Entscheidungsvorlage - FB 68/0120/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Romerich; Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 04.09.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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30.10.2024
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Erläuterungen
Der Antrag wurde erstmalig in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 30.11.2022 behandelt, nachdem die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster / Walheim mit Schreiben vom 04.09.2022 beantragt hatte in der Straße Romerich drei Drempel installieren zu lassen. AlsGründe wurden genannt, dass in der Straße Romerich illegale Autorennen durchgeführt werden, durch dieKinder von der angrenzenden Schule oder auch vom angrenzenden Sportplatz gefährdet wurden. Außerdem fühlten sich Anwohner der Straße Meischenfeld durch das laute Motorengeräusch von Pkw und Krafträdern gestört.
Berichterstattung:
Die Straße Romerich zweigt als Sackgasse von der Straße St. Gangolfsberg ab und erschließt die oberen Zugänge des Inda-Gymnasiums sowie den Sportplatz von Eintracht Kornelimünster. Im hinteren Teil der Straße befinden sich auf der Seite der Sportanlagen ein Senkrechtparkstreifen und eine baulich angelegte Wende- fläche. Der Gehweg auf der Seite der Schule und der Sportanlagen ist 2m breit und dient den Schüler*innen sowie den Nutzer*innen der Sportanlagen als Verbindungsweg zwischen Schule bzw. Sportplatz und den dort parkenden Autos sowie als fußläufiger Heimweg über St. Gangolfsberg oder Nütheimer Straße. Der gegenüber liegende nur 1m breite Gehweg wird vom Fußverkehr nur sehr sporadisch zum Erreichen ihrer dort tagsüber abgestellten Fahrzeuge bzw. zu den nach Schulschluss dort im Auto Wartenden genutzt. Abends stehen die Autos der Sportvereine fast nur auf dem Senkrechtparkplatz.
Nach Bekanntwerden der Beschwerden über Raserei und Lärm in der Straße Romerich besonders in den Abendstunden hatte die Polizei und der Fachbereich Sicherheit und Ordnung die Geschwindigkeiten im Jahr 2022 und 2023 gemessen und überwacht.
Im Zeitraum vom 06.09. - 09.09.2022 wurden über einen Zeitraum von 72 Stunden in beiden Richtungen erfasst. Von den in beiden Richtungen zusammen erfassten 1097 Fahrzeugen fuhren lediglich 8,9% schneller als 40 km/h, davon 3,8% über 45 km/h. Hierbei waren 4 über 60 km/h, 19 zwischen 50km/h und 60 km/h und weitere 19 zwischen 45 und 50 km/h schnell.
Die Geschwindigkeiten über 50 km/h wurden bis auf 3 Ausnahmen in den Zeiten zwischen 17h und Mitternacht erfasst. Dabei handelte es sich aber meistens um Einzelfahrten, die eventuell auch von ankommenden oder wegfahrenden Abendnutzer*innen der dortigen Sportanlagen erzeugt worden sein können. Autorennen von mehreren zeitgleich und in gleicher Richtung fahrenden KFZ waren in der Messung nicht verzeichnet.
Der Polizei waren die Beschwerden im Bereich Romerich auch bekannt. So wurden schon im März 2022 mehrfach aus der Anwohnerschaft Fahrzeuge mit unangemessenen Geschwindigkeiten gemeldet. Durch die operativen Kräfte konnten jedoch keine Fahrzeuge mehr festgestellt werden. Aufgrund dieser Vorkommnisse wurden an der Örtlichkeit durch die operativen Kräfte verstärkt Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Danach beruhigte sich die Situation an dieser Örtlichkeit.
Im Jahr 2023 wurden durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung erneut Langzeitgeschwindigkeitsmessungen im Zeitraum vom 25.07.2023 bis 08.08.2023 und vom 12.09.2023 bis zum 19.09.2023 vorgenommen. Die erste Messung in den Sommerferien zeigte die auffälligsten Ergebnisse. Bei dieser Messung lagen 39,5 % aller erfassten Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. Bei den beiden weiteren Messungen lagen noch 21,3 % bzw. 21,7 % aller gemessenen Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. Durch die Polizei wurden ebenfalls in 2023 weitere Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Bei diesen Kontrollen konnten nicht jedem Fall belastbare Geschwindigkeitsdaten ermittelt werden, nachdem Hinweise wegen zu schnellem Fahren durch Anwohner mitgeteilt wurden. Im Nachgang konnten die Fahrer ermittelt bzw. weitere Personen konnten an der Örtlichkeit angetroffen werden. Mit diesen Fahrern und Personen wurden entsprechende verkehrsdidaktische Gespräche geführt.
Seit dem 05.01.2024 wurden nach weiteren Beschwerden durch Anwohner*innen die Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung intensiviert. In teils aufwendigen organisatorischen Maßnahmen wurden Geschwindigkeitskontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt.
Bei einer dieser Kontrollen wurde am 25.03.2024 durch die Polizei ein Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 111 km/h gemessen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Bei weiteren Langzeitgeschwindigkeitsmessungen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung vom 12.06.2024 bis zum 26.06.2024 haben sich weitere vereinzelte Höchstgeschwindigkeiten von 89 km/h und 120 km/h ergeben. Die Polizei führte daraufhin weitere Lasermessungen durch und dabei wurden am 23.07.2024 innerhalb von 3 Stunden 7 Verstöße festgestellt, die in 5 Fällen mit einem Verwarnungsgeld und in 2 Fällen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet wurden.
Aufgrund der Messungen in den vergangenen Jahren bzw. in diesem Jahr wurde in einer gemeinsamen Verkehrsbesprechung zwischen Polizei, Straßenbaulastträger, Straßenplanung und Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass grundsätzlich die Schwellenwerte von mehr als 40 % aller erfassten Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich nicht erreicht wurden und somit keine baulichen Maßnahmen in der Straße Romerich erforderlich wären.
Um zukünftig einzelne zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer*innen auszuschließen zu können, haben sich alle Beteiligten der Verkehrsbesprechung dafür ausgesprochen in der Straße Romerich entsprechende zugelassene Bodenschwellen auf der Fahrbahn zu installieren.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Kosten von rd. 4.000€ gerechnet. Die Mittel stehen auf PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
318.953,94* |
318.953,94* |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
318.953,94 |
318.953,94 |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2024 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
119.424,62** |
119.424,62 |
210.000 |
210.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
79.776,28 |
79.776,28 |
120.000 |
120.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
199.200,90 |
199.200,90 |
330.000 |
330.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben
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* Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 210.000€ zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v 108.953,94€
** Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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316,4 kB
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