Kenntnisnahme - FB 45/0639/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Empfehlung des Integrationsrates vom 29.03.2023 zur Implementierung einer Antidiskriminierungsstelle für Diskriminierung im schulischen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.11.2024
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Geplant
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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27.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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28.11.2024
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Erläuterungen
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Aachen am 29.03.2023 wurde folgende Empfehlung ausgesprochen: „Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die unverzügliche Implementierung einer Stelle gegen Diskriminierung im schulischen Bereich“.
In Aachen ist bisher keine Anlaufstelle verortet, die sich ausschließlich mit den Diskriminierungserfahrungen jungen Menschen im schulischen Kontext beschäftigt. Es fehlt folglich an spezialisierten Strukturen und Leitlinien, die Beschwerden von Schüler*innen effektiv aufnehmen, bearbeiten und professionell begleiten.
Um Schüler*innen zu ermutigen, gegen Diskriminierung vorzugehen und Unterstützung einzufordern, bedarf es der Etablierung einer gezielten Antidiskriminierungsberatung, welche für Betroffene leicht zugänglich ist.
Aufgrund der Arbeitsinhalte des FB 45, hier im speziellen die Schulpsychologie, findet die Prüfung eines solchen Bedarfs inklusive der möglichen Verortung der Stelle statt.
2. Aktuelle Situation der Antidiskriminierungsberatung und präventive Angebote für Schüler*innen in Aachen
Das SchulG NRW enthält kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot und gewährt somit keine subjektiven Rechte eines Betroffenen. Auch der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 13 AGG) findet im Bereich der öffentlichen schulischen Bildung nur für Beschäftigte Anwendung, für Schüler*innen an staatlichen Schulen hat der Diskriminierungsschutz durch das AGG jedoch keine Gültigkeit.
Während es Antidiskriminierungsstellen, wie die des Bundes, auf nationaler Ebene gibt, existieren kaum spezifische Stellen, die ausschließlich für Diskriminierungserfahrungen von Schüler*innen zuständig sind.
Folgende Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt es zurzeit:
- Das Gleichbehandlungsbüro (GBB) des Pädagogischen Zentrums (PÄZ) in Aachen ist eine überregionale Beschwerde- und Beratungsstelle mit NRW-weiter Zuständigkeit für Betroffene, Institutionen, Organisationen und Vereine, die mit der Problematik von Diskriminierung konfrontiert sind. Das GBB stellt somit keine Beschwerde- und Beratungsstelle dar, die speziell für Schüler*innen ausgerichtet ist.
- In Köln gibt es seit April 2021 BANDAS, die bislang einzige Beratungs- und Antidiskriminierungsstelle für Schüler*innen, die für den gesamten Regierungsbezirk Köln zuständig ist. BANDAS ist durch seinen Standort in Köln für Aachner Schüler*innen schwer zu erreichen. Zudem sind die Kapazitäten begrenzt, da allein schon in Köln circa 100.000 Schüler*innen verortet sind.
Auf direkte Nachfrage bei beiden Institutionen werden zahlreiche Anfragen und sehr hohe Bedarfe kommuniziert, sodass direkte Reaktionen auf Beschwerden schwierig sind.
Für Aachener Schüler*innen und Lehrkräfte werden vom schulpsychologischen Dienst folgende Angebote zu Mobbing und Antidiskriminierung bereitgestellt:
- Projekt „gemeinsam Klasse sein“
Dieses Projekt ist auf die Bekämpfung von Mobbing & Cybermobbing ausgerichtet und ist v.a. an Klassenleitungen von 5. Klassen adressiert. Schüler*innen beschäftigen sich intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erforschen in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen wie sie positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Es wird deutlich gemacht, welche Folgen Mobbing hat und was Schüler*innen selbst tun können, um Mobbing erst gar nicht entstehen zu lassen. Ziel ist es, dass die Klasse eine solide Basis dafür entwickelt, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Dieses Programm wird als Multiplikatoren Schulung an weiterführenden Schulen angeboten.
