Kenntnisnahme - E 49/0141/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Mit Sitzung und Beschluss des KJA vom 12.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, „ein tragfähiges Finanzierungskonzept der Kooperationsprojekte zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Hintergrund ist die Vorlage der Verwaltung zur Anpassung der Tarife für die Bildungskooperationen der Musikschule (E 49/0079/WP18).

 

Hintergrund

Neben ihren Angeboten im sog. „Kernbereich“, der mit den Elementarfächern, dem instrumentalen/vokalen Individualunterricht sowie den zahlreichen Ensembles eine fundierte, vielfältige und systematische Musikausbildung bietet, ist die Musikschule der Stadt Aachen seit Jahrzehnten als Bildungspartner von Kitas und allgemeinbildenden Schulen aktiv. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit Kitas und Grundschulen schafft die Musikschule mit den dort umgesetzten musikpädagogischen Konzepten niederschwellige musikalische Angebote und erweitert ihre Reichweite auf Kinder, die sonst möglicherweise keinen Zugang zu musikalischer Bildung hätten und ermöglicht diesen Bevölkerungsgruppen kulturelle Teilhabe.

Die Reichweite der Bildungskooperationen umfasst derzeit rund ein Drittel der durchschnittlichen 4.100 Belegungen der Musikschule, 12% des Gesamtunterrichtsvolumens finden in ganzjährigen Kooperationen statt. Hinzu kommen Projekte (z.B. „Bildungszugabe“) sowie der Unterricht in der „Drehtür“.

Damit bilden die Kooperationsangebote neben dem Elementar- und dem Individualunterricht eine zentrale Säule des Bildungsangebots der Musikschule – und stellen vor dem Hintergrund, dass sich die Musikschule zu einem erheblichen Teil aus Unterrichtseinnahmen finanziert, auch eine relevante Größe im Teilwirtschaftsplan der Musikschule dar.

 

Warum ein neues Tarifsystem?

Wie berichtet, wurde das derzeit angewandte Tarifsystem für die Bildungskooperationen im Jahr 2003 entwickelt. Ziel war es damals, die zum großen Teil zusätzlich für die Kooperationsprojekte eingesetzten Lehrerstunden kostendeckend abzubilden. Dabei handelt es sich weniger um ein „Tarifsystem“ als vielmehr um einen Berechnungsschlüssel: Weil die einzelnen Kooperationsprojekte in Konzept und Umfang sehr individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Bildungspartners zugeschnitten sind, müssen die Kosten jeweils für den Einzelfall berechnet werden. Grundlage hierfür ist der genannte Berechnungsschlüssel. Eine Abbildung in der Schulgeldordnung der Musikschule ist aufgrund dieser Struktur nicht möglich bzw. wird dort unter Ziff. 8.2. nur allgemein mit dem Hinweis „Kurse und Projekte im Auftrag Dritter werden nach dem Prinzip der Kostendeckung kalkuliert und individuell in Rechnung gestellt“ subsumiert.

Da die Berechnungsgrundlagen seit 2003 nie mehr angepasst wurden, hat sich dieses System inzwischen deutlich von der damals avisierten Kostendeckung entfernt. Dies ist einer der Gründe für die seit Jahren deutlich defizitäre Bilanz der Musikschule. Die intensiven Bemühungen der letzten Jahre, dieser Entwicklung durch die Neufassung der Schulgeldordnung und die Akquise zusätzlicher Landeszuschüsse und Projektmittel entgegenzutreten, führten zwar zu einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen; letztere wurden jedoch durch Kostensteigerungen an anderer Stelle teilweise wieder aufgezehrt. Mit Jahresabschluss 2023 verblieb immer noch ein Defizit von 97.000 Euro ( Anhang 1).

Vor diesem Hintergrund gefährdet die prekäre Finanzierungssituation der Musikschule auch die hier verhandelten musikalischen Bildungsprojekte. Im Sinne einer gerechten Lastenverteilung stellt sich aber auch die Frage, inwieweit Projekte, die an der Schnittstelle von Kultur und Bildung und damit fachbereichsübergreifend angesiedelt sind, allein vom Kulturbetrieb zu tragen sind oder ob ein neu zu entwickelndes Finanzierungssystem diese inhaltliche Überschneidung der Zuständigkeiten nicht auch auf der wirtschaftlichen Seite abbilden sollte. Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen folgen diesem Gedanken und stellen ein fachbereichsübergreifendes und damit transparentes Finanzierungsmodell dar, das die Arbeit der Musikschule im Kooperationsbereich nachhaltig sichert.

 

Strukturreform

Zweifellos ist die Entwicklung der Musikschulkooperationen in den letzten Jahrzehnten aus inhaltlicher Sicht ein großer Erfolg. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass sich im Lauf der Jahre auf der organisatorisch-administrativen Seite aufgrund der sehr individuellen Genese der einzelnen Projekte ein sehr heterogenes Konvolut entwickelt hat, das sich jeder Systematik und damit auch Versuchen entzieht, ein nachvollziehbares und im o.g. Sinne handhabbares Finanzierungsmodell zu entwickeln. Schwierigkeiten bereiten dabei der sehr unterschiedliche, teilweise enorme Umfang der Projekte sowie die uneinheitliche Handhabung der Deputatsbemessung für die Lehrkräfte in den jeweiligen Projekten (sog. „Regiezeiten“), die im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung innerhalb des Musikschulkollegiums kritische Fragen aufwirft. Die Entwicklung eines nachvollziehbaren Finanzierungsmodells setzt daher zunächst die Festlegung einheitlicher Berechnungsgrundlagen und damit eine Systembereinigung voraus.

 

Kalkulationsgrundlagen, Kostendeckung

Als Grundlage werden in einem ersten Schritt kalkulatorische Größen auf der Basis einer kostendeckenden Finanzierung (bezogen auf die Personalkosten) ermittelt. Um die Lesbarkeit der Ausführungen zu gewährleisten, wird im Folgenden die Kalkulation zusammenfassend dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der mitunter sehr technischen Ermittlung der Werte findet sich im Anhang.

Unterrichtsstunde und Jahreswochenstunde
Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft beträgt gemäß TVöD 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zuzüglich des Ferienüberhangs in Höhe von 2 Unterrichtsstunden, gesamt also 32 Unterrichtsstunden. Als „Jahreswochenstunde“ wird der Arbeitswert bezeichnet, der sich ergibt, wenn eine „Standard“-Unterrichtsstunde von 45 Min. in durchschnittlich 38 Unterrichtswochen pro Schuljahr durchgehend unterrichtet wird. Ausgehend von durchschnittlichen Arbeitgeberkosten für eine Musikschullehrkraft von 64.000 Euro pro Jahr ergeben sich für die „Jahreswochenstunde“ Kosten von 2.000 Euro bzw. bezogen auf eine Einzelstunde (45 Min.) von 52,63 Euro.
(Anhang 2)

 

Kalkulation der Projekte auf Vollkostenbasis

Die Kosten für das jeweilige Projekt setzen sich zusammen aus den Personalkosten entsprechend dem Umfang der eingesetzten Lehrerstunden ggf. zzgl. Regiezeit sowie einer „Fixpauschale“ für den zusätzlichen Aufwand, der z.B. durch die Fahrtzeiten entsteht.

Die Unterrichtsformen in der Musikschule weichen im Umfang von der Kalkulationsgröße einer 45-minütigen Einheit ab – z.B. werden für Angebote im Elementarbereich 50-minütige Einheiten zugrunde gelegt. Die oben ermittelten Kosten für die „Standardeinheit“ von 45 Min. werden in solchen Fällen linear angepasst.

Beispiel: Der nachfolgend vorgestellte Unterrichtsbaustein „Kita Standard“ umfasst eine Netto-Unterrichtszeit von 150 Minuten. Unter Berücksichtigung der o.g. Größen ergibt sich bei einer Vollkostenrechnung ein Refinanzierungsbedarf von 9.000 Euro. Zum Vergleich: Das gleiche Angebot kostet nach aktueller Tarifierung 6.032 Euro/Jahr.

