Kenntnisnahme - FB 37/0061/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) bildet gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr (BF) die Feuerwehr der Stadt Aachen. Die Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung, aber auch Teile des Katastrophenschutzes, sind nur gemeinsam zwischen hauptamtlichen Kräften und ehrenamtlichem Engagement durch Bürgerinnen und Bürger in der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen. Hierbei handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt Aachen. Insbesondere bei der Erreichung des zweiten Schutzzieles im Brandschutzbedarfsplan kommt der Freiwilligen Feuerwehr eine strategische Bedeutung zu.

 

An 365 Tagen im Jahr stellen sich auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren den Gefahren, um Leib und Leben der Menschen zu retten oder zu schützen und tragen mit ihrem Engagement zur Sicherheit der Aachener Bürgerinnen und Bürger bei. Neben der Berufsfeuerwehr sorgen sie mit ihrem Einsatz für das hohe Sicherheitsniveau in der Stadt Aachen.

 

Entgegen dem bundesweiten Trend sinkender Mitgliederzahlen bei den Freiwilligen Feuerwehren blieben diese in der Stadt Aachen in den vergangenen Jahren sehr konstant, auch während der Zeit von Corona und der dadurch entstandenen Herausforderungen für die Feuerwehren. Die aktuelle Mitgliederzahl (Stand 18.09.2024) in den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Aachen liegt bei 675 bei folgender Unterteilung:

 

517 aktive Mitglieder

  63 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr und 

  95 Mitglieder in den Ehrenabteilungen.

 

Wie andere Feuerwehren haben die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Aachen aber auch eine große Mitgliederfluktuation zu verzeichnen. Dieser zu begegnen, erfordert die Schaffung passender Rahmenbedingungen zur Motivation und zum Verbleib der aktiven Mitglieder, sowie zur längerfristigen Gewinnung neuer Einsatzkräfte. Die persönliche Einbindung ist heute für viele Mitglieder beruflich wie privat deutlich höher als in der Vergangenheit, so dass weniger Zeit für ein Ehrenamt zur Verfügung steht, gerade für logistische Themen fehlt es oft an Zeit. Daher ist nicht nur die Zahl der Mitglieder entscheidend, sondern auch ihre tatsächliche Verfügbarkeit.

 

Der Gesetzgeber hat in dem am 01.Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Kommunen als Träger der Gefahrenabwehr verpflichtet, geeignete Konzepte zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den Feuerwehren zu erstellen und umzusetzen. Ebenfalls wurde die Erstellung eines Ehrenamtskonzeptes konkret im Brandschutzbedarfsplan 2018 (BSBP 2018) für die Stadt Aachen verankert. 

 

Dies ist ein wirkungsvoller Weg, um vorhandene Mitglieder weiterhin zu motivieren und soll als Wertschätzung dieses besonderen Ehrenamtes angesehen werden. 

Hierzu trägt die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen erheblich bei wie z.B. die Sicherstellung eines modernen Arbeitsumfeldes, allgemeiner Kostenersatz im Sinne der Aufwandsentschädigung - auch für spezielle Funktionen -, Unterstützung und Entlastung bei sozialen und familiären Entwicklungsschritten, Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben, etc.

Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 hat der Rat der Stadt Aachen die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten BSBP 2018 beschlossen. Um auch zukünftig eine möglichst hohe Schutzzielerreichung in der Stadt Aachen zu erreichen, sehen die im BSBP 2018 identifizierten Handlungsmaßnahmen unter der Maßnahme 13 „Soll-Konzept“ (Seite 132 ff.) einen verstärkten Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr vor und beschreiben in der Folge verschiedene Detailaspekte. Im Rahmen des vorliegenden SOLL-Konzepts werden Maßnahmen erläutert, die zur Einhaltung des Schutzzieles bzw. Sicherstellung der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, “Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ notwendig sind. Die aufgezeigten Maßnahmen beruhen auf den festgestellten Mängeln in der IST-Analyse. Diese Maßnahmen werden auch in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2024 aufgegriffen.

