Entscheidungsvorlage - FB 45/0625/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Förderprogramm “DigitalPakt Schule NRW”
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 15 - Digitale Verwaltung und IT-Steuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Entscheidung
|
|
|
08.10.2024
| |||
●
Bereit
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
Erläuterungen
Der vorliegende Sachstandsbericht soll eine Aktualisierung der verschiedenen Maßnahmen im Förderprogramm darstellen sowie die Entwicklung in Bezug auf die Förderbescheide seit dem letzten Sachstandsbericht thematisieren. Für eine ausführliche Darstellung des Förderprogramms in seinen Einzelheiten wird auf die Vorlage FB 45/0424/WP18 verwiesen, welche im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 21.09.2023 beraten wurde.
Im Rahmen des „DigitalPakt Schule NRW“ kann die Stadt Aachen eine Fördersumme von 8.659.780,00 € abrufen, wobei zusätzlich ein 10%iger Eigenanteil von 962.198,00 € durch die Kommune zu leisten ist (sh. Vorlage des Schulausschusses vom 04.06.2020). Für die Anschaffung und Verbesserung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen steht der Stadt Aachen demzufolge ein Gesamtbudget von 9.621.978 € zur Verfügung. Dieses verteilt sich auf die folgenden Förderbereiche innerhalb des DigitalPakts:
Förderbereiche des DigitalPakts Schule NRW
Förderbereich 2.1 – IT-Grundstruktur – insb. WLAN-Ausbau & IT-Infrastruktur
Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ war es bereits möglich, 23 Schulen mit flächendeckendem WLAN sowie einer dem aktuellen Standard entsprechende IT-Infrastruktur auszustatten.
Für alle weiteren Schulen wurden Anträge auf Förderung zur Fortsetzung des WLAN-Ausbaus und der Ertüchtigung der IT-Infrastruktur über den DigitalPakt gestellt.
Stand der Umsetzung
Die notwendigen Förderbescheide für die dargestellten Anträge wurden im Oktober 2021 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Maßnahmen beginnen. Die verschiedenen IT-Infrastrukturmaßnahmen werden sukzessive von E 26 geplant und ausgeschrieben.
Aufgrund der schwierigen Situation auf dem Markt, der personellen Ressourcen und der Vielzahl an ausgeschriebenen Maßnahmen im Bereich des IT-Infrastrukturausbaus der Schulen kam und kommt es weiterhin zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
Bei der Bezirksregierung Köln wurden Anträge auf eine Verlängerung des Durchführungszeitraums gestellt, damit die betroffenen Maßnahmen vollumfänglich über den DigitalPakt durchgeführt werden können. Für den IT-Infrastrukturausbau an folgenden Schulen wurden Verlängerungen beantragt: Grundschule Höfchensweg, MGS Reumontstraße, MGS Mataréstraße, Hugo-Junkers-Realschule, Peter-Härtling-Schule, Grundschule Karl-Kuck-Straße, Grundschule Passstraße, Grundschule Am Römerhof und Grundschule Am Höfling.
Mit den Änderungsbescheiden vom 06. September 2024 wurde den beantragten Verlängerungen durch das MSB und der Bezirksregierung Köln zugestimmt. Somit werden die IT-Infrastrukturarbeiten an den oben genannten Schulen über das Jahr 2024 hinaus bis Anfang bzw. Mitte 2025 ausgeschrieben und durchgeführt bzw. beendet und über den DigitalPakt finanziert.
Dagegen werden die IT-Infrastrukturmaßnahmen an den folgenden Schulen nicht über den DigitalPakt durchgeführt, da die Verzögerungen bei den vorherigen Schulen eine Durchführungen innerhalb des genehmigten Durchführungszeitraums unmöglich gemacht hat: Grundschule Oberforstbach, Grundschule Birkstraße, Hauptschule Aretzstraße, Grundschule Am Haarbach, Grundschule Walheim, Martin-Luther-King Schule und Förderschule am Rödgerbach. Für die geplanten IT-Infrastrukturmaßnahmen an diesen Schulen wurden bereits Mittel im städtischen Haushalt 2025 angemeldet, damit diese Maßnahmen im Anschluss an den DigitalPakt ab 2025 über den städtischen Haushalt finanziert und durchgeführt werden können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums hätte bei diesen Schulen für die praktische Umsetzung der Maßnahmen, aufgrund der Anzahl der geplanten IT-Infrastrukturmaßnahmen und der personellen Ressourcen beim Gebäudemanagement nicht geholfen, diese noch über den DigitalPakt finanzieren zu können.
