Entscheidungsvorlage - E 26/0218/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

   

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20  Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

 

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 weist zum 31.12.2023 eine Bilanzsumme von Euro 647.131.060,99 (Vorjahr: 643.996.288,51 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von Euro - 11.391.105,20 (Vorjahr:  - 11.788.266,09 Euro) aus.

 

Der Betrieb schließt auch in 2023 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2023 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -11,391 Mio. Euro (Vorjahr:  -11.788 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 2,995 Mio. Euro (Vorjahr: 2,308 Mio. Euro) niedriger aus.

 

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 36,1 % (Vorjahr 36,3 %).

 

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2023 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 eine Verrechnung der Verluste aus 2018 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

 

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2023 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2019 bis einschließlich 2022 von insgesamt Euro 48.639.069,79 (Vorjahr: 48.686.401,22 Euro).

 

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128

Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2023 geprüft und mit Datum vom 30.09.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes werden diese aus Gründen der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln in gebundener Form lediglich auf Nachfrage den Fraktionen ausgehändigt, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung werden diese zur Information gemäß Satzung übersandt.

Die Mitglieder des Rates und des Betriebsausschusses werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungstext

 

Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

  X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

  X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...