Entscheidungsvorlage - FB 01/0586/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den Sachbericht zur 1. Phase des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss der Phase 1, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, für die in der Innenstadt-Charta genannten Ziele geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.

 

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Erläuterungen

Anlass

Der Zukunftsprozess Innenstadtmorgen ist als Folge von Anträgen nahezu aller Fraktionen im Rat der Stadt Aachen initiiert worden, die darauf abzielten, das Thema Innenstadtentwicklung stärker vernetzt, interdisziplinär und ganzheitlich zu betrachten sowie integrierte Lösungsstrategien zu entwickeln: Zu nennen sind hier beispielsweise die Anträge 431/17 der Fraktion DIE LINKE, der Antrag 448/17 der Fraktion DIE GRÜNEN sowie ein umfassendes Antragspaket zur Innenstadt der Fraktionen CDU und SPD (Anträge: 455/17, 456/17, 457/17 und 458/17), die somit wegbereitend waren für die Einrichtung eines Citymanagements für die Stadt Aachen mit dem Auftrag zur Initiierung eines integrierten Zukunftsprozesses für die Innenstadt – diesem Auftrag wurde mit der Initiierung des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen nachgekommen.

 

Ergebnis der genannten Anträge war zunächst ein „Konzept Citymanagement“, in dem die Struktur des Zukunftsprozesses mit dem dazugehörigen Leitbildprozess, der Bündelungs- und Kommunikationsfunktion sowie der Einrichtung von Abstimmungsgremien vorgezeichnet wurde. Erstmalig wurde das Konzept am 27.03.2019 im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und in der Folge auch am 09.05.2019 im Planungsausschuss mit der Vorlage FB 02/0159/WP17 eingebracht. Dieses wurde in der Folge mit einer ergänzenden „Roadmap“ in Form der Vorlage „Citymanagement Aachen“ (FB 02/0165/WP17) im Juni 2019 durch die genannten Ausschüsse beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Organisation und Umsetzung des Konzeptes und somit zum Aufbau eines Zukunftsprozesses für die Innenstadt einzuleiten.

 

Zahlreiche Vorlagen und Berichte zu Anträgen mit Innenstadtbezug nahezu sämtlicher Fraktionen wurden parallel hierzu erstellt und beraten. Zu nennen ist hier beispielsweise der fortgeschriebene „Sachstandsbericht Innenstadtentwicklung“ (FB01/0253/WP18), die Vorlage zur „Ermöglichungskultur Innenstadt“ (FB 01/0279/WP18) auf Antrag der SPD-Fraktion wie auch die „Bilanz Ermöglichungskultur Innenstadt“ (FB 01/0425/WP18) als Folge eines gemeinsamen Tagesordnungsantrages der Fraktionen von GRÜNE und SPD, die einen guten Überblick auf die aktuellen Herausforderungen, Fortschritte und Lösungsansätze für die Aachener Innenstadt und den laufenden Wandelprozess im Rahmen des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen geben.

 

Ziele

Die Phase 1 des „Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen“ wurde Mitte 2022 begonnen und Ende 2023 abgeschlossen. Ziel der ersten Phase war es, unter dem Titel „Zukunftsprozess Innenstadtmorgen“ die Basis für eine Plattform zu schaffen, die die große Linie in der Vielzahl der Planungen, Aktivitäten und Projekte sichtbar macht, zur Teilhabe einlädt und eine Vision für die Zukunft der Innenstadt erzeugt.

Insgesamt versteht sich Innenstadtmorgen als zusammenführende Plattform aller laufenden Innenstadtprojekte, zu denen große wie auch kleine Maßnahmen, wie zum Beispiel die Umgestaltung des Theaterplatzes, die innerstädtische Belebung durch die Fonds „Guten Abend, Aachen“ oder „Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“ sowie die Maßnahmen der Taskforce Innenstadtmorgen gehören.