- Fortbildungsangebot zum Thema Mobbing „No blame approach“
Die Methode „No blame approach“ ist eine lösungsorientierte Methode, um Mobbing zu beenden. Es wird bewusst auf Schuldzuweisungen und Sanktionen verzichtet. Die Täter*innen werden aktiv in den Lösungsprozess eingebunden. Es wird eine „Unterstützergruppe“ gebildet, die Lösungsstrategien entwickelt, damit sich Betroffene in der Schulgemeinschaft wieder wohl fühlen. Die „Unterstützergruppe“ setzt sich dabei aus vertrautem Mitschüler*innen und Täter*innen zusammen Der Prozess wird durch eine Lehrkraft angeleitet und begleitet.
- Peer- Beratung (Schüler*innen helfen Schüler*innen)
Gleichaltrige sprechen auf Augenhöhe über Diskriminierungserfahrungen. Bevor Schüler*innen jedoch in die Beraterrolle schlüpfen, bedarf es vorab einer gezielten Vorbereitung und Schulung (Aufklärung & Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung, Schulung zum(r) Peer- Berater*in, Begleitung durch Lehrkräfte/Schulsozialarbeit).
Der schulpsychologische Dienst unterstützt Schulen dabei, Peer- Beratungen in Schulen zu etablieren.
Im Jahr 2019 wurden für den Bereich der „Systemberatung Extremismusprävention“ (SystEx) landesweit 54 Stellen eingerichtet und in Form befristeter Abordnungen durch Beratungslehrkräfte oder Schulsozialpädagog*innen im Landesdienst besetzt.
Der starke Anstieg extremistischer Haltungen und Handlungen sowie die Erkenntnis, dass mehr als 70% aller diskriminierenden Erfahrungen im schulischen Alltag stattfinden, haben die Politik zu dieser wichtigen Entscheidung bewogen. Es wurden 2 VZÄ Landesstellen an das Team der Schulpsychologie mit folgenden Themenschwerpunkten angedockt:
- Fortbildungen zu Diskriminierungssensibilität und Vorurteilsbewusstsein „Anti-Bias-Ansatz“
Zentrales Anliegen des Anti-Bias-Ansatzes ist die Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit. Er zielt darauf ab, eine Schieflage, die aufgrund von Vorurteilen und einseitigen Bevorteilungen entsteht, sichtbar zu machen, ins Gleichgewicht zu bringen und Diskriminierungen auf der zwischenmenschlichen, institutionellen und gesellschaftlich-kulturellen Ebene abzubauen.
- Vermittlung passender Angebote durch Netzwerkpartner Der schulpsychologische Dienst, insbesondere die Systex-Fachkräfte, sind eng mit Kooperationspartnern (z.B. Wegweiser, NRWeltoffen, Kommunales Integrationszentrum) vernetzt und können bei Bedarf passende Angebote vermitteln.
Zusätzlich werden weitere Angebote zu den Themen der Gewalt- und Rassismusprävention von Seiten der Schulsozialarbeit und den durchführenden Anbietern vorgehalten (vgl. FB 45/0626/WP18).
3. Diskriminierungsrisiken an Schulen
Schulen sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche lernen, wie wichtig ein gleichberechtigter und fairer Umgang miteinander ist. In der Schule können Schüler*innen jedoch auch eigene Diskriminierungserfahrungen machen. Diese können sowohl von Gleichaltrigen als auch von Lehrkräften ausgehen, oder auch durch diskriminierende Strukturen, wie fehlende Barrierefreiheit oder Klischees in Schulbüchern. In Folgenden werden einige Beispiele aufgeführt:
- Schüler*innen mit Migrationshintergrund: Diese Schüler*innen erleben Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Sprache oder Kultur. Sie werden mit Benachteiligung konfrontiert, insbesondere bei der Einschätzung und Beurteilung ihrer schulischen Leistungen sowie bei Übergangsempfehlungen.
- LGBTQ+-Schüler*innen: Diskriminierungen finden aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität statt. Diese Schüler*innen laufen Gefahr ein Opfer von Mobbing zu werden.
- Schüler*innen mit Behinderungen: Trotz der Bemühungen um Inklusion erleben Schüler*innen mit Behinderungen Diskriminierung. Sie werden mit Barrieren, sowohl physischer als auch struktureller Natur konfrontiert.
- Religiöse Minderheiten: Schüler*innen, die religiösen Minderheiten angehören, können Diskriminierung erleben, insbesondere wenn sie Kleidung oder Symbole tragen, die ihre Religion repräsentieren (z.B. Kopftuch) oder weltpolitische Ereignisse auf das soziale Miteinander Einfluss nehmen.
