Anhörung - E 49.6/0051/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Stadtbibliothek
- Verfasst von:
- E 49/6
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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05.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen im Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2025 zu beschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen im Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2025.
Erläuterungen
Letztmalig wurde die Gebührenordnung mit Blick auf die Einführung des Selbstverbuchungssystems mittels RFID-Technologie zum 1.4.2020 geändert. Damals wurde statt der bisherigen Gebühren pro Ausleihvorgang erstmalig eine gestaffelte Jahresgebühr eingeführt:
- 15,- € reguläre Gebühr
- 8,- € ermäßigte Gebühr
- Gebührenbefreiung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Wie sich in den folgenden Jahren gezeigt hat, konnten die Einnahmeziele aus dem Wirtschaftsplan nicht erreicht werden. Die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aachen hat zum Ziel, die Einnahmesituation der Stadtbibliothek zu verbessern.
2023 wurde ein Vergleich der Jahresgebühren der öffentlichen Bibliotheken in den 100 größten Städten Deutschlands durchgeführt (https://preply.com/de/blog/gebuehrenvergleich-bibliotheken-deutschland/): Hier befindet sich die Stadtbibliothek Aachen im deutschlandweiten Vergleich auf Platz 85 von 100 und im NRW-weiten Vergleich auf Platz 30 von 35.
Seit der Einführung von RFID wurden die Angebote der Stadtbibliothek Aachen stetig weiterentwickelt. Im Sommer 2023 startete das Projekt Sonntagsöffnung in der Zentralbibliothek; die Stadtteilbibliothek Depot/Talstraße ist seit einem Jahr eine Open Library. Streamingplattformen wie filmfriend ergänzen die digitale Medienauswahl, neue Angebote wie Hömmelethek (Bibliothek der Dinge) und Saatgutbibliothek greifen aktuelle Trends im Bibliothekswesen auf. Der Online-Katalog und die Bibliotheks-App des neuen Bibliotheksmanagementprogramms WinBIAP bieten neben einem komfortablen Einstieg in die Mediensuche weitere kundenfreundliche Nutzungsmöglichkeiten und Online-Dienstleitungen. Für den technisch veralteten und zunehmend reparaturanfälligen Bücherbus Fabian wird momentan ein neues innovatives Konzept entwickelt. Mit all diesen Investitionen und Maßnahmen zeigt sich die Stadtbibliothek Aachen als leistungsfähige und zukunftsorientierte Einrichtung.
Angesichts des erweiterten Leistungsumfangs der Stadtbibliothek Aachen ist eine Erhöhung der Jahresgebühren angemessen. Orientierung bei der Gestaltung der neuen Gebührenordnung bietet der o.g. Vergleich der Jahresgebühren aus dem Jahr 2023. Hier liegt die breite Mitte (Platz 41-53) bei einem Gebührenmodell von 20,- € Standardgebühr und 10,- € ermäßigter Gebühr. Diese Gebührenstruktur soll von der Stadtbibliothek Aachen übernommen werden. Durch eine Erweiterung der Gruppe der ermäßigungsberechtigen Nutzer*innen um Personen ab 65 Jahren soll die niedrigschwellige Inanspruchnahme des Bibliotheksangebotes weiterhin sichergestellt und ein Nutzungsrückgang verhindert werden. Die Gebührenbefreiung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll erhalten bleiben:
- 20,- € reguläre Gebühr
- 10,- € ermäßigte Gebühr
- Gebührenbefreiung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Voraussichtliche Mehreinnahmen durch Erhöhung der Jahresgebühren
Grundlage der Berechnung ist die Anzahl der Nutzer*innen mit gültigem Benutzerausweis im Jahr 2023. Folgende Einnahmen wurden mit den aktuellen Jahresgebühren berechnet:
Jahresgebühr ermäßigt |
2.829 |
8,00 € |
22.632,00 € |
Jahresgebühr Standard |
6.365 |
15,00 € |
95.475,00 € |
davon 65+ |
ca. 600 |
|
|
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9.194 |
|
118.107,00 € |
Sind künftig auch Personen ab 65 Jahre ermäßigungsberechtigt, verändert sich die Verteilung. Folgende Einnahmen wurden mit den erhöhten Jahresgebühren berechnet:
Jahresgebühr ermäßigt |
3.429 |
10,00 € |
34.290,00 € |
davon 65+ |
Ca. 600 |
|
|
Jahresgebühr Standard |
5.765 |
20,00 € |
115.300,00 € |
|
9.194 |
|
149.590,00 € |
Auf dieser Grundlage wurden voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von 31.483,- € berechnet.
Erhöht werden sollen auch die besonderen Nutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist für Erwachsene von 1,25 € auf 2,- € pro Medieneinheit sowie die Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung im vierten Überschreitungstakt von 1,25 € auf 2,- € pro Medieneinheit (§ 4 GebO).
Weitere Gebühren
Bei den weiteren Gebühren entfallen Einzelgebühren für technische Geräte (§ 3 GebO) und Vormerkgebühren für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 5 GebO). Ebenso entfallen Aufwandsgebühren für die Bearbeitung durch Bibliothekspersonal (§ 6 GebO). Es werden keine signifikanten Veränderungen bzgl. der Einnahmen erwartet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterung
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
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37,3 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
83,8 kB
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