Schulen |
Status |
Couven-Gymnasium |
Umgesetzt |
Maria-Montessori-Gesamtschule |
Umgesetzt |
KGS Marktschule Brand |
Umgesetzt |
GGS Brander Feld |
Umgesetzt |
KGS Düppelstraße |
Umgesetzt |
Inda-Gymnasium |
Umgesetzt |
4. Aachener Gesamtschule |
Umgesetzt |
GGS Am Lousberg |
Umgesetzt |
GGS Gut Kullen |
Umgesetzt |
GGS Vaalserquartier |
Umgesetzt |
KGS Karl-Kuck-Schule |
In der Umsetzung |
KGS Luisenstraße |
In der Umsetzung |
KGS Passstraße |
In der Umsetzung |
KGS Michaelsbergstraße in den Räumlichkeiten GHS Burtscheid |
In der Umsetzung |
KGS Höfchensweg |
In der Umsetzung |
Montessori Grundschule Mataréstraße |
Keine Angebotsabgaben, muss zum dritten Mal ausgeschrieben werden |
Montessori Grundschule Reumontstraße |
Keine Angebotsabgaben, muss zum dritten Mal ausgeschrieben werden |
Hugo-Junkers-Realschule |
In der Umsetzung |
GGS Am Höfling |
In der Ausschreibung |
GGS Am Römerhof |
In der Ausschreibung |
KGS Forster Linde |
In der Ausschreibung |
GGS Oberforstbach |
Ausschreibung ab 2025 |
KGS Birkstraße |
Ausschreibung ab 2025 |
Peter-Härtling-Schule |
In der Umsetzung |
GHS Aretzstraße |
Ausschreibung ab 2025 |
GGS Am Haarbach |
Ausschreibung ab 2025 |
GGS Walheim |
Ausschreibung ab 2025 |
Martin-Luther-King Schule |
Ausschreibung ab 2025 |
Schule am Rödgerbach |
Ausschreibung ab 2025 |
GGS Am Fischmarkt – Anbindung Pavillon |
In der Umsetzung |
Förderbereich 2.1 – Interaktions- und Anzeigetechnik
In der Vorlage Nr. FB45/0757/WP17, die in der Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2020 beraten wurde, wurde beschlossen, dass sämtliche Klassen- und Kursräume der städt. Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden sollen, sofern diese nicht bereits über eine zeitgemäße Präsentationstechnik (bspw. über „Gute Schule 2020“) verfügen.
Stand der Umsetzung
Aufgrund des großen Engagements aller beteiligter Stellen konnten die Maßnahmen im Rahmen der Präsentationstechnik erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen werden.
Wegen der momentanen Situation am Auslagerungsstandort der MGS Eilendorf konnte die Präsentationstechnik dort nicht vollumfänglich installiert werden. Da die Schule nächstes Jahr in das neue Schulgebäude zieht, wird die beschaffte Präsentationstechnik am dortigen Standort vollständig installiert.
Schulen |
Anzahl der Räume |
Status |
KGS Bildchen |
4 |
Abgeschlossen |
GGS Brander Feld |
7 |
Abgeschlossen |
Couven-Gymnasium |
1 |
Abgeschlossen |
KGS Marktschule Brand |
1 |
Abgeschlossen |
GGS Am Lousberg |
10 |
Abgeschlossen |
GGS Düppelstraße |
12 |
Abgeschlossen |
GGS Gut Kullen |
8 |
Abgeschlossen |
KGS Luisenstraße |
8 |
Abgeschlossen |
KGS Am Fischmarkt |
4 |
Abgeschlossen |
KGS Höfchensweg |
10 |
Abgeschlossen |
GGS Am Höfling |
12 |
Abgeschlossen |
Montessori Reumontstraße |
12 |
Abgeschlossen |
KGS Forster Linde |
8 |
Abgeschlossen |
KGS Am Römerhof |
12 |
Abgeschlossen |
Montessori Mataréstraße |
14 |
Abgeschlossen |
GGS Walheim |
8 |
Abgeschlossen |
Schule am Rödgerbach |
13 |
Abgeschlossen |
KGS Birkstraße |
10 |
Abgeschlossen |
Anne-Frank-Gymnasium |
9 |
Abgeschlossen |
KGS Beeckstraße |
4 |
Abgeschlossen |
Geschwister-Scholl-Gymnasium |
32 |
Abgeschlossen |
KGS Karl-Kuck-Schule |
4 |
Abgeschlossen |
KGS Passstraße |
4 |
Abgeschlossen |
4. Aachener Gesamtschule |
18 |
Abgeschlossen |
GGS Vaalserquartier |
4 |
Abgeschlossen |
Hugo-Junkers-Realschule |
18 |
Abgeschlossen |
GHS Aretzstraße |
20 |
Abgeschlossen |
Inda-Gymnasium |
36 |
Abgeschlossen |
GGS Oberforstbach |
4 |
Abgeschlossen |
Martin-Luther-King-Schule |
