Entscheidungsvorlage - FB 45/0641/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des Katholischen Gemeindeverbandes Aachen Nord-West auf Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung im Bereich der Offenen Jugendarbeit für ihr Medien- und Kulturzentrum Phillipp-Neri-Haus mit der Stadt Aachen stattzugeben.

 

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Erläuterungen

Ausgangslage

Der Katholische Gemeindeverband (KGV) Nord-West hat im Frühjahr 2024 bekannt gegeben, dass er zum Ablauf des 31.12.2024 das Angebot des Jugendkulturcafés Pinu´u im „Aachen Fenster" schließen wird.

Da der KGV ebenfalls Träger des Medien- und Kulturzentrums Philipp-Neri-Haus ist und eine gemeinsame Leistungsvereinbarung hat, bittet der KGV in seinem Kündigungsschreiben vom 20.06.2024 um Anpassung der Leistungsvereinbarung für das Philipp-Neri-Haus und dessen finanzielle Bezuschussung ab dem Haushaltsjahr 2025 (vgl. Anlage 1).

Der neu vereinbarte Betriebskostenzuschuss wurde einvernehmlich zwischen dem Träger und dem Fachbereich 45 durch eine proportionale Aufteilung der Gesamtbetriebskosten auf Basis der Ist-Abrechnung 2023 zwischen den Einrichtungen Pinu’u und Philipp-Neri-Haus ermittelt und beträgt 170.824 €.

 

Historie

Das Philipp-Neri-Haus wurde 1963 als erste „große“ offene Kinder- und Jugendeinrichtung in der Stadt Aachen eröffnet. Durch die demographische Entwicklung des Wohngebietes Hörn wurde 2003, nach 40-jährigem Bestehen, der konzeptionelle Schwerpunkt auf die pädagogische Arbeit im Computer- und Musikbereich verlagert. Mit dieser pädagogischen Fokussierung vergrößerte sich der Einzugsbereich der jungen Menschen auf das gesamte Stadtgebiet. Damit verbunden folgte die Namensänderung in „Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus“.

Im Jahr 2005 wurde von Seiten der KGV zusätzlich das Jugendkulturcafé Pinu´u in der Buchkremerstr. 2 eröffnet, das zum 31.12.2024 aufgrund deutlich zurückgegangener Besucherzahlen schließt.

 

Antragsstellung

Vor dem Hintergrund der Aufgabe des Jugendkulturcafés Pinu´u beantragt der KGV Nordwest am 28.10.2024 die Anpassung der bestehenden Leistungsvereinbarung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (vgl. Anlage 3).

Anhand der nun überarbeiteten Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 2) bestehen ab dem Jahr 2025 folgende pädagogische Arbeitsschwerpunkte:

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren im kulturellen und außerschulischen Bereich
  • Freizeitgestaltung nach dem Prinzip der Niedrigschwelligkeit im Bereich Freispiel, Erlebnispädagogik, geschlechtsspezifischen Angeboten, Kunst/Musik, Multimedia

Diese Angebote erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8 und § 11 SGB VIII sowie nach dem vom KJA beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan. Zusätzlich werden die Leitlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit nach dem Rahmenkonzept für die Jugendfreizeitstätten im Bistum Aachen zu Grunde gelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung

Das offene Angebot für junge Menschen im Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus besteht seit 1963 ununterbrochen. Die Einrichtung, die ihren Schwerpunkt im musischen und kulturellen Bereich hat, ist zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet geworden.

Nach Bekanntgabe der Schließung des Jugendkulturcafés Pinu´u zum 31.12.2024, ist eine eigenständige Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2025 erforderlich.

FB 45 schlägt daher vor, mit dem Katholischen Gemeindeverband Aachen Nord-West eine angepasste Leistungsvereinbarung für das Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus abzuschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060201-908-9, 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

241.074

241.074

767.494

528.001

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-241.074

-241.074

-767.494

-528.001

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

239.493

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Zuschussanspruch reduziert sich ab 2025 von 248.307 € (241.074 € zzgl. 3 % Indexierung) auf 170.824 €.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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