Kenntnisnahme - FB 45/0635/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand Aachener Jugendring e.V. – Jugendzeltplatz Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.11.2024
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Erläuterungen
- Ausgangslage
Der Aachener Jugendring (AJR) ist ein gemeinnütziger und eingetragener Verein mit derzeit 17 eigenständigen Jugendorganisationen und Jugendverbänden. Seit seiner Gründung im Jahre 1948 übernimmt der AJR Aufgaben im Bereich der Jugendverbandsarbeit.
Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Pächter des Aachener Jugendzeltplatzes auf dem Hergenrather Weg 60 in 52074 Aachen. Er fördert, koordiniert und regt zu gemeinsamen Aktivitäten der selbst organisierten Jugendgruppen/Jugendverbände gem. § 12 SGB VIII an und vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und damit verbunden die Anliegen von jungen Menschen.
- Aufgaben des AJR
- Förderung der Begegnung von jungen Menschen
- Beratung seiner Mitgliedsverbände und anderer Jugendorganisationen
- Anregung, Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Förderung von Kooperationen seiner Mitglieder untereinander und mit anderen Organisationen der Jugendarbeit wie auch mit Schulen und kulturellen Einrichtungen
- Vertretung der Interessen der Mitgliedsverbände sowie die der jungen Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber gesellschaftlichen Gremien und Gruppen, u.a. von Politik und Verwaltung
- Ausarbeitung von Vorschlägen zu Fragen der Jugend, des Jugendrechts und der Jugendpolitik
- Förderung und Durchführung von politischen und sozialen Bildungsaufgaben und von außerschulischen Bildungsangeboten u.a. zur Qualifizierung junger Menschen zu Jugendleiter*innen mit JuLeiCa (Jugendleiter*innen - Card)
- Mitgestaltung und Absicherung der Rahmenbedingungen für die Jugendverbandsarbeit und die Jugendarbeit
- Förderung aller anerkannten freien Träger und Initiativen der Jugendarbeit in Aachen und seiner Mitgliedsverbände u.a. durch Bezuschussungen für deren jugendpflegerischen Aktivitäten nach Positionen 1 bis 12 des z.Zt. gültigen Stadtjugendplanes zur Zweckerfüllung u.a. der hierfür von der Stadt Aachen bereitgestellten Mittel gemäß geltendem Jugendförderplan
Die ausführlichen Darstellungen der Aufgaben sind dem aktuellen Bericht des AJR zu entnehmen (s. Anlage 6).
- Trägerschaft und Betreiben des Jugendzeltplatzes Aachen
Die Stadt Aachen hat mit dem AJR über die Nutzung der Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha und Gebäude Pachtverträge abgeschlossen. Die Anlage wurde dem AJR von der Stadt Aachen mietzinsfrei überlassen. Die Unterhaltung an Dach und Fach liegt bei der Stadt. Alle anderen anfallenden Aufgaben und Leistungen liegen in der Verantwortung des AJR. Dieser unterhält, betreibt und verwaltet die Einrichtung fürs Jugendzelten nebst Versorgungs- und Wirtschaftsgebäuden.
Die Einrichtung für Jugendgruppenzelten steht ganzjährig allen Organisationen und Initiativen der Jugendarbeit und Schulen offen zur Verfügung. Das können Gruppen mit Kindern und Jugendlichen unter verantwortlicher Leitung sein, u.a. aus den Bereichen von Jugendverbänden, Kindertagesstätten, offenen Jugendeinrichtungen, Kirchen, kulturellen Gruppen und Schulen genauso wie für Elterninitiativen aus Aachen, der Region und für nationale/internationale Gäste.
Die Nutzung erfolgt hauptsächlich an den Wochenenden und Ferienzeiten an bis zu maximal 150 Tagen im Jahr. Es ist zu betonen, dass die Maximalanzahl der Tage eine Vorgabe der Bezirksregierung bezüglich des Landschaftsschutzgebietes darstellt.
Die Einrichtung ermöglicht durch ihre Lage und Einbettung in die Natur, insbesondere durch den Einsatz von erlebnispädagogischen Methoden, gruppendynamische Prozesse anzustoßen und zu steuern. Als geschützter und doch offener Raum bietet der Jugendgruppenzeltplatz (JZPL) einen Erlebnisraum, der innerhalb der Stadt Aachen sonst nicht gegeben ist. Das Erlebnis des gemeinsamen Zeltens trägt dazu bei, dass die jungen Menschen in längerer und intensiver Gemeinschaft Werte erfahren, die ihr Sozialverhalten fördern und Gesundheit und Bewegung unterstützen.
- Herausforderungen auf dem Jugendgruppenzeltplatz
Im März 2024 teilte der AJR dem FB 45 mit, dass der JZPL seit dem Jahr 2011ununterbrochen von Wildschweinen als Wegstrecke des an der Straße angrenzenden Maisfeldes genutzt wird, die dabei während der Zeltplatzüberquerung erhebliche Beschädigungen bei der weiteren Nahrungssuche hinterlassen. Da die Wildtiere auch auf dem Zeltplatz verweilen, ist es schon zu Begegnungen mit den Wildschweinen gekommen, die bis jetzt mit großem Schrecken und Unbehagen glücklich verlaufen sind (vgl. Anlage 1).
Die Problematik zeigt sich in Stichpunkten wie folgt:
- Der Schutz der Kinder, Jugendlichen, Jugendgruppenleitern, Sorge- u. Erziehungsberechtigten kann vor diesen Tieren nicht sichergestellt werden.
- Die Anzahl der Tiere und Beschädigungen des Zeltplatzes nehmen sukzessive zu.
- Ein Drittel des Zeltplatzes ist aufgrund der Beschädigungen nicht mehr nutzbar.
- Ein weiteres Drittel der Fläche ist erschwert nutzbar.
- Die Anmeldezahlen haben sich 2023/2024 stabilisiert, sind aber auf niedrigerem Niveau als vor der Corona- Pandemie.
- Dem Aachener Jugendring fehlen die zeitlichen und finanziellen Ressourcen, diese täglichen Beschädigungen mittlerweile zu beheben.
Aus Sicht des AJR sei aus Gründen der Sicherheit der Besuchenden als auch zum Schutz vor weiteren Beschädigungen des Jugendzeltplatzes eine Einfriedung durch einen „Stabgitterzaun/Wildzaun“ angezeigt.
- Vermittlung durch die Fachabteilung
Über die Vermittlung der Fachabteilung konnten zwischen dem AJR und der Jagdgemeinschaft Absprachen zur Verringerung der Beschädigungen des Zeltplatzes getroffen werden. Hierfür wurden mit Hilfe von Landwirten die Wiesenflächen begradigt, so dass diese wieder vollumfänglich nutzbar sind. Der dafür notwendige Rückschnitt von Büschen und Astgabeln wurde durch den AJR vorgenommen.
Die Jagdgemeinschaft bejagt soweit nötig, verträglich den Bestand der Wildschweine. Doch die Jagdgemeinschaft weist auch darauf hin, dass durch ein Nachtschießverbot auf der belgischen Waldseite, der Wildschweinbestand sich weiterhin vermehren kann.
Sollte es zu weiteren Beschädigungen und/oder gefährlichen Begegnungen mit und durch die Wildtiere kommen, werden weitere Vorkehrungen wie die Aufstellung eines Elektrozauns oder weitere Bejagung getroffen.
Die weiteren Herausforderungen und Entwicklungen werden im Rahmen einer ausführlichen Berichterstattung durch Vertreter des AJR in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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