Entscheidungsvorlage - FB 52/0528/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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08.10.2024
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Erläuterungen
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Der Verein BSV Batavieren Aachen 2007 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von je sechs vereinseigenen Trainingsscheiben, Scheibenständern sowie einem Sicherheitsnetz gestellt. Aufgrund eines Wasserschadens in der Turnhalle der GGS Horbach im August 2024, welche der Verein in der Wintersaison nutzt, war die gesamte Hallenausrüstung (Trainingsscheiben, Scheibenständer und Sicherheitsnetzte) von Schimmel betroffen und musste entsorgt werden. Somit besitzt der Verein derzeit keinerlei Ausrüstung, um in der Wintersaison das Training fortzuführen, wodurch die Jugendarbeit und die Teilnahme an nationalen Wettkämpfen und der Bogenliga stark gefährdet ist. Laut den vorliegenden Angeboten betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der sechs Trainingsscheiben und Scheibenständer sowie dem Sicherheitsnetz 3.042,80 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den BSV Batavieren Aachen 2007 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 760,70 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 09.09.2024 erhalten.
Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurde für fünf Anträge ein Betrag in Höhe von 8.212,20 € bewilligt. Anders als bei der letzten Sitzung des Sportausschusses noch angenommen, nehmen nun doch alle Vereine den bereits bewilligten Zuschuss in Anspruch, sodass noch ein Betrag in Höhe von 1.787,80 € zur Verfügung steht. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 760,70 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 1.027,10 € zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-080202-803-2 / 53180000, 48130000 |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
10.000 |
10.000 |
30.000 |
30.000 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
10.000 |
10.000 |
30.000 |
30.000 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
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nicht bekannt |