Entscheidungsvorlage - FB 45/0636/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des AWO Fanprojektes Aachen auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem FB 45 stattzugeben.

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Erläuterungen

1. Ausgangslage

Das AWO Fanprojekt ist seit 2008 ein mischfinanziertes Angebot der offenen Jugendarbeit im Geltungsbereich der Stadt und Städteregion Aachen. Der städtische Anteil ab 2024 in Höhe von 32.175 Euro wird im Rahmen der Umlage an die Städteregion Aachen angewiesen. Der Anteil der Städteregion Aachen beziffert sich ab 2024 auf 32.825 Euro.

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen bezüglich der Anpassung von beantragten Bezuschussungen auf Seiten der StädteRegion bzw. der Stadt Aachen hat die StädteRegion bereits angekündigt, ab dem Jahr 2025 eine eigene Vereinbarung mit der AWO abzuschließen.

Dies hat zur Folge, dass die Stadt Aachen auch eine eigene Leistungsvereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) abschließen muss.

 

2. Antragsstellung

Mit Antrag vom 10.10.2024 beantragt die AWO den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

 

3. Einschätzung der Verwaltung

Das seit November 2008 existierende Fanprojekt Aachen wird durch den Deutschen Fußballbund (DFB), das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, die Städteregion Aachen und die Stadt Aachen finanziert.

Die Zielgruppe definiert sich aus der Altersgruppe von 12 bis 27-jährigen jungen Menschen (vgl. § 7 SGB VIII).

Die Grundlage des Fanprojektes ergibt sich durch das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS). Schwerpunkte der Arbeit sind Gewaltprävention, Demokratisierung, Abbau von Diskriminierung, Gender-Mainstreaming und die Förderung der Kommunikation innerhalb der Fangemeinde sowie mit anderen Fußballvereinen, Polizei und Ordnungsdiensten etc.

Das Fanprojekt Aachen stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Beratungsangeboten und Maßnahmen der Jugendämter der StädteRegion und Stadt Aachen und den freien Jugendhilfeträgern in den Aufgabenfeldern der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes dar. Es agiert niederschwellig und leistet u.a. einen Beitrag zur Gewaltminderung, Gewaltprävention, Suchtprävention und den Abbau von Diskriminierung. Seit nunmehr 16 Jahren wird das Fanprojekt mit der spezifischen Zielgruppe der Fanszene als erfolgreiches Angebot wahrgenommen und geschätzt. Es stellt einen Schutz- und Reflexionsraum für die jungen Fans dar, um einer eventuellen Rekrutierung durch gewaltbereite und rechtsextreme Fans entgegen zu wirken. Außerdem ist es unabhängig von Alemannia Aachen, den Verbänden und den Sicherheitsorganen (siehe Anlage 5).

Aufgrund der Ankündigung der StädteRegion Aachen ab 2025 eine eigene Leistungsvereinbarung mit der AWO abzuschließen, empfiehlt die Fachverwaltung ebenfalls, unter Beachtung der Entscheidung des Rates der Stadt Aachen vom 13.12.2023, eine eigene Leistungsvereinbarung mit der AWO aufzusetzen, so dass das spezifische Angebot innerhalb der Fanszene der Alemannia Aachen nicht gefährdet wird.

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden regelmäßige Qualitäts- und Wirksamkeitsdialoge mit der Projektleitung des Fanprojektes geführt inklusive der Weiterentwicklung der bestehenden Matrix mit den Schwerpunkten der Handlungsziele, der geplanten und durchgeführten Maßnahmen und den Wirkungs- und Verbesserungskriterien.

 

4. Finanzierung

Das Fanprojekt Aachen wird bisher jährlich mit rd. 60.000 Euro vom Land NRW und bis zu 95.000 Euro vom DFB gefördert. Voraussetzung hierfür ist die fortlaufende finanzielle Beteiligung der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen.

Die Zuschusshöhe beläuft sich ab 2025 nach bisherigem Stand auf 32.200 Euro.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

96.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-96.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Position wurde im Rahmen der Mittelfristplanung 2025 ff. mit 32.200 Euro/Jahr neu gemeldet. Deckung erfolgt aus der bislang hierfür anteilig hinterlegten Städteregionsumlage.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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