Anhörung - FB 37/0059/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplans 2025 der Stadt Aachen zur Kenntnis und empfiehlt, diese Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.

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Erläuterungen

 

Gemäß § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer in Nordrhein-Westfalen (RettG) werden Bedarfspläne angefertigt, die insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Rettungsmittel festlegen. Darüber hinaus sind Planungen für das Vorgehen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall an Verletzten oder Erkrankten (MANV) zu treffen.

Nach § 12 (5) RettG ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter anderem unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.

 

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2024 ist die 10. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Die gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2019 erfolgten Anpassungen des Bedarfsplans basieren auf einem Gutachten der Firma Lülf+ und enthalten folgende wesentlichen Änderungen:

 

  1.        Die Analyse der IST-Leistungsfähigkeit zeigt eine Abweichung von dem empfohlenen Erreichungsgrad der Hilfsfrist von 8 Minuten. Basierend auf dem Einsatzgeschehen im Jahr 2022 konnte die Hilfsfrist in 59,6 % der relevanten Notfalleinsätze eingehalten werden. Versorgungslücken zeigen sich insbesondere in den östlichen Stadtteilen Brand, Eilendorf und Haaren sowie im nördlichen Richterich, im südlichen Kornelimünster/Walheim und zentral im Bereich Beverau. Die Ergebnisse der Problemfeldanalyse legen offen, dass der wesentliche Verursachungsbeitrag zur Nicht-Erreichung von Hilfsfristen Defiziten der Standortstruktur und Verkehrseffekten zugeschrieben werden kann. Als weitere Problemfelder sind eine verlängerte Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückzeit, gefolgt von der Ressourcenverfügbarkeit (Rettungsmittel in anderen Einsätzen gebunden) aufzuführen. Gegenüber der letzten Bemessung 2019 wurde in der Notfallrettung eine Einsatzsteigerung von + 18,5 % dokumentiert. Die Einsatzzahlen im Krankentransport sind rückläufig (- 14,1 %).       

 

 

  1. Ergebnisse der SOLL-Planung:

Im Rettungsdienstbereich Aachen steigt das Volumen der bedarfsgerechten Vorhaltung  um insgesamt 41,4 % auf 199.071 Jahresvorhaltestunden. Das Gros der Steigerung resultiert aus der Implementierung von Akut-Krankentransportwagen (A-KTW). Derzeit wird das RettG noveliert, der A-KTW (Erläuterung sh. 3.4) wird sich in der novelierten Version wiederfinden.

 

KTW. Krankentransportwagen; RTW: Rettungswagen; NEF: Notarzteinsatzfahrzeug

 

Die Standort- und Vorhaltestruktur wurde in einem zweistufigen Prozess mit Hilfe von Verfahren und Methoden des Operations Research bestimmt. Im ersten Schritt wurde das Problem in ein mathematisches Modell, eine Anpassung des sogenannten „Maximum Expected Coverage Location Problem“ (MEXCLP), überführt und damit gelöst. Mit diesem werden optimale Wachenstandorte bestimmt sowie gleichzeitig eine Mindestanzahl an RTW pro Standort ausgegeben. Die Vorhaltung wurde in einem zweiten Schritt anhand einer iterativen Poisson-Analyse, unter Berücksichtigung einer sinnvollen Verschneidung von Wachbereichen, verfeinert. Begonnene Neubauplanungen der Rettungswachen (RW) Innenstadt (derzeit in Robensstraße), RW Richterich (derzeit in Planung, Roder Weg) und der Feuer- und Rettungswache (FuRW) 4 (Interimswache und zukünftiger Standort Siegel) wurden im Modell berücksichtigt. Der Standort der bisherigen RW 10 (Kackertstraße) ist einsatztaktisch sinnvoll gelegen und kann als Bestandsstandort erhalten bleiben. Zur Optimierung der Versorgung im Osten der Stadt ist eine zusätzliche Rettungswache zwischen den beiden Stadtteilen Eilendorf und Brand erforderlich. Eine Verschiebung des Interimsstandortes Oberforstbach Richtung Norden verbessert die Verkehrsanbindung in Richtung Walheim. Ein besserer Standort der bisherigen RW 7 (Vaalser Straße) kann leicht südlich Höhe der Lütticher Str. gefunden werden. Aufbauend auf der dargelegten Standortstruktur wird die erforderliche Rettungsmittelvorhaltung bemessen. Daten aus Aachen zeigen, dass die deutliche Zunahme der Notfalleinsätze zu großen Teilen auf Einsätze zurückzuführen ist, die nicht zwingend die Versorgung und den Transport durch den Rettungsdienst erfordern. Unnötige Transporte und Fehlallokationen verursachen hohe Folgekosten des Rettungsdienstes und führen zu einer Überinanspruchnahme der nachfolgenden Behandlungseinrichtungen.

 

  1. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzgeber auf Bundesebene mit dem Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung das Ziel einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Zukünftig liegt der Fokus auf der Vermeidung von Rettungsdiensteinsätzen durch gezieltes Case-Management und Netzwerkarbeit sowie auf einer stärkeren Differenzierung der Hilfeersuchen in der Leitstelle. Hierdurch steigt die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Rettungsmitteln bei zeitkritischen Notfällen. Der Aachener Rettungsdienst wird in Zukunft auf fünf Versorgungsstufen ausgerichtet:

Ein Bild, das Text, Screenshot, Fahrzeug, Auto enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

  •     Vorbeugender Rettungsdienst: Eine Organisationseinheit Vorbeugender Rettungsdienst dient in erster Linie der Reduzierung von Einsätzen des Rettungsdienstes. Durch eine starke Schnittstellen- und Netzwerkarbeit von Rettungsdienst, Pflegeheimen, Arztpraxen, Palliativ- und Katheterpflegediensten und Krankenhäusern kann beispielsweise die Einweisungsrate ins Krankenhaus stark reduziert werden. Im Rahmen eines Case Managements werden sogenannte Frequent User aufgesucht und individuelle Hilfsangebote unterbreitet.

