Entscheidungsvorlage - FB 45/0787/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beschließt den beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschuss an den VKM Aachen e.V.  in Höhe von 10.971,79 € für die Beschattung des Außengeländes der KiTa Talbotstr. 16 aus bereits etatisierten Mitteln.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der VKM Aachen e.V. betreibt in der Talbotstraße 16 in Aachen eine viergruppige integrative Kita. Es handelt sich um ein städtisches Gebäude, welches durch den VKM Aachen e.V. angemietet ist.

 

Das Außengelände befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes. Es wird von Bäumen gesäumt, diese sind jedoch nicht so dicht, dass ein Sonnenschutz für das Außengelände gegeben ist. Zudem verfügt die Kita über tiefe Fensterbänke, die sich durch die Sonneneinstrahlung aufheizen. Die Kitaleitung gibt an, dass sich die Fensterbänke im Sommer durch hohe Temperaturen so stark erhitzen, dass eine Verletzungsgefahr für die Kinder besteht. Bei der Inbetriebnahme der KiTa lag eine gültige  Betriebserlaubnis vor, da die Problematik zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war.

 

Der VKM hat nun ein Angebot für einen Sonnenschutz vorgelegt, der ausreichend Schatten spendet. Die Kosten dafür belaufen sich auf 13.971,79 €, wovon der VKM 3.000,00 € aus eigenen Mitteln zahlen kann.

 

Mietvertraglich ist geregelt, dass die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Nutzung einer KiTa durch den Vermieter herzustellen ist, die konkrete weitergehende Genehmigungsfähigkeit jedoch durch den Mieter. Folglich ist der Mieter, der VKM Aachen e.V., für die Errichtung des Sonnenschutzes verantwortlich.

Auch die Errichtung einer Markise wurde thematisiert. Da diese jedoch einen großen Eingriff in die Gebäudehaut und deutlich höhere Kosten verursacht, wurde dies vom städtischen Gebäudemanagement abgelehnt.

Da der VKM Aachen e.V. die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme nicht eigenständig tragen kann, hat er mit Schreiben vom 09.07.2020 einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel gestellt.

 

  1. Finanzierung

Für die Finanzierung des beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschusses stehen im Haushaltsjahr 2020 bei 5-060101-900-00300-300-3; 78180000 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.  Im Falle einer Gewährung von Fördermitteln sind diese vorrangig einzusetzen.

 

  1. Empfehlung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung den beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschuss an den VKM Aachen e.V. in Höhe von 10.971,79 für den Sonnenschutz der Außenanlage der Kita Talbotstr. 16 zu gewähren.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Die erforderlichen Mittel für den Zuschuss stehen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2020 ff. zur Verfügung.

 

1) PSP 5-060101-900-00300-300-3; SK 78180000 „Städt. Zuschüsse an freie Träger“

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 45.000

45.000

135.000

135.000

0

0

Ergebnis

-45.000

-45.000

-135.000

-135.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

1) 1-060101-900-5; SK 53180010 „Auflösung ARAP“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 716.700

716.700

2.969.200

2.969.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-716.700

-716.700

-2.969.200

-2.969.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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