4. Folgen erlebter Diskriminierung in der Schule
Diskriminierungserfahrungen in der Schule können schwerwiegende psychische und soziale Folgen für die betroffenen Schüler*innen haben sowie negative Auswirkungen auf den Bildungserfolg nach sich ziehen. Diese negativen Auswirkungen betreffen oft nicht nur die schulische Leistung, sondern auch das Wohlbefinden und die langfristige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
- Negatives Selbstkonzept: Diskriminierungserfahrungen können dazu führen, dass betroffene Schüler*innen ein geringes Selbstwertgefühl entwickeln. Sie beginnen, ihre Fähigkeiten und ihren Wert infrage zu stellen, was zu einem negativen Selbstbild führen kann.
- Angststörungen und Depressionen: Studien zeigen, dass Schüler*innen, die diskriminiert werden, ein erhöhtes Risiko haben, psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen zu entwickeln. Laut einer Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erleben viele Betroffene dauerhaften psychischen Stress, der zu langfristigen psychischen Problemen führen kann.
- Leistungsabfall: Diskriminierung hat häufig direkte Auswirkungen auf die schulische Leistung. Schüler*innen, die sich sozial ausgeschlossen oder unfair behandelt fühlen, zeigen oft motivationale Probleme und ihre schulische Leistung nimmt ab. Laut Studien der Bertelsmann Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts schneiden diskriminierte Schüler*innen bei Prüfungen häufig schlechter ab, was zu einer langfristigen Beeinträchtigung ihrer Bildungschancen führt.
- Schulabbruch: Diskriminierung kann ebenso im Schulabbruch münden. Schüler*innen, die sich in der Schule nicht wohlfühlen, meiden den Schulbesuch oder brechen die Schule ganz ab, was ihre Zukunftschancen stark einschränkt. Dies gilt besonders für Schüler*innen mit Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Familien.
Soziale Isolation und Ausgrenzung: Diskriminierte Schüler*innen fühlen sich oft isoliert und ausgegrenzt, was zu Einsamkeit und dem Verlust von sozialen Netzwerken führt.
- Mobbing und Gewalt: Diskriminierung kann häufig in Mobbing übergehen, sei es physisch oder psychisch. Betroffene Schüler*innen berichten von Schikanen, Beleidigungen oder sogar körperlicher Gewalt. LGBTQ+- Schüler*innen mit Migrationshintergrund sind laut Studien besonders häufig von Mobbing betroffen.
Die negativen Folgen von Diskriminierung in der Schule können sich auch im späteren Leben fortsetzen. Ein geringeres Selbstwertgefühl und negative Schulabschlüsse können die beruflichen Perspektiven einschränken und die Betroffenen in einem Teufelskreis der Benachteiligung halten.
5. Koordinierte Zusammenarbeit von Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern
Die Schulsozialarbeit und Schulpsychologie spielen eng verzahnt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Diskriminierung an Schulen. Gemeinsam mit Lehrkräften können gezielte Maßnahmen bereitgestellt werden, um präventiv und interventiv gegen Diskriminierung vorzugehen.
- Frühzeitige Prävention / Intervention: Durch die Zusammenarbeit von Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Lehrkräften können Schüler*innen, die Diskriminierung erfahren, früher erkannt werden. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Problematik, was eine effektivere Prävention und notwendige Intervention von Diskriminierung und Mobbing erlaubt.
- Bündelung von Kompetenzen: Schulsozialarbeit und Schulpsychologie bringen jeweils unterschiedliche Expertisen ein. Die gemeinsamen Kompetenzen führen so zu gezielten Maßnahmen gegen Diskriminierung, die beide Perspektiven vereinen. Lehrkräfte und Schulsozialarbeit, die täglich mit den Schüler*innen in Kontakt stehen, sind nahe am Geschehen und können die Entwicklung von diskriminierenden Dynamiken ggf. frühzeitig erkennen.
- Gezielte Intervention bei Diskriminierungsfällen: Dokumentation von Vorfällen, erste Interventions-gespräche mit Betroffenen, Einbeziehung der Eltern, klärende Gespräche bzw. Mediation, Sicherstellung von psychosozialer Unterstützung und psychologischer Beratung nach Bedarf.
