Kenntnisnahme - FB 68/0107/WP18

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Erläuterungen

Anlass

Mit der Zulassung und Einführung der E-Tretroller im Sommer 2019 geht die Zielsetzung einher, dass dieses neue Mobilitätsangebot als ein Baustein multimodaler Mobilität einen Beitrag zur angestrebten Verkehrswende leisten wird. Derzeit sind drei E-Tretroller-Verleihanbieter (VOI, TIER und RideMovi) mit jeweils 666 E-Tretrollern im Stadtgebiet Aachen aktiv.

 

Es lässt sich prognostizieren, dass die Relevanz von „geteilten“ Verkehrsmitteln im urbanen Kontext und somit auch in der Mobilität der Stadt Aachen, zukünftig zunehmen wird. Die genannten Entwicklungen bergen Chancen für die Ziele der Mobilitätsstrategie, gehen jedoch mit Herausforderungen einher, insbesondere hinsichtlich des ungeordneten Abstellens dieser Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenraum, vor allem auf Geh- und Fahrradwegen.

 

Die unsachgemäße und ordnungswidrige Abstellung von E-Tretrollern birgt nicht nur ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmende, sondern führt auch zu einer Einschränkung der Akzeptanz für E-Tretroller-Verleihsysteme. In Deutschland haben bereits eine Vielzahl an Städten fest installierte Abstellflächen für E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum eingerichtet, wobei durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Innerhalb Deutschlands sind insbesondere die Städte München, Düsseldorf und Nürnberg als Vorreiter im Bereich der Einrichtung von Abstellflächen für E-Tretroller zu nennen.

 

In Reaktion auf eine Reihe von  Anträgen aus der Politik, darunter der von der SPD am 13.07.2021 vorgelegte Vorschlag für „Abstellzonen für E-Scooter“ sowie der von der Fraktion Die Linke am 23.08.2023 eingebrachte Wunsch nach „Beendigung des stationslosen E-Scooter-Verleihs“, des Antrags “Barrierefreie Shared Mobilty“ der CDU-Fraktion vom 30.30.2022, sowie unter Berücksichtigung der von der Kommission barrierefreies Bauen geäußerten Wünsche und Forderungen, wurde im Herbst 2023 im Rahmen des Mobilitätsausschusses die Einrichtung von 16 Standorten für Abstellflächen für E-Tretroller innerhalb des Alleenrings vorgeschlagen und politisch beschlossen. Des Weiteren wurde die zuständige Fachverwaltung neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten mit der Einrichtung weiterer Abstellflächen für E-Tretroller auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Punkte, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten- bzw. Pflegeheimen, beauftragt. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit der Überarbeitung des vorgestellten Konzepts beauftragt.

 

Mit dem Tagesordnungsantrag der Linken vom 03.09.2024 wurde ein Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Abstellzonen und zum Gesamtkonzept in Bezug auf die Einrichtung weiterer E-Scooter-Abstellzonen beantragt (Anlage 1).

 

Umsetzungsstand der im Oktober 2023 beschlossenen Standorte für E-Scooter-Abstellzonen

Drei Abstellflächen für E-Tretroller sowie Fahrradbügel wurden bereits am Löhergraben auf Höhe der Hausnummer 34, am Karlsgraben auf Höhe der Hausnummer 25 und am Templergraben auf Höhe der Hausnummer 51 eingerichtet. Die weiteren im Oktober 2023 beschlossenen Abstellzonen (siehe Anlage 3) befinden sich im Vergabeprozess und werden zeitnah umgesetzt. Teilweise werden Standorte im Rahmen der Umsetzung größerer Straßenbaumaßnahmen mit umgesetzt (z.B. der Standort am Karlsgraben).

 

Weitere Ausbauplanung für E-Scooter-Abstellzonen in Aachen

Die Gesamtnachfrage sowie die Gesamtauslastung in Aachen sind seit 2019 durchgängig auf einem stabil hohen Niveau. Die höchste Auslastung ist im und um das Stadtzentrum zu verzeichnen. Daher erfolgt die Verteilung der E-Tretroller-Flotten durch die Anbieter hauptsächlich auf die inneren Stadtteile, in denen die höchste Nachfrage zu verzeichnen ist (siehe Anlage 2). Des Weiteren lässt sich eine Korrelation zwischen den Standorten mit hoher Auslastung und bestimmten Nutzergruppen beobachten, beispielsweise Studierenden. Der größte Nutzungsanteil ist dort zu verzeichnen, wo die Fläche für das Abstellen von E-Tretrollern sehr begrenzt und die Flächenkonkurrenz am höchsten ist (siehe Anlage 2).

 

Die Kombination aus markierten Abstellflächen und virtuellen Abstellverbotszonen zielt darauf ab, ein stationär eingegrenztes Abstellen in Aachen vorzugeben. Nach der Einrichtung ist es in einem Radius von 150-200m nicht mehr möglich, den Mietvorgang außerhalb der vorgesehenen Abstellflächen zu beenden. Dadurch werden die E-Tretroller auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt (siehe Anlage 3).

Im Anschluss an die Einrichtung der beschlossenen Abstellflächen für E-Tretroller ist eine Evaluierung über einen Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. Im Rahmen dieser Evaluierung erfolgt eine Auswertung der Wahrnehmung sowie der Akzeptanz der neu eingerichteten Abstellflächen. Auf Basis der Ergebnisse sowie der Auswertungen der anbieterseitig monatlich zur Verfügung gestellten Nutzungsdaten werden weitere markierte Abstellflächen innerhalb des Alleenrings und an neuralgischen Punkten wie Kitas geplant.

Unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Kapazitäten können pro Jahr bis zu 30 Abstellzonen eingerichtet werden. Bei dem sukzessiven Ausbau werden Standorte mit hoher Auslastung und Flächenkonkurrenz priorisiert, um einerseits ein ordnungsgemäßes Abstellen der Fahrzeuge zu gewährleisten und andererseits die Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum sicherzustellen.

Langfristig ist eine Verdichtung der Abstellflächen für E-Tretroller innerhalb des Alleenrings (ca. 150-200 m Abstand) und an strategischen Standorten und neuralgischen Punkten vorgesehen. Sofern möglich, sollen vorrangig bisher für den ruhenden Kfz-Verkehr genutzte Flächen als Abstellflächen umgewidmet und als solche gekennzeichnet werden.

 

Die Verwaltung erarbeitet neben der Einrichtung und Identifizierung von potenziellen Abstellflächen in Aachen die Entwicklung eines einheitlichen Sharing-Leitlinien-Rahmenpapiers. In diesem werden Aussagen zur potenziellen Ausbreitung, zur denkbaren Qualitätskriterien und möglichen Regularien formuliert. Dies soll u.a. durch folgende Anforderungen an das Angebot erreicht werden:

-          Beschränkungen der Geschäftsgebiete und Festlegung von Parkverbotszonen,

-          Festlegung zur Begrenzung der Zahl der Fahrzeuge in definierten,

-          die Festlegungen zum Auf- und Abstellen der E-Tretroller,

-          Reaktionsfristen zum Umstellen der E-Tretroller,

-          die Einrichtung einer Kundenhotline.

Kosten und Finanzierung

Für die Realisierung der bereits beschlossenen Abstellflächen stehen Mittel auf PSP-Element 5-120201-900-12300-300-1 / 4-120201-917-1 „Micro- und Shared Mobility“ zur Verfügung. Die Umsetzung von weiteren Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist. 

 

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Anlagen

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