Entscheidungsvorlage - FB 11/0253/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von vier halben Stellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 11/520
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.09.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von vier halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).
2. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von vier halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).
Erläuterungen
Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung am 14. Mai 2024 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen empfohlen.
Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt drei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.
Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:
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Gruppenstruktur/ Ausweitung |
|
|||
Schule
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Regelgruppe (30,50 Std./ Gruppe) |
Gruppe mit sonderpäd. Förderbedarf (39,00 Std./ Gruppe) |
Gruppe in Brennpunkt- einrichtung (39,00 Std./ Gruppe) |
Personal-mehr- bedarf in Stunden |
Erhöhung Plan-stellen-bedarf |
Am Römerhof |
+ 0,5 Gruppe |
|
|
+ 15,25 Std. |
0,50 |
Annaschule |
|
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+ 1,0 Gruppe |
+ 39,00 Std. |
1,00 |
Schönforst |
|
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+ 0,5 Gruppe |
+ 19,50 Std. |
0,50 |
Gesamt |
+ 0,5 Gruppe |
|
+ 1,5 Gruppe |
+ 73,75 Std. |
2,00 |
Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen zum geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.
Die Kinder können jedoch bereits vorab in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen muss.
Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft unterjährig um insgesamt 73,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt vier halben Planstellen verbunden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
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|
X |
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|
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf): sind der Anlage zu entnehmen
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,6 kB
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