 

Für das SOLL- Konzept ergeben sich folgenden Vorbemerkungen als Ausgangsvoraussetzungen:

Das Konzept fasst die, von verschiedenen Arbeitsgruppen, denen Vertretungen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr angehören,  erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zusammen und konzentriert sich auf:

 

  • organisatorische Maßnahmen im Bereich der Verwaltung, der Ausbildung und der Logistik
  • Maßnahmen im Bereich der Technik und Ausstattung und
  • Maßnahmen im Bereich der Motivation und Förderung. Beibehaltung der gewachsenen Standortstruktur der Freiwilligen Feuerwehr u.a.
  • einheitliche Standardkomponenten bei BF und FF
  • klare Aufgabenzuweisung bei bestimmten Einsatzmitteln
  • Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr
  • Aus- und Fortbildungsbedarf
  • Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung
  • Feuerwehrhäuser und Feuer- und Rettungswachen
  • Fahrzeugbeschaffungsplan Freiwillige Feuerwehr 

 

Ebenfalls wurden im Rahmen einer Klausurtagung weitere wichtige Aspekte zur zukunftsorientierten Ausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Aachen gemeinschaftlich erarbeitet, welche stichpunktartig im Folgenden aufgelistet sind.

 

Organisatorische Maßnahmen

 

  • Personalentwicklungskonzept
  • Mitgliedergewinnung / Öffentlichkeitsarbeit / Pressemitteilungen / Mitgliederbindung
  • Integrationen von Mitgliedern mit Migrationshintergrund 
  • Implementierung in den Dienstbetrieb (fester Bestandteil Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) / Einsatzmittelkette mit   
  • grundlegende-/Sonderaufgaben, regelmäßige Überprüfungen der Leistungsfähigkeit der Aufgabenwahrnehmung der zuständigen Stellen mit Ableitung notwendiger Maßnahmen      
  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, die dem Feuerwehrdienst zugutekommen (Sportangebote wie z.B. Eintritt in Schwimmbäder und Fitnessstudios, Unterstützung in Sportvereinen oder die Bezuschussung der Sportausstattung)
  • Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF
  • Jugend- und Kinderfeuerwehr
  • Altersvorsorge, Unfallversicherungsschutz, Zusatzversicherung, Sterbegeldversicherung
  • Verwaltung
  • transparente Kommunikation
  • regelmäßige Mitgliederbefragungen
  • Service und Logistikkonzept
  • Öffnungszeiten des Servicebetriebes in den Feuer- und Rettungswachen 1 bis 3 (zukünftig auch Wache 4)
  • Reinigungslogistik und -konzept der Schutzkleidung
  • Logistiktransporte und Postverkehr innerhalb der Wachen und Einheiten
  • Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung inkl. Prüfungen 
  • Werkstattservice

 

 

Technik + Ausstattung  

 

  • Fahrzeuge und Geräte
  • Gerätehäuser
  • Standard Mustergerätehaus mit Sichererstellung eines modernen Arbeitsumfeldes

 

IT-Ausstattung

 

  • Städt. Standardausstattung in den jeweiligen Gerätehäusern zur Sicherstellung des Dienstbetriebes
  • Wartung und Support von digitaler Infrastruktur
  • Nutzung digitaler Daten im Einsatz

 

Motivation und Förderung

 

  • Aufwandsentschädigungen
  • Einsätze und Ausbildung in den Einheiten
  • Ausbildungen in der Jugendfeuerwehr, Feuerwehrschule, Brandsicherheitswache
  • Funktionsträger (Ausbilderinnen, Ausbilder, Gerätewart, Gruppenführer*in, Einheitsführer*in, Fachberater*in, Sprecher*in)

 

 Optimierung der Aus- und Fortbildung

 

  • einheitliche Ausbildungsinhalte und -unterlagen zur Verwendung im Ehrenamt
  • kontinuierliche Fortbildung von Führungskräften (Ausbildereignungsschein/Coaching)
  • Ausbilderentwicklungskonzept
  • Nutzung des Aus- und Weiterbildungsangebot städtischer Mitarbeiter (Führungsseminare)
  • Führerscheinausbildungen

 

 Würdigung ehrenamtliches Engagement

 

  • Kameradschaftspflege (Freizeitaktivitäten zum Ausgleich der Mehrbelastung für gesamte Familie der Einsatzkräfte (kulturelle Einrichtungen, Sportvereine, Kinos, Schwimmbäder, Ehrenamtskarte NRW
  • Unterstützung und Entlastung bei sozialen und familiären Entwicklungsschritten
  • Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben (Bürgerservice)
  • Fond für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der aktiven Einsatzabteilung 

 

 

 

 

 

Die Erstellung des Ehrenamtskonzeptes ist weit fortgeschritten. Nach Beschluss des neuen BSBP, des Rettungsdienstbedarfsplans, des Katastrophenschutzbedarfsplans sowie der Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Fachbereich 37 kann das Ehrenamtskonzept finalisiert werden, da die Vernetzung zwischen den Themen ein wichtiges Merkmal darstellt und die Basis für das Ehrenamtskonzept bildet.

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