Entscheidungsvorlage - FB 45/0638/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Zukunftsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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19.11.2024
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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28.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB 45 die Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds zu überarbeiten und entsprechende Vorschläge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB 45 die Zugangsvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Zukunftsfonds zu überarbeiten und entsprechende Vorschläge dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorzulegen.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Haushaltsjahr 2024 stehen Mittel in Höhe von 75.000 Euro für Maßnahmen des Zukunftsfonds zur Verfügung. Zugrunde liegt hierfür ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem ASW vom 13.12.2022, in dem im Rahmen der Haushaltsberatung eine Erhöhung des Zukunftsfonds zusammen mit dem Auftrag zur Überarbeitung der Förderrichtlinien und zur Ausweitung der Förderung auf Kitas beschlossen wurde. Im Nachgang hierzu erfolgte am 25.01.2023 der Ratsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen,
- ob und wie der Zukunftsfonds für die Unterstützung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geöffnet sowie
- ob und wie er im Bedarfsfall einer Familie auf die Übernahme der Kosten für das Mittagessen ausgeweitet werden kann.
Im Rahmen der ASW-Sitzung vom 17.08.2023 wurde der Beschluss gefasst, die Öffnung des Zukunftsfonds für den jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, wenn nach erfolgter Prüfung nachweislich Kinder und Jugendliche nicht über die Mittel von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) gemäß § 28 SGB II und des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW berücksichtigt werden können (vgl. FB 45/0399/WP18). Von Seiten der entsprechenden Institutionen der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS erfolgen keine Anträge, da die Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Härtefallfonds bereits Bedarfe weitestgehend decken.
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 02.07.2019 wurden folgende Kriterien vereinbart:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
- Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.
- Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.
- Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
- Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Im Schulausschuss vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 %gen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:
- den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
- den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern
- ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
2. Aktuelle Anträge unterschiedlicher Antragsteller unter 2.000 Euro
Im Jahre 2024 wird für Klassenfahrten von der Verwaltung ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro vorgehalten. Zum Stand 01.Oktober 2024 sind von dieser Summe für Klassenfahrten 15.051,50 Euro verausgabt. Derzeit stehen noch 9.948,50 Euro zur Verfügung.
Für die oben beschriebenen Einzelanträge wird von der Verwaltung ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro bereitgehalten. Von dieser Summe wurden 3.756,00 Euro für Anträge unter 2000 Euro bewilligt.
Hierzu drei Beispiele:
- Bezuschussung der Ausstattung des Musikraums der GHS Aretzstraße
- Klassenfahrtzuschuss für eine Aachener Schüler*in, die eine Schule in der Städteregion besucht
- Zuschuss zur Durchführung der Aktions- und Begegnungstage der GS Aachen Brand
Derzeit stehen noch 46.244,00 Euro für diverse Einzelanträge zur Verfügung.
Der Verwaltung liegen bis heute 01.10.2024 keine eingegangenen Anträge vor.
4. Resümee
Nach mündlichem Bericht des FB 45 in der gemeinsamen Sitzung des KJA und ASW am 14.05.2024 zum Stand der Verausgabung der Mittel des Zukunftsfonds wurde wie angekündigt noch einmal eine intensive Bewerbung und Bekanntmachung in den Bereichen der Jugendberufshilfe, der Schulsozialarbeit, in den Sozialraumteams und der Jugendhilfe im Strafverfahren vorgenommen. Es wurde erneut über die bestehenden Möglichkeiten und Verfahrensweisen zur Beantragung von Geldern aus dem Zukunftsfonds informiert.
Darüber hinaus erfolgte auch der informatorische Austausch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Jugendberufsagentur. Zusätzlich werden noch einmal alle Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsangebote über die Unterstützungsmöglichkeiten des Zukunftsfonds schriftlich informiert.
Für die kommenden Haushaltsjahre sind folgende Ansätze angemeldet:
2025 |
75.000 Euro |
2026 |
40.000 Euro |
2027 |
40.000 Euro |
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Zugang zum Zukunftsfonds konzeptionell überarbeitet und erweitert werden, so dass eine Öffnung zu bisher nicht berücksichtigten Angeboten ermöglicht wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
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|
x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-030302-910-6, 52790000
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
75.000 |
75.000 |
155.000 |
155.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-75.000 |
-75.000 |
-155.000 |
-155.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,1 kB
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