funktion in diktatorischen oder kolonialistischen Strukturen, bei aktiver Verbreitung menschenfeindlichen Gedankenguts oder Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Kriegsverbrechen sollte ein Entzug der personenbezogenen Ehrung überlegt werden. Zusätzlich können Straßennamen mit historischen Ereignissen oder Orten umbenannt werden, falls sie Raum für o. g. Verstöße gegeben haben.

Allgemeine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit problematischen Straßenbenennungen kann es nicht geben. Vielmehr gilt, vor Ort für jeden Einzelfall ein möglichst differenziertes Bild über historische Personen und Ereignisse zu ermitteln. Während die Neubewertung historischer Ereignisse in der Regel einem schrittweise veränderten öffentlichen Geschichtsbild folgt, ist die eindeutige Bewertung von Personen häufig schwieriger. Dies hängt nicht selten mit fehlenden oder äußerst lückenhaften biografischen Daten zusammen. Das Ausmaß der Verstöße gegen unser heutiges demokratisches Grundverständnis beispielsweise zwischen 1884 und 1918

 

 

(deutscher Kolonialismus), 1933 und 1945 (NS-Regime) und 1949 und 1989 (SED-

Regime) ist oft nur annährend ermittelbar. Dies führt zu einer Reihe von „Grenzfällen“ insbesondere bei Personen, deren Wirken auf die gesamte Lebensspanne hin betrachtet zumindest als kontrovers zu beurteilen ist.

Straßenumbenennungen gehen schwierige Abwägungsprozesse voraus. In sie fließt neben der Frage, bis zu welchem Grad eine Person, ein Ereignis oder Ort demokratischen Grundprinzipien widerspricht, insbesondere die Überlegung ein, welchen Stellenwert eine mögliche neue Namensgebung der Straße gegenüber dem „kommunikativen Alltagsgedächtnis“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besitzt.“

 

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Zur Sedanstraße wurde eine fachhistorische Einordnung und Bewertung durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen erstellt. Stellungnahme des Stadtarchives der Stadt Aachen siehe Anlage 3

 

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Fazit der Verwaltung

 

Aufgrund der fachhistorischen Einordnung und Bewertung der Sedanstraße durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen empfiehlt die Verwaltung dem Bürgerforum und der zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Mitte, keine Umbenennung der Sedanstraße zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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