(Weitere Erläuterungen hierzu im Anhang 3)

 

 

Förderung und Fondsmodell

Eine Kostenübernahme in dieser Höhe dürfte für viele Kooperationspartner eine Herausforderung darstellen. Daher wird zur Umsetzung der geforderten Finanzierung ein Fondsmodell vorgeschlagen, mit dem die Kostenumlage für die Einrichtungen auf ein verträgliches Niveau gehalten werden kann. Um das Delta zur Vollkostenfinanzierung zu schließen, erhält die Musikschule einen zweckgebundenen Deckungsausgleich aus dem Fonds. Der Fonds wird bei FB45 angesiedelt und dort verwaltet.

Um die Transparenz zu gewährleisten, strukturiert die Musikschule ihre Kooperationsangebote in vordefinierte „Bausteine“, die mit Tarifen belegt und als Ergänzung in die Schul- und Schulgeldordnung der Musikschule aufgenommen werden können. Die Höhe des Fonds bestimmt die maximale Anzahl der Bausteine, die pro Schuljahr vergeben werden können.

Bei der Neustrukturierung und der Bemessung der Förderung wird grundsätzlich zwischen den Bereichen Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen unterschieden.

 

Kitas

Für die musikalische Arbeit in Kitas bietet die Musikschule künftig folgende „Bausteine“ an (die Bezeichnungen sind als Arbeitstitel zu verstehen):

Kita Mini (für kleine Einrichtungen mit 1-2 Gruppen):     1 x 50 Min./Woche, 1 Lehrkraft

Kita Mini plus (für kleine Einrichtungen mit 1-2 Gruppen)   2 x 50 Min./Woche, 1 Lehrkraft

Kita Standard        3 x 50 Min./Woche, 1 Lehrkraft

Kita Maxi (für große Einrichtungen bzw. für das 1. Jahr als „Musik-Booster“) 5 x 50 Min./Woche, 1 Lehrkraft

Inhaltlich sind diese Angebote niederschwellig angelegt – im Vordergrund stehen musikalische Impulse und das Erarbeiten eines gemeinsamen Liedrepertoires für die gesamte Einrichtung sowie der musikalischen Ertüchtigung und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte.

Musikalische Angebote in der frühkindlichen Bildung erzielen eine besonders hohe Nachhaltigkeit – und erfreulicherweise ist das Interesse vieler Kitas an einer Kooperation mit der Musikschule trotz der aktuellen Personalengpässe hoch. Da in diesem Bereich von einer hohen Wirkmächtigkeit der Projekte auszugehen ist, soll das Finanzierungskonzept hier einen Schwerpunkt setzen, um musikalische Angebote für Kinder dieser sensiblen Altersgruppe weiterhin zu ermöglichen und weiter zu stärken. Daher wird die Einrichtung eines „Kita-Musik-Fonds“ empfohlen, der die vorgeschlagenen „Bausteine“ der Musikschule mit einer hohen Förderquote von 75% gegenfinanziert. Die Finanzierung dieser Bausteine stellt sich damit wie folgt dar:

Baustein

Kosten (Vollkotenrechnung)

Fondsanteil bei
Förderquote 75%

verbleibender Tarif
für Entgeltordnung

Kita Mini

3.667,-

2.750,-

917,-

Kita Mini plus

6.333,-

4.750,-

1.583,-

Kita Standard

9.000,-

6.750,-

2.250,-

Kita Maxi

14.333,-

10.750,-

3.583,-

Weiter wird vorgeschlagen, den „Kita-Musik-Fonds“ so auszustatten, dass Kooperationsbausteine im Umfang von bis zu einem Lehrkraft-Vollzeitäquivalent vergeben werden können. Damit könnten je nach Zusammensetzung der unterschiedlichen großen Bausteine 9-11 Kooperationen jährlich finanziert werden.