 

  •      Übergabe an den KV-Dienst: Rettungsdienst und Kassenärztlicher Notdienst (KV-Notdienst) müssen zukünftig besser vernetzt werden. Zu diesem Schluss kommen Bund und Länder in ihren Reformbestrebungen. Konkret müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine schnittstellenoptimierte Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu zählen vor allem klare Regelungen von Kompetenzen und Zuständigkeiten. Eine indikationsbasierte Übergabe von Einsätzen zwischen beiden Parteien muss jederzeit möglich sein. Auf technischer Ebene soll eine gemeinsame Schnittstelle angestrebt werden, die es ermöglicht, ohne Medienbruch Daten von Patient*innen digital auszutauschen. Die Zusammenarbeit soll zudem auf Basis einer engen Netzwerkarbeit und Kooperation intensiviert werden.

 

 

  •      Akutgesundheitsdienst: Als erste Versorgungsstufe soll für Patient*innen mit niedrigem Gesundheitsrisiko ein Akutgesundheitsdienst in Trägerschaft des Rettungsdienstes eingerichtet werden. Ziel ist es, auf nicht lebensbedrohliche Hilfeersuchen ohne eine zu erwartende Transportnotwendigkeit zu reagieren und so die Ressourcen für die Notfallversorgung verfügbar zu halten. Der Akutgesundheitsdienst soll vor Ort sichten, ggf. ambulant behandeln und als medizinischer Pathmarker zur Weiterversorgung an den richtigen Versorgungssektor, ggf. mit dem richtigen Transportmittel, verweisen. Zudem wird eine weitere Möglichkeit zur Personalentwicklung geschaffen, was das Berufsbild Notfallsanitäter*in nachhaltig stärkt. Für die durchgehende Verfügbarkeit des Akutgesundheitsdienstes ist ein entsprechendes Personalvolumen mit geeigneter Qualifikation und notwendiger technischer Ausstattung einzuplanen.

 

  •      AKUT-KTW: Als dritte Versorgungsstufe nach dem Versorgungskonzept der Stadt Aachen ist der Einsatz von Akut-KTW (A-KTW) vorgesehen. Sie bilden den personellen und materiellen Lückenschluss zwischen RTW und KTW. Die A-KTW bedienen in erster Linie Einsätze ohne akute oder drohende Lebensgefahr und ohne ein medikamentöses Behandlungserfordernis; sie bedürfen jedoch voraussichtlich einer weiteren Abklärung, z.B. durch Blutentnahme oder Röntgenkontrolle. Darüber hinaus werden A-KTW im Dual-Use auch im Krankentransport eingesetzt. Aufgrund geringerer Anforderungen an Personal (rettungsdienstliche Qualifikation) und Material steigt die Wirtschaftlichkeit der Vorhaltung. A-KTW sollen 90 % der Einsatzstellen innerhalb von 20 Minuten erreichen. Von den vier Standorten FuRW 1 (Stolbergerstraße), FuRW 4 (Siegel), RW Innenstadt und RW Neu-West aus kann jeweils das gesamte Stadtgebiet Aachen zeitgerecht abgedeckt werden.

 

 

Das vom Gesetzgeber bewusst transparent gestaltete Genehmigungsverfahren des Rettungsdienstbedarfsplanes 2025 der Stadt Aachen ist wie folgt vorgesehen:

 

  1. Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch den Fachbereich 37 – Feuerwehr.
  2. Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss
  3. Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, der StädteRegion Aachen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der regionalen Gesundheitskonferenz.
  4. Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
  5. Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Zustimmung durch den Fachausschuss
  6. Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt
  7. Vergabeverfahren der Beteiligungsleistungen für Notfallrettung und Krankentransport
  8. Gebührenverhandlung mit den Verbänden der Krankenkassen

 

 

Die vorliegende Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplans beinhaltet als wesentliche Änderung, steigenden Einsatzzahlen nicht – wie bisher üblich - mit der zusätzlichen Vorhaltung von Rettungsmitteln zu begegnen. Das zukünftige Versorgungskonzept soll insbesondere durch die Schaffung unterschiedlicher Versorgungsstufen und notwendiger vorbeugender Aspekte im Rettungsdienst einen ressourcenoptimierten Einsatz sowohl von RTW-Besatzungen, als auch von notärztlichen Einsatzmitteln ermöglichen.

 

Es ist beabsichtigt die durch die Berufsfeuerwehr wahrgenommenen Aufgaben im Rettungsdienst um einen AKUT-KTW (2 Funktionen / 11 VZÄ) und um die Thematik Vorbeugender Rettungsdienst (2 VZÄ) zu erweitern, soweit eine Refinanzierung der Stellen in der Verhandlung mit den Kostenträgern erwirkt wird.

Alle übrigen Leistungen bzw. Erweiterungen der Leistungen sollen nach aktuellem Stand wie bisher auch im Rahmen einer Vergabe durch Dritte durchgeführt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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