Entscheidungsvorlage - E 88/0171/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Betriebsausschuss entscheidet, welche der vorgestellten Varianten umgesetzt werden soll.

 

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Erläuterungen

Bei dem Bendplatz handelt es sich vorrangig um einen Veranstaltungsplatz, auf dem in den letzten Jahren außerhalb der Veranstaltungszeiten auch kostenpflichtige öffentliche Parkplätze angeboten worden sind. Die Priorität in der Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz liegt für Eurogress in einer flexiblen Nutzung, bei der jederzeit über die zur Verfügung stehende Parkfläche frei entschieden werden kann, um - auch kurzfristige - Veranstaltungen auf dem Platz störungsfrei durchführen zu können.

 Es wurden zwei Teilbereiche auf dem Bendplatz mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten definiert:

    

  1. Parkfläche 1 (P1) hat eine Größe von etwa 900 m² und kann dauerhaft als öffentliche Parkfläche genutzt werden. Auf dieser Fläche können etwa 50 Parkplätze gestaltet werden. Nur zu den Öcher Bend Veranstaltungen wird diese Fläche benötigt. Es kann über rechtzeitige Vorankündigungen sichergestellt werden, dass diese Fläche für den Öcher Bend frei ist.
  2.  Parkfläche 2 (P2) betrifft die Restfläche des Bendplatzes und hat eine Fläche von etwa 31.100 m². Da hier bedarfsbezogen auch kurzfristig sichergestellt werden muss, dass der Platz jederzeit für Veranstaltungen frei sein muss, kommt eine dauerhafte Nutzung als öffentliche Parkfläche bei dieser großen Fläche nicht in Frage. Die Nutzung als Parkfläche wird daher nur veranstaltungsbezogen eingeräumt, dies bezieht sich sowohl auf eine tageweise wie auch auf eine flächenmäßig jederzeit variierbare Nutzung.

Als weiteres wichtiges Element wird die Kostenbeteiligung durch Eurogress gesehen. Je geringer eigene Kosten bei einem Investitionsvolumen von zwischen 20 TEUR bis 50 TEUR anfallen und je geringer die laufenden Kosten sowie die Wartungs- und Instandsetzungskosten sind, umso wirtschaftlicher stellt sich ein Modell dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer nicht planbaren Umsatzerwartung.

 

Daneben spielen sowohl administrative Aufgaben, datenschutzrechtlicher Umgang, Tarifhoheit und Verteilung der Umsätze eine zentrale Rolle. Auch eine einfache und handliche Nutzung für die Parkenden muss gewährleistet werden.

 

Darüber hinaus sind Maßnahmen erforderlich, um dem hohen Aufkommen an Vermüllung und Vandalismus auf dem Platz entgegenzuwirken.

 

Nach einer Marktrecherche bestehen verschiedene Varianten für die Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz, die in der Anlage „Übersicht Bewirtschaftungsmodelle Parken auf dem Bendplatz“ dargestellt werden. Die Varianten I und II stellen eine Dienstleistungskonzession dar und wären im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben, Variante III unterliegt vsstl. den Vorgaben der Inhouse-Vergabe und wäre daher direkt zu beauftragen.

 

Unter Würdigung aller Gesamtumstände ist Variante I vorzugswürdig und wird den genannten Anforderungen in allen Punkten gerecht.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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