Hierfür müsste der „Kita-Musik-Fonds“ jährlich mit 55.000 Euro ausgestattet werden.

Aufgrund der hohen Förderquote wird die Förderung priorisiert an plus-KITAS vergeben.

Die plusKITA ist nach § 44 KiBiz eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein. Die letzte Festlegung erfolgte durch den Kinder-Jugendausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2024 und gilt für die nächsten 3 Jahre. Insgesamt sind dies 45 Einrichtungen, die sich fast gleichmäßig auf anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und den städtischen Einrichtungen aufteilen. Diese sind der Anlage 2 zu entnehmen. Von den 8 im aktuellen Schuljahr 2024/25 mit der Musikschule kooperierenden Kitas sind 5 "plusKITAs“.

Hinweis: Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Elementaren Musikpädagogik ist die Umsetzung des Pakets auch abhängig von der erfolgreichen Nachbesetzung vakanter Stellen an der Musikschule in diesem Bereich.

 

Grundschulen

Die Zusammenarbeit mit Grundschulen umfasst Projekte mit Instrumenten, die für den Unterricht im Klassenverband gut geeignet sind. Dazu zählen insbesondere Gitarren- und Blockflötenklassen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Chorklassenprogramm „JeKisS“ („Jedem Kind seine Stimme“). Für diese Art Instrumental- und Singklassen werden analog zu den Kitas Bausteine definiert, die wiederum in die Schulgeldordnung der Musikschule aufgenommen werden können. Auf Grund ihres großen Umfangs nicht integrierbar in dieses System sind die bestehenden Streicherklassenprojekte in der GGS Schönforst und der KGS Hanbruch. Diese werden gesondert behandelt.

Für die Instrumental- und Singklassen („JeKisS“) werden Bausteine von 1 bis 4 Unterrichtsstunden à 45 Min. definiert. Diese beziehen sich auf den Einsatz einer Lehrkraft an einem Unterrichtstag:

GS45   1 Unterrichtsstunde (Klassenverband) à 45 Min., 1 Lehrkraft, 1 Unterrichtstag

GS90   2 Unterrichtsstunden (Klassenverband) à 45 Min., 1 Lehrkraft, 1 Unterrichtstag

GS135   3 Unterrichtsstunden (Klassenverband) à 45 Min., 1 Lehrkraft, 1 Unterrichtstag

GS180   4 Unterrichtsstunden (Klassenverband) à 45 Min., 1 Lehrkraft, 1 Unterrichtstag

Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, den bestehenden Musikfonds für die Grundschulen aufzustocken. Schon jetzt werden aus diesem mehrere Bestandsprojekte gefördert. Soll dieses Förderinstrument systematisiert und auf alle förderwürdigen Projekte ausgeweitet werden, besteht das Problem, dass die Förderquote für bestimmte laufende Projekte aus dem Musikfonds bereits sehr hoch ist und die aktuell von der Musikschule in Rechnung gestellten Kosten weitestgehend aus dem Fonds finanziert werden. Soll in diesen Fällen der bisherige Eigenanteil stabil gehalten werden, ergäbe sich rechnerisch für bestimmte Projekte eine Förderquote von 90% bezogen auf die neuen Tarife. Für ein allgemein gültiges einheitliches Tarifsystem dürfte eine derart hohe Förderquote auch im Hinblick auf notwendige Spielräume für mögliche neue Projekte oder auch im Vergleich zum Vorgehen bei den Kitas schwer darstellbar sein. Es wird daher vorgeschlagen, den Fördersatz aus dem Kita-Fonds von 75% auch auf die Grundschulen anzuwenden. Die Tarife für die o.g. Bausteine würden sich dann wie folgt darstellen:

Baustein

Vollkosten

Kostenanteil Fonds bei Förderquote 75%

Tarif Eigenanteil Grundschule

GS45

3.667,-

2.750,00

917,-

GS90

6.333,-

4.750,-

1.583,-

GS135

9.000,-

6.750,-

2.250,-

GS180

11.667,-

8.750,-

2.917,-

Zur Erläuterung: Die bisherigen Tarife liegen nominal sogar deutlich über den hier angegebenen neuen Eigenanteilen. Wie oben beschrieben, ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Großteil der bisher in Rechnung gestellten Kosten bei einigen Kooperationspartnern vom Musikfonds bezuschusst wird und der reale Eigenanteil sehr gering ausfällt (und unter dem hier vorgeschlagenen liegt). Andere Kooperationsschulen hingegen erhalten bislang keine Förderung. Hier geht es also darum, einen leistbaren, aber festen prozentualen Eigenanteil festzulegen, um eine größere Streuung der eingesetzten Mittel zu erzielen.

Zur Ermittlung einer angemessen Fondsausstattung wird vorgeschlagen, das Schuljahr 2018/19 als Referenzwert aus der Zeit vor Corona heranzuziehen: Sollen die damals in diesem Bereich eingesetzten 25 Jahreswochenstunden in der vorgeschlagenen Weise gefördert werden, müsste der bestehende Grundschul-Musikfonds von derzeit 50.000 Euro um weitere 30.000 Euro aufgestockt werden.

Als Kriterium für die Mittelvergabe soll der vom MSB herausgegebene Schulsozialindex herangezogen werden.

 

Streicherklassen an der GGS Schönforst und der KGS Hanbruch

Die Streicherklassenprojekte an der GGS Schönforst und der KGS Hanbruch können aufgrund ihrer Größe nicht in die vorgeschlagene Systematik integriert werden. Allein der Deputatsumfang der Streicherklassen in der GGS Schönforst beträgt 24 Jahreswochenstunden und ist damit so groß wie alle anderen Grundschulprojekte zusammen. Ähnliches gilt für die KGS Hanbruch mit 17,33 JWS. Trotz Höchstförderung aus dem Grundschul-Musikfonds liegt die Förderquote bei der GGS Schönforst bei ca. 30%. Eine Umlegung des Aufwands nach dem Vollkostenprinzip würde den Rahmen des hier vorgestellten Fondsmodells sprengen und ebenso die Möglichkeiten der Schule bei weitem übersteigen.

Auf der anderen Seite gilt es sicherzustellen, dass diese historisch gewachsenen, erfolgreichen und pädagogisch wichtigen Projekte, die die schulische Struktur wesentlich mitprägen, auch nach der Neustrukturierung weitergeführt werden können.

Da beide Projekte nicht in ein neues Entgeltsystem integriert werden können, wird vorgeschlagen, diese Streicherklassen aus Gründen des Bestandsschutzes wie bisher über einen bilateralen Kooperationsvertrag weiterzuführen. Die Konditionen werden individuell unter Gesichtspunkten vereinbart, die einerseits die Möglichkeiten der Grundschule nicht übersteigen und andererseits sicherstellen, dass die Refinanzierung den Kostendeckungsgrad des Kernbereichs der Musikschule nicht unterschreitet.

In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, insbesondere für die GGS Schönforst die bestehende Deckelung der Förderung aus dem Musikfonds auf maximal 10.000 Euro aufzuheben und nach Verfügbarkeit von Restmitteln auch eine höhere Förderung zuzulassen. Begründet wird diese Ausnahmeregelung mit der Bedeutung des Projektes und dem hohen Sozialindex der Schule.

 

Weiterführende Schulen

Aus Gründen der Prioritätensetzung für Kitas und Grundschulen wird die Tarifanpassung für die Bildungskooperationen in den weiterführenden Schulen wie in der Vorlage E 49/0079/WP18 vorgeschlagen auf Basis der Vollkostenrechnung umgesetzt.

