Kenntnisnahme - FB 45/0783/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht über den 1. Aachener Skateboard Club e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.08.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Sachstand
Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich seit 2019 mehrmals mit dem 1. Aachener Skateboard Club e.V. befasst.
Die mit den Anwohnern verabredete Schließung der durch den Verein errichteten Anlage im Moltkepark zum 30.06.2020 ist inzwischen in Kraft getreten. Die Anfrage des Vereins, eine weitere Verlängerung zu dulden, da während des Lockdown keine Nutzung möglich war, fand bei der Mehrzahl der Anwohner keine Zustimmung.
Somit stellt sich die momentane Situation des Vereins als sehr schwierig dar. Aufgrund des schlechten Zustandes der im Stadtgebiet vorhandenen Anlagen finden die Skater keinen geeigneten Ort, um ihren Sport auszuüben, auch wenn FB 36 und E 18 bemüht sind, die Sanierungsarbeiten an der Skateanlage in Richterich voranzutreiben.
Ein neues städtisches Grundstück wurde am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring gefunden. Dieses Grundstück ist als Gewerbefläche ausgewiesen und war bis Ende Oktober 2019 verpachtet. Es wurde beschlossen, die Nutzung dem 1. Aachener Skateboard Club zuzusprechen.
Der Pachtvertrag mit dem Verein wurde am 01.04.2020 geschlossen. Das Nutzungsverhältnis endet am 31.03.2030 mit der Option weitere 5 Jahre verlängern zu können, sollte keine Kündigung vorliegen.
Das Nutzungsentgelt beträgt jährlich 661,00 Euro und wird erstmalig zum 01.04.2021 fällig.
Seitens FB 45 wurde zugesichert, in den Anfangsjahren das Entgelt aus Mitteln des Fachbereichs zu übernehmen.
Der Pachtvertrag ist Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Landessportbundes im Rahmen des Förderprogramms „ Moderne Sportstätten 2022“. Das Projekt wurde durch den Stadtsportbund als förderfähig eingestuft.
Ein entsprechender Antrag wurde fristgerecht durch den Verein gestellt.
Für den Bau des Skatepools beantragt der Verein beim Landessportbund einen Betrag in Höhe von 180.000 Euro inklusive der Eigenleistung in Höhe von 42.000 Euro. Im Falle einer Bewilligung ist mit der ersten Auszahlung frühestens im Herbst 2020 zu rechnen.
Die planungsrechtliche Beurteilung des in Rede stehenden Bauvorhabens fällt in die Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. (FB 61/200). Hier wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit der Skateboardanlage positiv beschieden, sodass ein Bauantrag durch den Verein gestellt werden kann.
Die Prüfung des Bauantrags obliegt dem Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) und den in einem baurechtlichen Verfahren zu beteiligenden Dienststellen (Umwelt, Verkehr etc.)
Im Prüfverfahren sind hauptsächlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Planung der Erschließung
- Planung der Gesamtanlage mit Zaunanlage, Vereinsheim und Toilettenanlage
- Nachweis von Stellplätzen auf dem Gelände und außerhalb für größere Veranstaltungen
- behindertengerechter Ausbau
- Abwasseranschlüsse
- Stromanschlüsse
- Baum- und Lärmschutzgutachten
- Bodengutachten
- Zustimmung der Landesstraßenbehörde, da die Anlage an eine Landesstraße (Madrider Ring) angrenzt, eventuell unter der Auflage, Abstandsflächen zu berücksichtigen
Die Erschließung des Geländes soll über den Eisenbahnweg erfolgen. Diesbezüglich wurde die Zustimmung durch FB 61/300 erteilt.
Die Landesstraßenbehörde bestätigte nach einer Ortsbesichtigung, dass keine Abstandsflächen zur Landesstraße eingehalten werden müssen, da das Grundstück unter dem Straßenniveau liegt und durch eine Leitplanke abgesichert ist.
Der Fachbereich Umwelt hat ein Planungsbüro mit der Planung der Zufahrt beauftragt.
Für die Vergabe der reinen Planungsleistungen stehen dem Fachbereich Umwelt ausreichende Mittel zur Verfügung. Für die Beauftragung der eigentlichen Bauleistung sind entsprechende Deckungsmittel erforderlich.
Der aktuelle detaillierte Planungsstand des Fachbereiches Umwelt ist der Anlage 1 zu entnehmen.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Aus den laufenden Gesprächen geht immer wieder hervor, dass alle Mitglieder des Vereins großes Interesse an dem Aufbau und Betreiben einer Skateanlage haben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gelingen beitragen werden.
Der sogenannte DIY-Spot im Moltkepark war zum Dreh- und Angelpunkt der Skateboard-Szene in Aachen geworden und auch weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Mit der neuen Anlage soll das breite Spektrum an Veranstaltungen und die damit verbundene Jugendarbeit weiter ausgebaut werden. Die zurzeit ruhenden Kooperationen mit den Aachener Schulen sollen wieder aufgenommen und erweitert werden. Zusätzliche Projekte, auch im integrativen Bereich, sind geplant.
Die Anlage wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und damit verbunden natürlich auch jedem Kind und jedem Jugendlichen. In diesem Sinne ist die Anlage vergleichbar mit dem Freizeit- und Erholungsgelände in Walheim, das ebenfalls mit einem städtischen Zuschuss unterstützt wird.
Der 1. Aachener Skateboard Club e.V. zeichnet sich dadurch aus, dass er Eigeninitiative und Engagement in den Vordergrund stellt. Er bezeichnet sein Projekt mit dem Kürzel DIY (do it yourself) und fordert damit jeden auf, sich nach seinen Möglichkeiten einzubringen.
Im Sinne des § 11 SGB VIII, Absatz 1 leistet er Jugendarbeit, indem er ein Angebot zur Verfügung stellt, das an den Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird.
Da es keine Anlage in Aachen gibt, die den Anforderungen des Skatboard Sports genügt, ist dieses Projekt die Chance auf ein international wettbewerbsfähiges Freizeitangebot.
Nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen ist ein Zuschuss zu den laufenden Kosten der Unterhaltung durch den Fachbereich Sport nicht möglich.
Es werden hiernach nur städtische Sportanlagen gefördert.
Aus diesem Grund und um für die Zukunft Planungssicherheit zu haben, liegt ein vorläufiger Antrag auf Förderung der Betriebskosten ab 2021 dem FB 45 vor.
Dieser wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 ff dem Fachausschuss in seiner Dezembersitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
65,3 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
1,1 MB
|
