Entscheidungsvorlage - FB 45/0640/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 11.955,69 Euro stattzugeben.

 

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

Der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. beantragt im Schreiben vom 09.09.2024 Fördermittel für die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an der Außentreppe der Offenen Tür Driescher Hof, Königsbergerstraße 7a.

Das Gebäude wurde 1981 für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Betrieb genommen und befindet sich im Besitz des Vereins. In den letzten Jahren erfolgte eine intensive Sanierung der Einrichtung, wie unter Punkt 3 aufgeführt. 

Nach über 40 Jahren intensiver Nutzung weist die Treppe diverse Schäden auf, die durch Bruchstellen und Unebenheiten eine Unfallgefahr darstellen. Die Stufen sind rissig und kippelig und eingedrungene Feuchtigkeit hat korrosive Schäden verursacht.

Der Zustand wurde durch einen Bausachverständigen der Firma QM-Akademie GmbH (vgl. Anlage II) begutachtet. Gemäß dem Gutachten können sich bei Frost Teile des Treppenbelages lösen und somit besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für die Nutzer*innen. Folglich ist eine Erneuerung bzw. Sanierung der Treppenanlage dringend erforderlich.

Im Zuge der Nachhaltigkeit soll nicht die gesamte Treppenanlage abgerissen werden. Die Stahlbetonunterkonstruktion kann erhalten bleiben. Erneuert werden müssen das Mörtelbett, die Stufen und das Treppengeländer.

 

  1. Antragstellung

Der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. beantragt Fördermittel in Höhe von 50 % der ermittelten Gesamtkosten von 23.911,37 Euro (vgl. Anlage I).

Die Summe setzt sich gemäß den Kostenvoranschlägen (vgl. Anlage III) wie folgt zusammen:

  • Treppenanlage: 18.445,00 Euro (Abriss, Entsorgung und Sanierung)
  • Metallgeländer: 4.131,68 Euro
  • Betonkosmetiker: 1.000 Euro (Oberflächenbehandlung)
  • Baustellensicherung: 334,69 Euro

Die Kosten kann der Verein nicht in Gänze übernehmen und beantragt daher die Gewährung von Fördermitteln gemäß Position 40 Stadtjugendplan.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Gebäude vorgenommen.

Aus dem Stadtjugendplan Pos. 40 wurden nachfolgende Maßnahmen gefördert.

  • 2011: Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffung für die Räumlichkeiten der Einrichtung mit 30.880,41 Euro
  • 2014: Durchführung von brandschutzbedingten Sanierungsmaßnahmen mit 16.358,60 Euro
  • 2016: Neuinstallation der Sicherheitsbeleuchtung mit 7.620 Euro
  • 2019: umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nach Brandschau, sowie Dach-, Fenster- und Wandsanierung mit noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Dezember 2019 außerhalb Pos.40 mit 160.000 Euro

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der nun anstehenden Treppensanierung bei 23.911,37 Euro.

Hiervon können 50 % aus Pos. 40 Stadtjugendplan gefördert werden.

Die Fördersumme beträgt 11.955,69 Euro. Der Eigenanteil wird durch den Verein aufgebracht.

 

 

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Einrichtung wird stark von jungen Menschen frequentiert und ist dementsprechend eine zentrale Anlaufstelle im Stadtteil Driescher Hof. Da gemäß dem Gutachten für die Nutzer*innen der Treppe eine Unfallgefahr besteht, ist dringend eine Sanierung notwendig.

 

Die Kosten können durch den Verein, bedingt durch die in Vergangenheit aufgebrachten, erheblichen Eigenanteilsleistungen für die, eingangs beschriebenen Sanierungen, nicht in Gänze aufgebracht werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. auf Gewährung der Fördermittel in Höhe von 11.955,69 Euro stattzugeben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060201-940-9, 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

34.000

34.000

102.000

102.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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