 

Weiteres Vorgehen

Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell sollte mit Beginn des Schuljahres 2024/25, also zum 01.08.2025 angewendet werden können. Bis dahin müssten für die Umsetzung weitere Maßnahmen erfolgen: Dies betrifft die Abstimmung zwischen Musikschule und FB45 bezüglich der Ausgestaltung der Förderrichtlinien und des Verfahrenswegs für Projektanmeldung sowie Vergabe und Verbuchung der Fördermittel. In einem weiteren Schritt wäre die Schul- und Schulgeldordnung der Musikschule um die genannten Bausteine und Tarife zu ergänzen und eine Änderungsfassung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Anhang 1 – Übersicht Finanzsituation Musikschule

 

Zeitreihe Jahresbilanzen Teilwirtschaftsplan Musikschule 2018 – 2023

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Prognose 2024

Erträge

1.406.467,66

1.382.355,91

1.155.786,10

1.265.885,97

1.547.809,50

1.587.825,32

1.564.500,00

Aufwendungen

-2.956.261,86

-3.119.482,67

-3.139.881,24

-3.237.970,12

-3.543.585,86

-3.797.777,48

-3.871.000,00

Jahresverlust

-1.549.794,20

-1.737.126,76

-1.984.095,14

-1.972.084,15

-1.995.776,36

-2.209.952,16

-2.306.500,00

Zuschuss des
Rechtsträgers

1.359.300,00

1.581.300,00

1.655.800,00

1.885.000,00

1.801.600,00

2.112.700,00

2.081.700,00

mehr/weniger

-190.494,20

-155.826,76

-328.295,14

-87.084,15

-194.176,36

-97.252,16

-224.800,00

 


Anhang 2 – Kalkulatorische Grundlagen

 

Was ist eine Jahreswochenstunde?

Eine Musikschullehrkraft hat nach den „Sonderregelungen für Musikschullehrkräfte“ des TVöD eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Hinzu kommt der sog. „Ferienüberhang“, der in der Stadt Aachen mit 2 Unterrichtsstunden pro Woche umgesetzt wird. Somit beträgt das einsetzbare Unterrichtsdeputat einer Musikschullehrkraft 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche. Da dann der Ferienüberhang bereits umgelegt ist, ergeben sich daraus durchschnittlich 38 Unterrichtswochen pro Wochen, in denen diese 32 Unterrichtseinheiten wöchentlich unterrichtet werden. Eine einzelne „Jahreswochenstunde“ hat somit den Arbeitswert einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten, die über das Schuljahr verteilt in durchschnittlich 38 Unterrichtswochen regelmäßig erteilt wird.

 

Was kostet eine Jahreswochenstunde?

Musikschullehrkräfte sind nach TVöD in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stufenentwicklung der einzelnen Lehrkräfte ergeben sich daraus für eine vollbeschäftigte Lehrkraft durchschnittliche Arbeitgeber-Bruttokosten (ohne Umlagen für Arbeitsplatz etc.) in Höhe von ca. 64.000 Euro. Die Kosten einer „Jahreswochenstunde“ beträgt demnach – bezogen auf das Gesamtdeputat inkl. Ferienüberhang – 1/32 dieses Werts, also 2.000 Euro pro Jahr – oder bezogen auf die Kosten einer einzelnen Unterrichtsstunde (à 45 Min.) entsprechend der durchschnittlichen Jahresunterrichtswochen wiederum 1/38 dieses Werts, also 52,63 Euro.

Übersicht:

Unterrichtsdeputat Vollzeit-Lehrkraft

Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung Vollzeitkraft lt. TVöD

+

zzgl. sog. „Ferienüberhang“

=

Gesamtunterrichtsverpflichtung Vollzeitkraft

30 UStd. à 45 Min.

2 UStd. à 45 Min.

32 UStd. à 45 Min.

„Jahreswochenstunde“

Kalkulatorische Dauer/ Unterrichtsstunde lt. TVöD

x

Durchschnittl. Unterrichtswochen/Schuljahr

=

Arbeitswert Jahreswochenstunde

45 Minuten

38 Unterrichtswochen

1 UStd. à 45 Min. x 38 U-Wochen

Kosten „Jahreswochenstunde“

Durchschn. Bruttoarbeitgeberkosten Lehrkraft TVöD EG 9b

/

Gesamtunterrichts-verpflichtung“

=

Kosten je Jahreswochenstunde

64.000 Euro

32 Jahreswochenstunden à 45 Min.

2.000 Euro

Kosten je Einzelstunde

Kosten je Jahreswochenstunde

/

Durchschn. U-Wochen/ Schuljahr

=

Kosten je Einzelstunde (à 45 Min.)

