Entscheidungsvorlage - FB 01/0594/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine feste Routine der Berichterstattung zur Umsetzung der Themen des Bürger*innenrats im Bürgerforum zu etablieren.

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Erläuterungen

Mit Schreiben vom 01.09.2024 beantragt das Begleitgremium des Bürger*innenrats Aachen die feste Einrichtung einer rückblickenden Berichterstattung für die folgenden Jahre und Bürger*innenräte im Bürgerforum. Im Abstand von ca. einem Jahr nach der Übergabe der Empfehlungen aus dem Bürger*innenrat, soll eine feste Routine der Berichterstattung im Bürgerforum etabliert werden, die die Sachstände zum Umsetzungsstand einer großen Öffentlichkeit vorstellt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ausgangssituation:

Als erste Stadt in Deutschland hat Aachen einen ständigen Bürger*innenrat eingerichtet, der im Herbst 2023 erstmalig zu der Fragestellung: „Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktiven Einkaufsziel werden?“. tagte. Das Bürger*innenratsgutachten wurde am 12.12.2023 in der Bürger*innenrats-Konferenz öffentlich vorgestellt und umfasst 75 Empfehlungen, in jeweils 21 Kernbotschaften, die den 5 Oberthemen „Identität und Bottom-Up“, „Freizeit und Kultur“, „Mobilität“, „Klima“ sowie „Öffentliche Räume und Leerstand“ untergeordnet sind.

 

Das Gremium hat sich der Aufgabe gewidmet, Aachen als attraktives Einkaufsziel ganzheitlich zu betrachten und dabei eine lebendige und zukunftsorientierte Vision für die Stadt entwickelt. Um diese Vision greifbar zu machen und die Intention der Ratschläge deutlich zu machen, wurden Kernbotschaften formuliert. Diese wurden den Empfehlungen übergeordnet und vorangestellt.

 

Aus der Durchführung des ersten Verfahrens sind Grundsätze entwickelt worden.

Die Maßnahmen werden thematisch gebündelt.

Die drei Kategorien lauten:

 

  1. Geplante und/oder umgesetzte Maßnahmen
  2. Nicht umsetzbare Maßnahmen
  3. Umsetzbare Maßnahmen, deren Planung noch aussteht bzw. für die noch Beschlüsse in den Fachausschüssen notwendig sind

 

Die Ergebnisse des Bürger*innengutachtens 2023 wurden im Hauptausschuss am 06.11.2024 beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Die Maßnahmen der Kategorie 3 werden nun von der Verwaltung weiter bearbeitet.

 

Für das Verfahren im Jahr 2024 wurden die Erfahrungen aus dem Vorjahr berücksichtigt. So gibt es Optimierungsansätze beim Ablauf und den Inhalten sowie der Einbindung der Fachverwaltung Die Sitzungen des Bürger*innerats 2024 zum Thema „Wie kann Aachen für Familien mit Kindern attraktiver werden“ wurden themenspezifisch besser vorbereitet, indem es Inputs von Expert*innen der Verwaltung und von Externen gab.

Außerdem wurde empfohlen, die Anzahl der Ergebnisse/Vorschläge zu begrenzen.

Für die Fachverwaltung führt das zu einer besseren Arbeitsgrundlage, um mit den Empfehlungen in die Analyse und Umsetzung zu gehen. Damit ist die Herausforderung besser zu meistern, die in dem neuen Verfahren auch für die Verwaltung gegeben ist.

 

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

Die Anregung einer festen Berichterstattungsroutine wird begrüßt. Dies unterstützt die Bedeutung der Transparenz und Rückkopplung gegenüber der Öffentlichkeit. Daher gibt es die regelmäßige Berichterstattung im Gremium „Bürgerforum“. Dies ist sinnvoll und wird auch fortgeführt.

 

Die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 werden bereits im Internet präsentiert.

https://buergerinnenrat.aachen.de/die-buergerinnengutachten/

 

Inhalt der Berichterstattung sind der Sachstand und der Ausblick zu den jeweiligen Maßnahmen und Projekten. Zeitlich sollte die Berichterstattung in derselben Sitzung erfolgen, in der auch die Ergebnisse des neuen Bürger*innenrats-Verfahrens präsentiert werden.

 

Als Verfahren für eine rückblickende Berichterstattung sind zu avisieren:

  • Zusammenfassung der Umsetzung der Maßnahme
  • Erläuterungen der bereits umgesetzten Maßnahmen
  • Darstellung weiterer Planungen und Projekte
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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