Kenntnisnahme - FB 45/0785/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienspiele für Kinder aus finanzschwachen Familien ermöglichen, Ratsantrag der CDU und SPD, Fraktionen im Rat der Stadt Aachen vom 03.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.08.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen stellen am 03.06.2020 den Ratsantrag Ferienspiele für Kinder aus finanzschwachen Familien zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Elternbeiträge für künftig stattfindende Ferienspiele des Jugendamtes und der Freien Träger der Jugendhilfe sowie die dort zu zahlenden Beiträge für das Mittagessen für Kinder aus armen Familien zu minimieren und im Einzelfall auf null zu setzen.
Die Problematik, die Teilnehmergebühren für Familien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern seinen durch die Familien nicht aufzubringen, wurden seitens der Träger bisher nicht an FB 45 herangetragen.
In den Vorjahren wurden bei fast allen Maßnahmen in der Regel Wasser und Obst für die Kinder zur Verfügung gestellt. Hier kam den Trägern eine Spende der Firma Lahnsteiner Quellen (Nachfolger der Firma Kaiserbrunnen) von 180 Wasserkästen an FB 45 zu Gute.
Eine umfangreichere Verpflegung in Form von Frühstück und/oder Mittagessen bieten ausweislich der Verwendungsnachweise aus 2019 insgesamt 16 Veranstalter an. Die hierfür in den Teilnehmerbeiträgen kalkulierten Kosten schwanken zwischen 1,50 und 5,80 Euro pro Tag.
Die insgesamt von allen Trägern aufgeführten Kosten für Verpflegung belaufen sich auf ca. 25.000 Euro.
In diesem Jahr bieten aufgrund der Corona-Schutzbestimmungen die offenen Jugendeinrichtungen kein Mittagessen an, da dies organisatorisch nicht zu stemmen ist.
Die Höhe der Teilnehmerbeiträge liegt in den Händen der Träger und ist sehr unterschiedlich. Ca. 30 Träger fordern bereits keinen Beitrag bzw. bis zu 3 Euro pro Tag. Somit besteht auch für finanzschwache Familien die Möglichkeit an den Ferienspielen teilzunehmen. Sollte dies dennoch nicht zu leisten sein, wird auf die Möglichkeit der Antragstellung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB XII verwiesen. Eltern, die Leistungen nach SGB XII, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Wohngeld, oder Kinderzuschlag erhalten, können im Job Center bzw. im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration einen entsprechenden Antrag stellen. Pro Kind stehen dort 120 Euro pro Jahr für die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zur Verfügung. Da es sich hierbei um einen vorrangigen Anspruch handelt, ist dieser in jedem Fall zu prüfen.
2. Aktuelle Situation
Im städtischen Haushalt stehen 248.500 Euro zur Finanzierung der Ferienspiele in allen Ferien zur Verfügung für Maßnahmen der Offenen Jugendeinrichtungen, der OGS (nur im Sommer) und für Veranstaltungen von Sportvereinen und anderen Institutionen.
In diesem Jahr sind aufgrund der Coronapandemie die Osterferien-Ferienspiele ausgefallen. Der, gemessen an den bereits eingegangenen Fördermittelanträgen, eingesparte Betrag in Höhe von 18.000 Euro wurde als Solidaritätsbeitrag für Coronahilfen durch FB 45 an FB 20 gemeldet, sodass für Sommer- und Herbstferien noch ein Betrag in Höhe von 230.500 Euro gesichert zur Verfügung steht.
Die Einhaltung der Schutzbestimmungen hat zur Folge, dass im Vergleich zu den Vorjahren nur 50% der Kinder teilnehmen können. In Anbetracht dessen haben einige Anbieter den Zeitraum verlängert oder das Programm umgestellt.
Insgesamt 80 % der Anbieter haben sich bereit erklärt, „Corona gerechte“ Ferienspiele anzubieten.
Allerdings ist ein höherer Personaleinsatz erforderlich, um die Hygiene- und Abstandsregeln kontrollieren zu können. Rein rechnerisch erhalten die Träger dadurch einen geringeren Förderbetrag als in den Vorjahren; denn der Förderbetrag wird auf Grundlage der Teilnehmerzahl ermittelt.
Nach Gesprächen mit den Trägern wurde deutlich, dass bedingt durch die Coronaschutzmaßnahmen Mehrkosten entstehen, die mit einem geringen Förderbetrag nicht aufgefangen werden können.
FB 45 hat daraufhin entschieden, den Trägern auf Antrag Fördermittel in maximaler Höhe des Förderbetrags aus 2019 auszuzahlen.