2.000 Euro

38

52,63 Euro

 


Anhang 3 – Berechnung der Kooperationstarife

Die einzelnen Tarife setzen sich zusammen aus den Kosten für das eingesetzte Lehrerdeputat ggf. zusätzlicher Regiezeit sowie aus einer Fixpauschale für den zusätzlichen Aufwand, der entsteht, um mitunter sehr kleinteilige Unterrichtseinheiten bei den Kooperationspartnern vor Ort anbieten zu können.

 

Unterrichtsformen

Die zeitliche Dauer des Unterrichts kann je nach Projekt sehr unterschiedlich sein. Die „Jahreswochenstunde“ von 45 Min. ist in diesem Zusammenhang nur als kalkulatorische Größe zu verstehen, deren Kosten linear auf die tatsächliche Unterrichtszeit hochgerechnet werden. Beispielsweise hat sich in den Elementarfächern der Musikschule die 50-Minuten-Einheit als Unterrichtsform etabliert, für die Kooperation mit der Viktoriaschule wiederum muss deren System mit 60-Minuten- Einheiten berücksichtigt werden.

 

„Regiezeiten“

Rechtlicher Hintergrund für die Gewährung von sog. „Regie“- oder „Rüstzeiten“ sind die „Sonderregelungen für Musikschullehrkräfte“ im TVöD. Letztere wurden vor 38 Jahren von den Tarifvertragsparteien vereinbart und seitdem – auch bei der Überleitung von BAT in den TVöD – unverändert fortgeschrieben. Die Festlegung des Deputats auf 30 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zzgl. des Ferienüberhang für eine Vollzeitkraft erfolgte damals vor dem Hintergrund des Tätigkeitsfelds der Musikschullehrkräfte im Einzel- und Kleinstgruppenunterricht – und bildet damit das aktuelle Berufsbild insbesondere mit Blick auf das Einsatzfeld Bildungskooperationen nur noch teilweise ab. Allerdings wurde schon damals in den genannten „Sonderregelungen“ die Möglichkeit eingeräumt, dass durch Nebenabrede für den Unterricht in den Grundfächern (z.B. Musikalische Früherziehung) „ein Zeitausgleich durch Reduzierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Unterrichtszeiten getroffen werden“ könne. Vor diesem Hintergrund ist die Nutzung dieses Instruments und die Anrechnung zusätzlicher „Regie“- oder „Rüstzeiten“ für Großgruppenunterricht weit verbreitete geübte Praxis kommunaler Musikschulen und wird analog in Bildungskooperationen eingesetzt.

Dementsprechend folgt die Stadt Aachen der Empfehlung des Musikschulverbands, für den höheren Aufwand bei der Vor- und Nachbereitung sowie bei der Durchführung des Unterrichts im Elementarbereich (Gruppen bis 12 Kinder) eine zusätzliche Regiezeit von 20% zu gewähren.

Unterschieden wird zudem zwischen Unterrichtsformen, die im Klassenverband stattfinden (Instrumentalklassen). Hier ergibt sich für die eingesetzten Lehrkräfte ein hoher Aufwand – in den Streicherklassen müssen z.B. bis zu 40 Instrumente gestimmt werden, Absprachen mit der Schule und deren Musiklehrkräften getroffen werden etc. Für diese Fälle folgen wir den Rahmenbedingungen der Landesförderung NRW für das „Jekits“-Programm („Jedem Kind ein Instrument, Tanz, Stimme“), die für den Einsatz der Lehrkraft vor der gesamten Klasse bei einer Unterrichtseinheit von 45 Min. zusätzlich 15 Minuten „Regiezeit“, also 33% verbindlich vorsieht und finanziert.

