Entscheidungsvorlage - FB 01/0577/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt benennt folgende drei Delegierte für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2024:

 

 1.)    ____________________________

 

 

 2.)    ____________________________

 

 

3.)    ____________________________

 

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Erläuterungen

 

Am Mittwoch, den 11.12.2024, wird die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen von 10:00 bis 14:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln stattfinden.

 

Die Vorbesprechungen der parteipolitischen Gruppen beginnen um 10:00 Uhr, die Konferenz als solche beginnt um 11:00 Uhr.

 

Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Bei den Delegierten muss es sich um Ratsmitglieder handeln; die Auswahl obliegt der jeweiligen Stadt selbst. Dabei sollte das politische Kräfteverhältnis im Rat Berücksichtigung finden.

 

Eine Entsendung von Gastdelegierten ist in diesem Fall (Konferenz der Ratsmitglieder) nicht möglich. Dies ist nur bei der Benennung von Delegierten für die Hauptversammlungen des Deutschen Städtetages möglich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

  X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich allenfalls in Gestalt von Reisekosten der vom Rat bestellten Delegierten.

Hierfür sind ausreichend Mittel bei den von FB 01 bewirtschafteten PSP-Elementen vorhanden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

           X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

  

 

 

          X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

         X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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