Mit der ersten Phase des Zukunftsprozesses sollte, neben der Zusammenführung der Innenstadtprojekte innerhalb des Innenstadtmorgens als verstärkende Plattform, ein gemeinschaftlicher Diskurs über die Zukunft der Innenstadt angestoßen werden. Wesentlicher Kern dieses Diskurses waren dabei fünf Werkstätten, an denen Politik, Verwaltung, Hochschulen, Handel, Gastronomie, Kultur und Stadtgesellschaft teilgenommen haben. Dabei wurde die „Aachener Innenstadt Charta“ mit wesentlichen Leitideen und Kernbotschaften zur Entwicklung der Aachener Innenstadt gemeinschaftlich erarbeitet:

 

Kurzfassung der Charta

(Langfassung ab Seite 29 in der beigefügten Dokumentation zur ersten Phase sowie unter https://innenstadt-morgen.de/innenstadt-charta)

 

Aachen ist gerecht!

Die Aachener Innenstadt ist für alle da: Gleichberechtigung, Partizipation und ein respektvolles Miteinander machen die Innenstadt zu einem gemeinschaftlichen Ort. Alle Aachener*innen können an der Entwicklung teilhaben und sich einbringen. Unterschiedliche Interessen werden gehört und fair verhandelt.

  1. Wir fördern lokale Identität und ein Wir-Gefühl.
  2. Wir schaffen bezahlbare Wohn-, Lebens- und Arbeitsorte.
  3. Wir stärken soziales Miteinander an Ort und Stelle.
  4. Wir sind für alle gut erreichbar.

 

Aachen ist vielfältig!

Die Vielfalt der Aachener Innenstadt entsteht durch eine neue Nutzungsvielfalt und die geschickte Vernetzung von Ideen, Projekten, neu zu entdeckenden Orten und bestehenden Besonderheiten sowie durch die Begabungen diverser Stadtgestalter*innen. Lebendige Orte, Lösungen für Zwischennutzungen, nicht kommerzielle Räume, Schnittstellen zwischen Kultur, Bildung, Wissenschaft und Einzelhandel bringen Abwechslung in das Zentrum, schaffen neue Erlebnisse, Entdeckungen und machen Lust auf die Innenstadt.

  1. Wir ermöglichen neue Nutzungen und kreative Ideen.
  2. Wir stärken lokalen Einzelhandel und Eigeninitiative.
  3. Wir gewinnen Jugend, Bildung, Wissenschaft und Kreativität als Impulsgeber*innen.

 

Aachen ist mutig!

Klima, Mobilität, Strukturwandel: Die Transformation der Aachener Innenstadt erfordert engagierten Dialog, planvolles Handeln und Mut, um neue Wege zu gehen und aktiv zu gestalten. So entstehen neue Verknüpfungen, bestehende Qualitäten werden gestärkt und Leitplanken für künftige Entwicklungen gesetzt.

  1. Wir etablieren eine Kultur des Möglichmachens.
  2. Wir gestalten grüner, klimagerechter und gesünder.
  1. Wir schaffen neue Aufenthaltsqualitäten.

 

 

Aufbereitung / Dokumentation der Prozesschritte und Ergebnisse

Am 06.09. und 13.09.2023 berichtete das Citymanagement mit einem Sachstand zum Zukunftsprozess Innenstadtmorgen in der Politik (B0 und Hauptausschuss, FB 01/0384/WP18). In diesem Sachbericht wurden die Prozessschritte der ersten Leistungsphase und die „Aachener Innenstadt Charta“ ausführlich dargestellt.

Ergänzend zu dem am 13.09.2023 im Hauptausschuss eingereichten Sachbericht befindet sich im Anhang dieser Vorlage die nun erarbeitete Gesamtdokumentation zur ersten Phase von 2022 bis 2023, in der die einzelnen genannten Prozessschritte (Durchführung Werkstätten; Initiierung Fonds; Erarbeitung Charta; Aufbau analoger und digitaler Beteiligungsformate; Etablierung der Taskforce Innenstadtmorgen) detailliert abgebildet sind (siehe Anlage).

 

Da die erste Leistungsphase mit den in der Dokumentation beschriebenen Formaten und den formulierten Zielen der „Aachener Innenstadt Charta“ abgeschlossen ist, kann in einer zweiten Phase des Prozesses hierauf aufgebaut werden, um weiter eine positive Entwicklung der Aachener Innenstadt zu unterstützen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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