5 |
Abgeschlossen |
Peter-Härtling-Schule |
1 |
Abgeschlossen |
KGS Kornelimünster |
7 |
Abgeschlossen |
GGS Am Haarbach |
6 |
Abgeschlossen |
KGS Feldstraße |
1 |
Abgeschlossen |
Kaiser-Karls-Gymnasium |
12 |
Abgeschlossen |
GGS Laurensberg |
1 |
Abgeschlossen |
Gesamtschule Brand |
4 |
Abgeschlossen |
GGS Driescher Hof |
6 |
Abgeschlossen |
Einhard-Gymnasium |
39 |
Abgeschlossen |
GGS Richterich/Horbach |
6 |
Abgeschlossen |
Rhein-Maas-Gymnasium |
5 |
Abgeschlossen |
Luise-Hensel-Realschule |
11 |
Abgeschlossen |
KGS Hanbruch |
8 |
Abgeschlossen |
GGS Gerlachstraße |
8 |
Abgeschlossen |
EGS Annaschule |
5 |
Abgeschlossen |
Heinrich-Heine-Gesamtschule |
33 |
Abgeschlossen |
GGS Schönforst |
4 |
Abgeschlossen |
KGS Auf der Hörn |
6 |
Abgeschlossen |
St. Leonhard Gymnasium |
24 |
Abgeschlossen |
KGS Malmedyerstraße |
11 |
Abgeschlossen |
MGS Eilendorf |
10 |
Teilweise abgeschlossen |
Förderbereich 2.2 – Digitale Arbeitsgeräte
Innerhalb dieses Förderbereichs konnten die Schulen entsprechende Anschaffungswünsche für digitale Arbeitsgeräte für den Schulunterricht äußern. In diesem Bereich wurde das restliche Budget in Höhe von 1.575.578 € verortet.
Stand der Umsetzung
Die notwendigen Förderbescheide für die dargestellten Anträge wurden im August bzw. September 2023 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Maßnahmen beginnen.
Die Bestellung der mobilen Präsentationstechnik (insgesamt 145) über die Fördersäule „digitale Arbeitsgeräte“ ist erfolgt. Die Auslieferung hat stattgefunden.
Da die digitalen Arbeitsgeräte nicht über den städtischen IT-Dienstleister regioiT beschafft werden können, ist der Prozess aufgrund des breiten Spektrums der beantragten Geräte sowie der Ausschreibungs- und Vergaberegularien deutlich komplexer und langwieriger.
Der Großteil der von den Schulen beantragten digitalen Arbeitsgeräte waren Robotik-Sets für den Unterricht. Die Ausschreibung für die Robotik-Sets hat stattgefunden und war erfolgreich. Entsprechend wurde das günstigste Unternehmen beauftragt und die Lieferung der Robotik-Sets an die entsprechenden Schulen haben stattgefunden.
Aufgrund der Komplexität der beantragten digitalen Arbeitsgeräte wurde die Ausschreibung so durchgeführt, dass möglichst viele Schulen in dem Bereich der digitalen Arbeitsgeräte davon profitieren können.
Förderbereich 2.3 – schulgebundene mobile Endgeräte
Laut Förderrichtlinie konnte für jede Schule im Rahmen dieses Förderbereichs ein max. Budget von 25.000 € zur Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets und Zubehör angesetzt werden.
Insgesamt wurden 1070 iPads, 739 Laptops und mehrere tausend Zubehörartikel (z.B. Apple Pencil, Taschen, Schutzhüllen, iPad Koffer usw.) an die Schulen geliefert. Dies umfasst ein Volumen von 1.375.000 €. Die Lieferungen wurden vollständig ausgeführt und diese Fördersäule wurde somit abgeschlossen.
Ende des DigitalPakts
Der Durchführungszeitraum des DigitalPakts endet offiziell am 31.10.2024. Somit müssen alle Maßnahmen, ausgenommen sind mögliche Verlängerungen im Einzelfall, bis spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und abgerechnet sein. Der finale Mittelabruf für die abgeschlossenen Maßnahmen hat bereits jetzt begonnen. Der letzte mögliche Zeitpunkt des Mittelabrufs bei der Bezirksregierung Köln ist der 10.11.2024. Das Jahr 2025 wird vom Land NRW genutzt für die Rückabwicklung der finanziellen Mittel mit dem Bund. Grundsätzlich können keine Maßnahmen im Jahr 2025 durchgeführt werden. Damit endet das Förderprogramm offiziell am 31.10.2024.
