Entscheidungsvorlage - FB 01/0587/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsprozess Innenstadtmorgen - Beauftragung und Durchführung der Phase 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- Dez I, FB 01/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.10.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen. Als Grundlage dient das Ergebnis der 1. Phase.
- Der Hauptausschuss entscheidet im Gesamtkontext Innenstadtmorgen weiterhin als koordinierender und zusammenfassender Ausschuss. Die Zuständigkeit einzelner Fachausschüsse im Speziellen bleibt hiervon unberührt.
- Der Hauptausschuss ist fortlaufend über den Zukunftsprozess Innenstadtmorgen zu informieren.
Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin
Erläuterungen
Die 1. Phase des „Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen“ wurde Mitte 2022 begonnen und Ende 2023 abgeschlossen. Die Unterteilung des Prozesses in eine erste und zweite Phase bezieht sich vor allem auf den Leitbildprozess, der in der 1. Phase mit einer Zielentwicklung im Rahmen der „Aachener Innenstadt Charta“ auf den Weg gebracht wurde.
In der 2. Phase soll diese Zielentwicklung nun weiter mit konkreten Inhalten und Vorschlägen für Maßnahmen gefüllt werden, um diese dann in die politische Beratung und/oder Entscheidung bringen zu können. Der Zukunftsprozess unter der Koordinierung des Citymanagements im Fachbereich 01/300 ist die Plattform auf der alle Projekte und Maßnahmen der Verwaltung gebündelt und ausgerichtet werden, um stärker wirksam zu sein. Dabei werden Synergien genutzt und Abstimmungen effizienter gestaltet, um diese für die Bürger*innen wirksam und verständlich umzusetzen.
Der Hauptausschuss entscheidet im Gesamtkontext Innenstadtmorgen weiterhin als koordinierender und zusammenfassender Ausschuss. Die Zuständigkeit einzelner Fachausschüsse im Speziellen bleibt hiervon unberührt.
Ziel der 2. Phase: Konkretisierung der Innenstadt-Charta (Ergebnis des Leitbildprozess) durch Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen
Das Ergebnis des Leitbildprozesses ist die Innenstadt-Charta. Damit einher geht die Frage:
„Welche Maßnahmen machen Aachen zukünftig konkret zu einer gerechten, vielfältigen und mutigen Stadt?“
In Phase 2 werden demnach präzise Maßnahmen für die innerstädtischen Quartiere und Straßenzüge in Zusammenarbeit mit bereits beteiligten Stakeholdern aus Politik, Verwaltung, Hochschulen und Stadtgesellschaft erarbeitet. Auf bestehenden Projekten und Maßnahmen wird aufgebaut und vorhandene Ideen aus stattgefundenen Beteiligungsprozessen werden für die Entwicklung berücksichtigt.
Zudem soll eine Synthese aus Entwicklungsszenarien und Zukunftsbildern zu einer gemeinsamen Vision gebündelt werden, um die zukunftsgerichtete Entwicklung der Aachener Innenstadt als Ganzes für alle Aachener*innen greifbar und verständlich zu machen.
Ziele und Kernelemente sind:
-
Maßnahmen und inhaltliche Ausarbeitung:
- Erarbeitung eines kontinuierlichen Aktions- und Handlungsprogramm, das die akut zu lösenden Handlungserfordernisse aufgreift und Belastungen abbaut
- Aktuell priorisierte Themen, die durch das Aktions- und Handlungsprogramm adressiert werden sollen, sind:
- „Sicherheit – Ordnung – Sauberkeit“ (bereits als integriertes Konzept entwickelt)
- „Familienfreundlichkeit – alle Generationen“
- „Nutzungsmischung – Leerstandsbelebung“
- „Dritte Orte – Begegnung – Aufenthalt“
Als Prämisse hierbei gilt, dass auf bestehenden Aktivitäten aufgebaut wird und sämtliche Ressourcen in der Stadtverwaltung für eine Umsetzung gebündelt werden (siehe Vorbild IKAS)
- Konkrete Maßnahmenentwicklung und -umsetzung zur Entwicklung der Innenstadt als eines der acht Handlungsfelder der „Stadt der Zukunft“
-
Basis sind laufende Prozesse und Konzepte aus den jeweiligen Fachabteilungen der Stadt Aachen, die durch dieses Vorgehen gestärkt und zusätzliche Wirksamkeit erfahren sollen
- Priorisierung und Umsetzung kurzfristiger, zusätzlicher Maßnahmen durch die Taskforce Innenstadtmorgen als integriertes, operatives Umsetzungsinstrument des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen
- Weiterentwicklung von Dialog- und Beteiligungsangeboten in der Innenstadt (bspw. Standortdialog Wirtschaft und Politik, Austauschrunden mit der Gastronomie etc.)
-
Kommunikation / Transformation sichtbar machen:
- Verzahnung und Sichtbarmachen bestehender Projekte und neuer Maßnahmen, damit die wertvollen Einzelaktivitäten zur Transformation der Innenstadt als Ganzes begreiflich werden, da sie alle auf eine gemeinsame Vision einer lebendigen Innenstadt einzahlen (z. B. Fonds zur Belebung der Innenstadt, Leerstandsentwicklung durch Projekte wie „Ladenliebe“, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten durch Maßnahmen wie „Umgestaltung Theaterplatz“ oder „Bäche ans Licht“ etc.)
- bürgernahe und ansprechende/niederschwellige Kommunikation
- Teilhabe und Mitwirkung (u.a. der Gewerbetreibenden, Eigentümer und Investoren) anregen
- Stärkung des Plattformgedankens; Innenstadtmorgen als gemeinsame Klammer für Projekte und Maßnahmen zur Transformation der Innenstadt
Finanzierung
Die 2. Phase wird durch ein externes Stadtplanungsbüros begleitet. Hierzu stehen Fördermittel in Höhe von 63.000 Euro zur Verfügung. Sie stammen aus dem fachbereichsübergreifend erarbeiteten Fördermittelantrag „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (kurz: ZIO). Projektzweck ist der Baustein 3.3.1. a) „Zentrenmanagement – Analysen, Konzepte und Planungen“. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 30 Prozent der Gesamtsumme von 90.000 €, also 27.000 Euro. Zudem finanziert FB01/300 mit 50.000 Euro Eigenmitteln die Beauftragung des Planungsbüros. Insgesamt beträgt das Auftragsvolumen 140.000 Euro. Der Leistungszeitraum umfasst hierbei ca. 14 Monate.
Ausblick
Mit der 2. Phase müssen nun zeitnah weitere konkrete Maßnahmen und Kommunikationsformate erarbeitet werden. Diese basieren auf den Zielen der Charta und richten sich nach den Bedarfen der Innenstadtakteur*innen. Somit soll langfristig sichergestellt werden, dass sich die Aachener Innenstadt weiter positiv entwickelt. Zum Wohle der Menschen, die hier leben, arbeiten und/oder die Stadt als Besucher*innen entdecken. Die Beauftragung eines unterstützenden Büros ist ein nächster wichtiger Schritt, um die oben genannten Ziele für die 2. Phase in eine zügige Umsetzung zu bringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |