Kenntnisnahme - FB 45/0632/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verringerung der Kita-Beiträge bei gekürzter Betreuung – hier: Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 02.07.2024 (440/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.11.2024
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Erläuterungen
Mit Schreiben vom 02.07.2024 beauftragt die Fraktion DIE Zukunft im Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Aachen dahingehend zu modifizieren, dass Eltern ein anteiliger Beitrag rückerstattet wird, falls es zu reduzierten Betreuungsleistungen kommt und die modifizierte Satzung dem Kinder- und Jugendausschuss sowie dem Rat der Stadt Aachen zum Beschluss vorzulegen.
Es steht außer Frage, dass unvorhersehbare Einschränkungen der Betreuungszeiten bis hin zu vorübergehenden Schließungen von Einrichtungen bzw. Gruppen für Familien mit Kindern ebenso wie für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen mit einer hohen Belastung einhergehen. Dennoch spricht sich die Verwaltung aus folgenden Gründen gegen eine entsprechende Modifizierung der Satzung aus:
Im Gegensatz zu Gebühren, bei denen eine konkrete Inanspruchnahme Voraussetzung für die Erhebung ist, besteht bei den Elternbeiträgen kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Beitragshöhe und der individuellen Inanspruchnahme der Betreuungseinrichtung. Vorübergehende Einschränkungen und Ausfälle der Betreuungszeiten führen rechtlich nicht zu einem Anspruch auf Minderung der Beitragspflicht.
Der Elternbeitrag, auch wenn er in monatlichen Raten entrichtet wird, stellt letztlich einen Jahresbeitrag dar, der in seiner fiskalischen Bedeutung hinter der überwiegend staatlich finanzierten Leistungsgewährung gemäß §§ 22 und 24 SGB VIII zurücktritt. Von vornherein ist er nicht dazu bestimmt, eine vollständige Kostendeckung zu erreichen, sondern stellt eine nach sozialen Kriterien gestaffelte Beteiligung an den Kosten der öffentlichen Hand für das in Anspruch genommene Leistungsangebot dar. So beträgt beispielsweise das prognostizierte Elternbeitragsaufkommen für das Kindergartenjahr 2024/25 für die Betreuung in KiTas rd. 7.400.000 €. Demgegenüber steht ein Jahresaufwand von insgesamt rd. 124.000.000 €, was einem Anteil von weniger als sechs Prozent entspricht. Die verbleibenden rd. 94 % des Aufwands sowie alle Investitionen werden durch die Stadt Aachen, dem Land NRW und den KiTa-Trägern getragen.
Die Umsetzung einer anteiligen Erstattung des Elternbeitrags bei reduzierten Betreuungsleistungen wäre zudem organisatorisch, personell und technisch mit einem enormen Aufwand verbunden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür wäre die Erfassung der tatsächlichen Anwesenheitszeiten aller Kinder. Zudem müsste vor Ort differenziert werden, aus welchen Gründen die im Betreuungsvertrag vereinbarte Leistung nicht in Anspruch genommen werden. Eine solche Datenerhebung findet derzeit nicht statt und wäre aus Sicht der Verwaltung für die KiTas nicht leistbar. Das ohnehin schon stark belastete System würde mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand befrachtet. Darüber hinaus müssten neue Verfahren bzw. Systeme implementiert werden, um eine Spitzabrechnung der fälligen Elternbeiträge ggf. abzüglich der individuell reduzierten Betreuungsleistung zu ermöglichen. Die bisherigen Verfahren sehen dies nicht vor, sodass ein Softwarewechsel und/oder eine aufwändige manuelle Berechnung verbunden mit zusätzlichem Personalaufwand erforderlich wäre.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Umsetzung einer in dieser Weise geänderten Satzung eine rein freiwillige Leistung der Stadt Aachen darstellt, einen enormen Umsetzungsaufwand in der Verwaltung und bei den Trägern der KiTas verursacht und letztlich eine enorme Belastung für den städtischen Haushalt darstellen würde. Die Verwaltung spricht sich daher gegen eine Modifizierung im Sinne des Antrages aus. Der Ratsantrag ist damit behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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280,1 kB
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