- Vertiefte Schulung und Fortbildung für alle Akteure: Gezielte Fortbildungen mit Themen, wie interkulturelle Kompetenz, Mobbingprävention und Sensibilisierung im Umgang mit vielfältigen Lebenswelten, eröffnen neue Beratungsperspektiven.
- Netzwerkbildung und Kooperation mit externen Stellen: So können Schüler*innen und deren Eltern, die von Diskriminierung betroffen sind, in besonders schweren Fällen zusätzliche Hilfe und Unterstützung erhalten.
- Beratung und Unterstützung der Schulleitung: Schulrichtlinien und Verhaltenskodizes, die klare Maßnahmen und Konsequenzen für diskriminierendes Verhalten festlegen sollten im Schutzkonzept verankert werden.
- Evaluation und Feedback: Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann regelmäßig überprüft werden. Diese Evaluation könnte als Grundlage dienen, um Schulprojekte weiterzuentwickeln und präventive Maßnahmen anzupassen.
6. Zusammenfassung und Ausblick
Um eine Kultur der Anerkennung und sozialer Gerechtigkeit in Schulen zu fördern, ist es erforderlich Diskriminierungen aktiv zu begegnen. Die Förderung psychischer Gesundheit und sozialer Integration sind für den Bildungserfolg von Schüler*innen maßgeblich.
Diskriminierung führt zu Ausgrenzung und Isolation. Schikanen, Beleidigungen sowie diskriminierende Praktiken bei der Leistungsbewertungen führen dazu, dass Betroffene ihren eigenen Wert in Frage stellen und ein negatives Selbstkonzept entwickeln.
Die Vulnerabilität psychischer Erkrankungen, wie Angststörungen oder Depressionen, zu entwickeln, steigt und der erlebte permanente Stress führt zudem zu Leistungseinbußen. Nicht selten ist ein Schulwechsel oder sogar Schulabbruch die Konsequenz, was zum Verlust des sozialen Umfeldes führt und die beruflichen Zukunftschancen minimiert.
Damit das Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung (SchulG § 1) ungeachtet der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Geschlechts, oder einer Behinderung, gewährleistet werden kann, müssen wir Schüler*innen nicht nur vor Diskriminierung schützen, sondern ihnen ebenso professionelle Unterstützung anbieten, wenn sie von Diskriminierung betroffen sind.
Die Schulsozialarbeit ist das Bindeglied zwischen dem Lebensort Schule und der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist im täglichen Schulgeschehen verankert, wo wenige Barrieren und Berührungsängste seitens der Schüler*innen und Lehrkräfte bestehen. Insbesondere im Einzelfall ist es die zentrale Aufgabe sowohl der Schulsozialarbeit als auch der Schulpsychologie betroffene Schüler*innen und deren Familien bei erlebter Diskriminierung zu beraten und zu unterstützen. Gemeinsam mit den Lehrkräften stellt die multiprofessionelle Zusammenarbeit dieser beiden Arbeitsbereiche eine ganzheitliche Intervention bei erlebter Diskriminierung bereit.
In der Zusammenarbeit liegt großes Potenzial, das soziale und emotionale Wohlbefinden von Schülern zu fördern und gleichzeitig gemeinsam mit den Lehrkräften ein respektvolles und inklusives Schulklima zu schaffen, was wiederum Diskriminierung entgegenwirkt.
Beobachtete Diskriminierung hat zudem zur Folge, dass präventive Programme für Schulklassen und Gruppen organisiert, gezielte Interventionsmaßnahmen angeboten und eine wichtige Verbindung zu externen Unterstützungssystemen hergestellt werden.
Im Ergebnis wird im FB 45 eine Beratungsanfrage wegen Diskriminierung im schulischen Bereich immer im systemischen Kontext betrachtet und somit im Zusammenhang mit der Lebenswelt des Betroffenen behandelt. Aufbauend auf den oben dargestellten Strukturen und Arbeitsweisen wird die erforderliche Beratungsarbeit angeboten, so dass die Einrichtung einer gesonderten Stelle gegen Diskriminierung im schulischen Bereich aus Sicht des FB 45 hinfällig macht.
Durch die Verzahnung von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie die enge Kooperation mit den Lehrkräften, wird Diskriminierung an Schulen sowohl präventiv als auch interventiv begegnet, wobei die Einbindung der Schüler*innen und deren Familien für einen gelingenden Prozess eine entscheidende Rolle spielen.
Anlagen
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