Die Neustrukturierung der Bildungskooperationen hat auch das Ziel, die bisher sehr unterschiedliche Bemessung der Regiezeiten in den einzelnen Projekten – die teilweise deutlich von den o.g. Werten nach unten oder auch nach oben abweichen – im Sinne der Leistungsgerechtigkeit zu vereinheitlichen. Künftig einheitlich gelten sollen daher also 20% Regiezeit für Angebote in Elementargruppenstärke und 33% für Unterricht im Klassenverband. Da die Regiezeiten für die Vollkostenkalkulation umgelegt werden müssen, führt dies bei Bestandsprojekten, bei denen bisher gar keine oder deutlich geringere Regiezeiten gewährt wurden, zu Doppeleffekten: Neben der neuen Kalkulationsgröße für die Jahreswochenstunde kommt eine weitere Kostensteigerung durch die Umlage der angepassten Regiezeiten hinzu.

 

Fixpauschale

Kooperationsprojekte werden vor Ort angeboten, d.h., die Lehrkraft sucht den externen Unterrichtsstandort mitunter für sehr kleine Unterrichtseinheiten auf. Dadurch ergeben sich für Lehrkräfte, die in Kooperationsprojekten tätig sind, in der Regel mehrere Einsatzorte pro Unterrichtstag und damit Einsatzwechseltätigkeit. 2017 wurde zwischen Fachbereich Personal und Personalrat eine Vereinbarung getroffen, dass die durch diese Einsatzwechseltätigkeit entstehenden Wegezeiten bei der Deputatsanrechnung zu berücksichtigen sind. Bei der Tarifierung wird dieser Mehraufwand pauschal mit einer halben Unterrichtseinheit (22,5 Minuten) pro Einsatztag und Lehrkraft berücksichtigt.

 

Kalkulationsbeispiele (Vollkostenrechnung):

  1.        Bläserklasse 90

 

Jahreskosten für 1 Lehrkraft, die an 1 Unterrichtstag 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Instrumentalunterricht in der Kleingruppe (bis 7 Schüler*innen) erteilt. Im Kleingruppenunterricht ist die Anrechnungszeit für die Lehrkraft gleich der Netto-Unterrichtszeit:

Unterrichtsumfang brutto

x

Kosten/JWS

=

Kosten Unterricht brutto

+

Fixpauschale (1/2 JWS)

=

Tarif

90 Min. / 45 Min. = 2 JWS

2.000 €

4.000 €

1.000€

5.000 €

 

2) „Kita Standard“

Jahreskosten für 1 Lehrkraft, die an 1 Unterrichtstag 3 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten Elementarunterricht erteilt. Hier sind zusätzlich 20% Regiezeit zu berücksichtigen:

Unterrichtsumfang netto

+

Regiezeit 20%

=

Unterrichtsdeputat brutto

150 Min./ 45 Min. = 3,33 JWS

30 Min. /45 Min. = 0,67 JWS

180 Min. / 45 Min. = 4,0 JWS

 

Unterrichtsumfang brutto

x

Kosten/JWS

=

Kosten Unterricht brutto

+

Fixpauschale (1/2 JWS)

=

Tarif

180 Min. / 45 Min. = 4 JWS

2.000 €

8.000 €

1.000€

9.000 €

 

3) GS135

Jahreskosten für 1 Lehrkraft, die an 1 Unterrichtstag 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Klassenunterricht erteilt. Hier sind zusätzlich 33% Regiezeit zu berücksichtigen:

Unterrichtsumfang netto

+

Regiezeit 33%

=

Unterrichtsdeputat brutto

135 Min./ 45 Min. = 3,0 JWS

45 Min. /45 Min. = 1,0 JWS

180 Min. / 45 Min. = 4,0 JWS

 

Unterrichtsumfang brutto

x

Kosten/JWS

=

Kosten Unterricht brutto

+

Fixpauschale (1/2 JWS)

=

Tarif

180 Min. / 45 Min. = 4 JWS

2.000 €

8.000 €

1.000€

9.000 €

 

 

 

 

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Anlagen

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