Im Fall der Stadt Aachen werden im Jahr 2025 die verlängerten IT-Infrastrukturmaßnahmen bis spätestens zum 31.05.2025 durchgeführt, abgeschlossen und abgerechnet.
Im Zuge des bereits begonnen Mittelabrufs ist innerhalb des Förderprogramms in verschiedenen Bereichen aus verschiedenen Gründen mit einem Mittelrückfluss zu rechnen. Es können und werden folglich nicht alle Fördermittel ausgeschöpft.
Der größte Mittelrückfluss liegt im Bereich der Anzeige- und Interaktionstechnik (Präsentationstechnik) vor, obwohl alle geplanten Maßnahmen vollumfänglich abgeschlossen wurden. Dies liegt an der Tatsache der notwendigen Kostenkalkulationen zum Antragszeitpunkt im Jahr 2021. Während der Corona Pandemie stiegen die Kosten für Präsentationstechnik deutlich an. Es war nicht abzusehen wie hoch die Kosten noch steigen würden, entsprechend wurde eine Kostenkalkulation anhand der damaligen Preisentwicklung durchgeführt. Nach der langen Wartezeit auf die Förderbescheide hat sich in den Jahren 2023 und 2024 bei der Durchführung der Maßnahmen herausgestellt, dass die Kosten nicht in dem Rahmen angestiegen sind, wie noch in 2021 vermutet. Entsprechend wurden zu viele Mittel für die jeweiligen Schulen eingeplant. Die Maßnahmen wurden wie geplant abgeschlossen, jedoch können innerhalb des DigitalPakts diese Mittel nur für beantragte und genehmigte Maßnahmen genutzt werden.
Ähnlich wie bei der Präsentationstechnik wird es einen Mittelrückfluss bei den digitalen Arbeitsgeräten geben, worüber digitale Arbeitsgeräte für den Unterricht sowie mobile Präsentationstechnik finanziert werden. Die mobile Präsentationstechnik ist ebenfalls günstiger geblieben, als es 2021 kalkuliert wurde. Bei den digitalen Arbeitsgeräten wurde eine Vielzahl von beantragten Geräten von der Bezirksregierung gestrichen. Da die Streichung nach der Antragsfrist stattgefunden hat konnten diese Mittel nicht für anderen Geräte beantragt und genutzt werden. Außerdem konnten aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Geräten, jedoch einer insgesamt geringen Stückzahl, nur die Robotik-Sets erfolgreich ausgeschrieben werden.
Auch hier ist mit einem Mittelrückfluss im Bereich der IT-Infrastrukturmaßnahmen für die Schulen zu rechnen, welche aufgrund des Durchführungszeitraums nicht mehr über den DigitalPakt durchgeführt werden können. Daher liegt ein Mittelrückfluss für die sieben oben genannten Schulen vor.
Zusammenfassend wurde der allergrößte Teil aller geplanten Maßnahmen innerhalb des DigitalPakts durchgeführt bzw. wird bis Mitte 2025 noch durchgeführt. Insgesamt waren hierfür jedoch deutlich weniger finanzielle Mittel notwendig, als im Jahr 2021 kalkuliert wurde.
Stand der Ausgaben im Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ (31.08.2024)
Maßnahme |
Obligo |
Kosten |
2.1 Ausbau der Infrastruktur / WLAN |
161.149 € |
616.384 € |
2.1 Präsentationstechnik (installiert in Kurs-/Klassenraum) |
624.669 € |
3.675.192 € |
2.2 Digitale Arbeitsgeräte u. mobile Präsentationstechnik |
466.425 € |
56.990 € |
2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte |
39.382 € |
1.335.617 € |
Summe |
1.291.625 € |
5.684.183 € |
Bei dem „Obligo“ handelt es sich um Vorbelastungen für anstehende bzw. bereits beauftragte Maßnahmen, die „Kosten“ stellen bereits verausgabte Finanzmittel dar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
1) 5-030302-900-01400-900-1, 78350000
2) 5-030302-900-01400-900-2, 78350000
3) 5-030302-900-01400-900-3, 78350000
4) 5-030302-900-01400-900-4, 78350000
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
1)1.289.886,19 2)4.696.457,22 3)39.651,08 4)1.575.578,51 |
1.289.886,19 4.696.457,22 39.651,08 1.575.578,51 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-7.601.573,00 |
-7.601.573,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
1) 4-030302-927-5, 52560000 2) 4-030302-927-6, 52560000 3) 4-030302-927-7, 52560000 4) 4-030302-927-8, 52560000
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
1)1.289.886,19 2)4.696.457,22 3)39.651,08 4)1.575.578,51 |
1.289.886,19 4.696.457,22 39.651,08 1.575.578,51 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-7.601.573,00 |
-7.601.573,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |