Kenntnisnahme - FB 45/0628/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.07.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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08.10.2024
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Erläuterungen
- Ausgangslage
Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024 dar. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den 1. Sachstandbericht 2024 (FB 45/0515/WP18), welcher am 14.05.2024 für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 im Kinder- und Jugendausschuss zur Kenntnis genommen wurde.
-
Die Entwicklung im Jahr 2024
- Leistungen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE/EGH für die ersten sieben Monate im Jahr 2024. Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert dargestellt.
Ergänzend hierzu werden die Vergleichszeiträume der Jahre 2022 und 2023 aufgeführt.
Berichtsjahr |
Gesamt |
Klassischer Bereich |
UMA |
2022 |
3029 |
2495 |
534 |
2023 |
3177 |
2533 |
644 |
2024 |
2944 |
2474 |
470 |
Bis Juli 2024 wurden 2944 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt. Hiervon entfielen 1.639 Leistungen auf den ambulanten und 1.305 Leistungen auf den stationären Bereich.
Die Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII machen dabei insgesamt 24 % der gesamten 2944 Leistungen aus. Insbesondere in der teil- und stationären Eingliederungshilfe gibt es einen erheblichen Aufwuchs von rund 21 %, während die klassischen Leistungszahlen eher sinken. Hier ist eine deutliche Verlagerung zu den individuellen und intensiven Begleitungen Jugendlicher und junger Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu beobachten.
Lediglich die Leistungen der Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII sind weiter im Aufwuchs, was die Bedarfe in der Begleitung insbesondere der jungen Menschen bestätigt (s. Anlage 1a).
Diese Entwicklungen sind weiterhin mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Verbindung zu bringen.
Ein Rückgang der Leistungszahlen ist bei den sonst sehr konstanten sozialpädagogischen Familienhilfen gem. § 31 SGB VIII zu erkennen. Hier folgten in 2023 641 Leistungen, wobei in 2024 lediglich 575 Leistungen zu zählen sind, was ein Rückgang von 10 % bedeutet.
Ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Leistungen ist aber insbesondere in dem Ausbleiben von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) begründet. Bis zum 06.09.2024 sind lediglich 184 junge Menschen in Aachen aufgegriffen worden, wovon 64 % minderjährig waren. Im gleichen Zeitraum 2023 waren 262 UMA in Aachen angekommen, was einen Rückgang von 42 % darstellt.
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Finanzen - Anlage 1b
- Ausgaben
Die getätigten Ausgaben für die ersten sieben Monate des Jahres 2024 wurden am 10.09.2024 aus SAP erhoben. Der fortgeschriebene Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattungen an Gemeinden beträgt insgesamt 70.009.900 Euro für 2024.
Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH ein Aufwand in Höhe von 28,3 Mio. Euro entstanden.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigt sich eine deutliche Kostensteigerung in verschiedenen Bereichen. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII sind um 25 % angestiegen, was auf das gesamte Spektrum der Eingliederungshilfemaßnahmen zurückzuführen ist.
Die finanziellen Aufwendungen für klassische ambulante Fachleistungsstunden verzeichnen einen Zuwachs von 10 %. Diese Kostensteigerung ist zum einen auf eine Intensivierung der ambulanten Betreuung zurückzuführen, die sich trotz sinkender Leistungszahlen dennoch in einer erhöhten Anzahl erbrachter Fachleistungsstunden widerspiegelt. Zum anderen müssen teils fehlende passgenaue stationäre Angebote durch sehr intensive und umfangreiche ambulante Angebote ersetzt werden. Die durch eine mit bis zu 24 FLS pro Tag zu gewährleistende Betreuung und Versorgung ist eine außergewöhnlich kostenintensive Sonderlösung, die aber im Rahmen der Garantenpflicht des Fachbereichs immer wieder genutzt werden muss.
Im Bereich der UMA wurden bisher rund 3,74 Mio. Euro verausgabt. Im Gegensatz zu den weiterhin deutlich sinkenden Leistungszahlen (s.o.), sind die Kosten pro Leistung um 15 % gestiegen. Dies lässt sich durch die ebenfalls steigende Intensität der Hilfen und die Tariferhöhung im Frühjahr 2024 erklären.
Im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden wurden bereits 4,7 Mio. Euro verausgabt.
Für die klassischen Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfe (EGH) wird zum jetzigen Zeitpunkt für Ende 2024 ein Mehrbedarf von ca. 1,47 Mio. Euro prognostiziert.
