Entscheidungsvorlage - FB 20/0313/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und beschließt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

Reduzieren

Erläuterungen

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

  •           der Bilanz zum 31.12.,
  •           der Ergebnisrechnung,
  •           der Finanzrechnung,
  •           den Teilrechnungen,
  •           dem Anhang
  •           und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 45 KomHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie ein Eigenkapitalspiegel und eine Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beigefügt. Darüber hinaus werden ein Rückstellungsspiegel, ein Rechnungsabgrenzungsspiegel, eine Übersicht über das Stiftungsvermögen sowie eine Übersicht über Angaben zu den Ratsmitgliedern und Mitgliedern des Verwaltungsvorstands gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Anhang als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin nach § 95 Abs. 5 GO NRW bestätigt.

 

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2023 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2023 einen Überschuss in Höhe von 9.124.508,27 Euro aus. Der beschlossene Haushaltsplan 2023 sah einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.920.400,00 Euro vor. Somit stellt das tatsächliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 eine Verbesserung in Höhe von 26.044.908,27 Euro gegenüber dem Plan dar.

 

Gemäß § 75 Abs. 3 GO erhöhen Jahresüberschüsse – soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich vorgesehen sind – die Ausgleichsrücklage. Im Falle von Jahresfehlbeträgen berät der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO über die Behandlung des jeweiligen Jahresfehlbetrags.

 

Wie bereits in den Jahresabschlüssen seit 2020 praktiziert, wurden sämtliche finanziellen Auswirkungen der Pandemie sowie zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2022 die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs im Jahresabschluss der Stadt Aachen gem. den Regelungen des NKF-CUIG (NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz) isoliert und neutralisiert.

Nachdem sich die finanziellen Belastungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf rd. 50,15 Mio. beliefen, im Haushaltsjahr 2021 rd. 34,63 Mio. Euro betrugen, wurde im Vorjahr 2022 ein außerordentliches Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von rd. 3,05 Mio. Euro entsprechend den Regelungen des NKF-CUIG isoliert und neutralisiert. Für den nun vorliegenden Jahresabschluss ergibt sich ein zu isolierender Betrag in Höhe von rd. 33,39 Mio. Euro. Diese Summe setzt sich aus den haushalterischen Verschlechterungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs abzüglich kompensierender Zuweisungen von Bund und Land zusammen. Damit weist die in der Bilanz der Stadt Aachen unter der Position „0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ aktivierte Bilanzierungshilfe zum 31.12.2023 einen Stand von rd. 121,23 Mio. Euro aus.

Dieser Aktivposten ist gem. § 6 Abs. 1 NKF-CUIG, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026, linear über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren erfolgswirksam abzuschreiben. Daneben eröffnet § 6 Abs. 2 NKF-CUIG auch die Möglichkeit, die Bilanzierungshilfe im Jahr 2025 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 auf Basis eines Ratsbeschlusses ganz oder teilweise gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Ferner sind gem. § 6 Abs. 3 NKF-CUIG außerplanmäßige Abschreibungen zulässig, soweit sie mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Oberbürgermeisterin.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist der Jahresabschluss 2023 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

Wegen des beträchtlichen Umfangs der Anlage wird gebeten, diese digital im Ratsinformationssystem einzusehen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...