Nach Durchsicht der Kostenabrechnung 2019 auf der Grundlage der Verwendungsnachweise wurden
- 50.000 Euro an die freien Träger,
- 95.128 Euro an die OGS,
- 17.730 Euro an übrige Veranstalter,
insgesamt also 162.858 Euro, für die Sommerferienspiele 2019 ausgezahlt.
Unter Berücksichtigung dieser Summe bleibt in 2020 für den Sommer ausreichend Spielraum, um aufkommende Mehrkosten aufzufangen und damit zu verhindern, dass die Teilnehmergebühren ansteigen bzw. Maßnahmen nicht stattfinden können.
Darüber hinaus haben einige Anbieter mitgeteilt, zusätzlich Angebote für Jugendliche zu planen, da Jugendfahrten in diesem Jahr ausfallen. Hier steht der Mehraufwand noch nicht fest.
Mehrere Träger sind auf eigenen Wunsch in Vorleistung getreten, da eine konkrete Teilnehmerzahl nicht vorhergesagt werden konnte.
Planungen zu den Herbstferien gibt es noch nicht.
Somit ist der endgültige Bedarf für 2020 zurzeit noch nicht zu beziffern. Dazu kann erst Anfang September eine verlässliche Aussage erfolgen.
3. Vorschlag der Fachverwaltung
Durch die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen erhöht sich die Verlässlichkeit der Nutzung von Ferienspielangeboten.
In der Vergangenheit wurde beobachtet, dass bei kostenfreien Angeboten die Kinder nur nach Lust und Laune erschienen und ein Planen des Tages dadurch unmöglich wurde. Die Zahlung eines, wenn auch geringen Beitrages, hatte zur Folge, dass die angemeldeten Kinder erschienen und so die Durchführung des Programms sicher gestellt war.
In der Regel werden die Teilnehmerbeiträge problemlos bezahlt – zumal die Möglichkeit der Übernahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket besteht. Diese Antragstellung stellt zwar für manche Eltern eine bürokratische Hürde dar, ist jedoch aufgrund der Vorrangigkeit der Leistung immer in Anspruch zu nehmen.
Problematisch wird es für die Familien, deren Einkommen knapp über den Einkommensgrenzen liegt, bzw. der zur Verfügung stehende Betrag aus dem BUT durch andere Aktivitäten bereits aufgebraucht ist. Werden dann Teilnehmerbeiträge für mehrere Kinder fällig, kann dies, wenn überhaupt, nur unter großen Anstrengungen gelingen.
Um die Teilnahme an den Ferienspielen allen Familien unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, schlägt FB 45 daher vor
- die von den Trägern kalkulierten Kosten für die Verpflegung der Kinder werden auf Antrag bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 Euro pro Tag und Kind erstattet. Dies hätte die Senkung der Teilnahmegebühr zur Folge.
- Familien wird die Möglichkeit eröffnet, beim jeweiligen Träger oder im Team Jugendpflege des FB 45 einen Antrag auf Übernahme der Teilnahmegebühren zu stellen.
Sofern ein ablehnender Bescheid zu Leistungen des BUT vorliegt, reicht dieser zur Begründung der Kostenübernahme aus. Andernfalls ist die Vorlage einer Negativbescheinigung des Job Centers bzw. des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration notwendig.
Beide Vorschläge können nur in die Tat umgesetzt werden, wenn zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung der gesamten Ferienspiele stehen jährlich 248.500 Euro zur Verfügung.
In der Regel sind Vorauszahlungen des FB 45 zu leisten, damit für den Träger der Maßnahme Planungssicherheit gegeben ist. Dies führt dazu, dass vor den Sommerferien fast alle zur Verfügung stehenden Mittel verausgabt werden.
Nach der Durchführung der Maßnahmen sind die Träger verpflichtet, die Verwendungsnachweise zu erstellen. Hierbei wird der tatsächlich entstandene Bedarf aufgezeigt, der entweder zu Nachzahlungen zu Gunsten oder zu Rückforderungen zu Ungunsten der Träger führt.
Für die Maßnahmen der Herbstferienspiele wird analog verfahren.
Sollte der oben beschriebene Erweiterungsvorschlag der Verwaltung ab 2021 realisiert werden, sind die im Haushalt vorhandenen Mittel zur Ausführung der Ferienspiele bei Beibehaltung des Angebots nicht auskömmlich.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Höhe der benötigten Mittel nicht beziffert werden.
Valide Zahlen hinsichtlich des vor Ort benötigten Bedarfs werden durch Abfragen baldmöglich bei den ausführenden Trägern eruiert. Angestrebt ist, diese zur Haushaltberatung 2021 ff. des Fachausschusses vorzulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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753,8 kB
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