Eine weitere Qualifizierung des Mehrbedarfs wird zum Jahresende folgen. Im Bereich der UMA wird aktuell kein Mehrbedarf für das Jahr 2024 gesehen. Aufgrund der sehr dynamischen Flüchtlingssituation kann dies aber noch keine gesicherte Aussage darstellen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden. Hier wurde der vorgesehene Ansatz, vorrangig durch § 89a SGB VIII bereits im August vollständig ausgeschöpft. Hier wird mit einem Mehrbedarf von 2,5 Mio. Euro gerechnet. Hier gilt es, die Entwicklung der auflaufenden Forderungen weiter im Blick zu halten, um den tatsächlichen Mehrbedarf ebenfalls gegen Ende des Jahres zu qualifizieren.
In Bezug auf die Kostenerstattung durch den LVR, für die in den Vorjahren erbrachten UMA-Leistungen, wurden im in 2024 insgesamt 4 Mio. Euro zum Soll gestellt. Ergänzend hierzu sind noch offene Zahlungseingänge der vorherigen Jahre von über 2 Mio. Euro zu erwarten.
- Inhaltliche Aspekte und Ausblick
Die geringe Anzahl an ankommenden UMA ist nicht gleichbedeutend mit einer ruhigen Gesamtsituation. Insbesondere die UMA aus den Maghreb-Staaten stellen das Sozialraumteam immer wieder vor große Herausforderungen, da es aufgrund der Auffälligkeiten und Problemlagen dieser Jugendlichen zu erheblichen Schwierigkeiten im Rahmen der stationären Unterbringung kommt.
Nicht wenige Einrichtungen verweigern aktuell die Aufnahme dieser UMA, sodass es trotz ausreichender Unterbringungsmöglichkeiten, bei vereinzelten Jugendlichen, zu erheblichen Problemen im Rahmen der Betreuung und Versorgung kommt.
Unter Punkt 2.1 stellen sich die Gesamtleistungen aus dem hier beschriebenen Zeitraum im Vergleich zu den beiden Vorjahren der Jahre als stabil dar. Dennoch ist hier keine homogene Tendenz, sondern es sind vielmehr deutliche Schwankungen innerhalb der einzelnen Leistungen vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, sichtbar. Insbesondere zwischen den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe ist eine sehr ausgeprägte gegensätzliche Entwicklung der Leistungszahlen zu erkennen.
Die weiterhin sinkenden Leistungszahlen im ambulanten HzE-Bereich haben unterschiedliche Ursachen.
Wie im Sachstandbericht des KJA vom 19.09.2023 (FB 45/0415/WP18) beschrieben, wurden Maßnahmen in den Sozialraumteams angeregt, welche die präventiven Angebote der Stadt Aachen nochmal stärker in den Fokus rücken.
Durch den kontinuierlichen Ausbau der Präventionskette ist es der Anspruch eine Vielzahl von Familien bereits frühzeitig zu unterstützen, bevor größere Bedarfe entstehen. Insbesondere die Maßnahmen der Frühen Hilfen bieten jungen Familien ein dichtes Angebot an Unterstützung.
Gleichzeitig zeigen die sinkenden Leistungszahlen im ambulanten HzE-Bereich jedoch auch auf, dass durch die bereits genannte Komplexität der Fälle, die klassischen ambulanten und auch präventiven Angebote oftmals nicht mehr ausreichend sind, um die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien aufzufangen.
Deshalb findet zurzeit ein Qualitätsdialog zu den ambulanten HzE/EGH-Fachleistungsstundenstandards mit Vertretern der ambulanten Anbieter statt, der auf Grundlage der am 23.04.2023 im KJA verabschiedeten FLS-Standards fußt (s. FB 45/0365/WP18) und diese fortschreibt.
Im stationären Bereich der Hilfen zur Erziehung spitzt sich die Lage weiterhin zu.
Dies hat zur Folge, dass eine Vielzahl von Leistungen, welche kostenintensiv, nicht bedarfsorientiert oder passgenau sind, eingerichtet werden müssen. Hierzu finden derzeit entsprechende Runden zwischen den Vertretern der Aachener stationären Jugendhilfeträger, den jugendpolitischen Sprechern und dem FB 45 statt.
Neben den steigenden ambulanten Eingliederungshilfen stellen nun die Vielzahl an tatsächlich Schulbegleitungen den Fachbereich vor eine große Herausforderung. Vor allem für den Bereich Jugendhilfe an Schule gilt es weiterhin, bewährte Angebote zu erweitern und neue Konzepte zu implementieren.
Aufgrund der personellen Größe des Sozialraumteam VI und des deutlichen Anstiegs der Anträge auf Eingliederungshilfe ist es zwingend erforderlich mit der Gründung eines weiteren Teams Eingliederungshilfe zu reagieren. Die entsprechende Stelle der Teamleitung ist bereits im Haushalt 2024 eingestellt und es werden zurzeit die entsprechenden Maßnahmen zur Gründung des Teams in die Wege geleitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53 kB
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2
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(wie Dokument)
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257,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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158,6 kB
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