Entscheidungsvorlage - FB 32/0062/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- FB 32/230
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.11.2024
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2025 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, aufgrund vorliegender Terminüberschneidungen den WeinSommer im Zeitraum vom 21.08.2025 bis 24.08.2025 zu genehmigen. Der Zeitraum des Archimedischen Sandkasten, beantragt für 11.07.2025 bis 27.08.2025, ist zum 20.08.2025 zu verkürzen. Das Beach-Volleyball-Event auf dem Katschhof ist abzulehnen.
Der Rat nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2025 zur Kenntnis. Er beschließt, den WeinSommer im Zeitraum vom 21.08.2025 bis 24.08.2025 sowie den Archimedischen Sandkasten zum 20.08.2025 zu verkürzen und das Beach-Volleyball-Event abzulehnen.
Erläuterungen
Es wird Bezug genommen auf den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 13.03.2024, wonach die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese
- einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder
- von besonderem gesamtstädtischen Interesse sind oder
- bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.
Um frühzeitig Planungssicherheit für die Veranstalter*innen zu gewährleisten, beabsichtigt die Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 14.02.2024 sowie zur Sitzung des Rates am 13.03.2024 nunmehr erneut eine Sitzungsvorlage einzubringen, die erstmalig vorliegende bzw. kollidierende Veranstaltungsanfragen für das Jahr 2025 bündelt.
Auf Grundlage der vorstehend beschriebenen Veranstaltungskriterien schlägt das Dezernat II vor, die Veranstaltung Farewell im Rahmen der internationalen Chorbiennale 2025 auf dem Markt sowie das Aktionswochenende des Centre Charlemagne auf dem Katschhof zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 21.08.2025 bis 24.08.2025 besteht eine Terminüberschneidung der beantragten bzw. vorreservierten Veranstaltungen (WeinSommer, Archimedischer Sandkasten, Beach-Volleyball-Event).
Mit Stand 29.08.2024 sind für das Jahr 2025 in diesem Zusammenhang bereits nachfolgende Veranstaltungen auf dem Markt und / oder auf dem Katschhof beantragt:
Datum |
Veranstaltung |
Veranstaltungsort |
Erstmaliger Antrag |
20.02. – 07.03.2025 |
Pennzelt 2025 |
Katschhof |
|
27.04.2025 |
Aktionswochenende Centre Charlemagne |
Katschhof |
x |
30.04. – 01.05.2025 |
Maikundgebung DGB |
Katschhof |
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26.05. - 29.05.2025 |
Karlspreis 2025 |
Markt, Katschhof |
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Mai – September 2025 |
Benefizkonzert der Big Band der Bundeswehr |
Katschhof |
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14.06.2025 |
Öffentliche Generalprobe JEKISS JEKISS & Sing along - Das Mitsingkonzert (Chorbiennale 2025) |
Katschhof |
|
21.06.2025 |
Farewell (Chorbiennale 2025) |
Markt |
x |
11.07. - 27.08.2025 |
Archimedischer Sandkasten 2025 |
Katschhof |
|
23.08.2025/24.08.2025 oder 30.08.2025/31.08.2025 |
Beach-Volleyball-Event |
Katschhof |
x |
21.08. - 24.08.2025 |
WeinSommer 2025 |
Katschhof |
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18.09. - 21.09.2025 |
Aachen September Special 2025 |
Katschhof etc. |
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21.11. - 23.12.2025 |
Aachener Weihnachtsmarkt |
Katschhof etc. |
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Die Verwaltung schlägt hinsichtlich der Terminüberschneidung (WeinSommer, Archimedischer Sandkasten, Beach-Volleyball-Event) vor, die Priorisierung der Anträge anhand des Eingangsdatums vorzunehmen und demnach den WeinSommer 2025 entsprechend der Anfrage vom 30.08.2023 zu genehmigen. Der Zeitraum des Archimedischen Sandkasten ist entsprechend zum 20.08.2025 zu verkürzen.
Das Beach-Volleyball-Event ist unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien als neue Veranstaltung abzulehnen.
Mit Datum vom 30.08.2023 bat der Veranstalter des WeinSommers um Vorreservierung des Zeitraums 21.08.2025 bis 24.08.2025. Die Vorreservierung wurde entsprechend bestätigt.
Mit E-Mail vom 09.07.2024 bat FB 13 um Vorreservierung des Katschhof für den Archimedischen Sandkasten im Zeitraum vom 11.07.2025 bis 27.08.2025.
FB 01 bat mit E-Mail vom 17.07.2024 um Vorreservierung des Katschhof für ein Beach-Volleyball-Event im Anschluss an den Archimedischen Sandkasten (SA/SO 23.08.2025/24.08.2025 oder SA/SO 30.08.2025/31.08.2025). Zwecks Ressourcen-Einsparung wird ein Termin direkt im Anschluss an den Archimedischen Sandkasten präferiert.
Bereits mit Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss am 01.04.2020 wurde seitens der Verwaltung explizit daraufhin gewiesen, dass in anderen Jahren je nach Terminierung des CHIO, des Weinfestes etc., eine zuverlässige Bespielung des Katschhofs durch den Archimedischen Sandkasten während der gesamten Sommerferien für die Folgejahre nicht gewährleistet werden könne. Die Sitzungsvorlage wurde ohne Aussprache einstimmig beschlossen.
Bei Durchführung des Archimedischen Sandkastens im gesamten Zeitraum der Sommerferien wäre eine Durchführung des WeinSommers nicht möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
|
X |
|
|
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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X |
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nicht bekannt |