Entscheidungsvorlage - FB 45/0641/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Leistungsvereinbarung für das Medien - und Kulturzentrum Philipp - Neri - Haus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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19.11.2024
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Erläuterungen
Ausgangslage
Der Katholische Gemeindeverband (KGV) Nord-West hat im Frühjahr 2024 bekannt gegeben, dass er zum Ablauf des 31.12.2024 das Angebot des Jugendkulturcafés Pinu´u im „Aachen Fenster" schließen wird.
Da der KGV ebenfalls Träger des Medien- und Kulturzentrums Philipp-Neri-Haus ist und eine gemeinsame Leistungsvereinbarung hat, bittet der KGV in seinem Kündigungsschreiben vom 20.06.2024 um Anpassung der Leistungsvereinbarung für das Philipp-Neri-Haus und dessen finanzielle Bezuschussung ab dem Haushaltsjahr 2025 (vgl. Anlage 1).
Der neu vereinbarte Betriebskostenzuschuss wurde einvernehmlich zwischen dem Träger und dem Fachbereich 45 durch eine proportionale Aufteilung der Gesamtbetriebskosten auf Basis der Ist-Abrechnung 2023 zwischen den Einrichtungen Pinu’u und Philipp-Neri-Haus ermittelt und beträgt 170.824 €.
Historie
Das Philipp-Neri-Haus wurde 1963 als erste „große“ offene Kinder- und Jugendeinrichtung in der Stadt Aachen eröffnet. Durch die demographische Entwicklung des Wohngebietes Hörn wurde 2003, nach 40-jährigem Bestehen, der konzeptionelle Schwerpunkt auf die pädagogische Arbeit im Computer- und Musikbereich verlagert. Mit dieser pädagogischen Fokussierung vergrößerte sich der Einzugsbereich der jungen Menschen auf das gesamte Stadtgebiet. Damit verbunden folgte die Namensänderung in „Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus“.
Im Jahr 2005 wurde von Seiten der KGV zusätzlich das Jugendkulturcafé Pinu´u in der Buchkremerstr. 2 eröffnet, das zum 31.12.2024 aufgrund deutlich zurückgegangener Besucherzahlen schließt.
Antragsstellung
Vor dem Hintergrund der Aufgabe des Jugendkulturcafés Pinu´u beantragt der KGV Nordwest am 28.10.2024 die Anpassung der bestehenden Leistungsvereinbarung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (vgl. Anlage 3).
Anhand der nun überarbeiteten Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 2) bestehen ab dem Jahr 2025 folgende pädagogische Arbeitsschwerpunkte:
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren im kulturellen und außerschulischen Bereich
- Freizeitgestaltung nach dem Prinzip der Niedrigschwelligkeit im Bereich Freispiel, Erlebnispädagogik, geschlechtsspezifischen Angeboten, Kunst/Musik, Multimedia
Diese Angebote erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8 und § 11 SGB VIII sowie nach dem vom KJA beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan. Zusätzlich werden die Leitlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit nach dem Rahmenkonzept für die Jugendfreizeitstätten im Bistum Aachen zu Grunde gelegt.
Aus Sicht der Verwaltung
Das offene Angebot für junge Menschen im Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus besteht seit 1963 ununterbrochen. Die Einrichtung, die ihren Schwerpunkt im musischen und kulturellen Bereich hat, ist zu einer verlässlichen Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet geworden.
Nach Bekanntgabe der Schließung des Jugendkulturcafés Pinu´u zum 31.12.2024, ist eine eigenständige Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2025 erforderlich.
FB 45 schlägt daher vor, mit dem Katholischen Gemeindeverband Aachen Nord-West eine angepasste Leistungsvereinbarung für das Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus abzuschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-060201-908-9, 53180000
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
241.074 |
241.074 |
767.494 |
528.001 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-241.074 |
-241.074 |
-767.494 |
-528.001 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
239.493 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Der Zuschussanspruch reduziert sich ab 2025 von 248.307 € (241.074 € zzgl. 3 % Indexierung) auf 170.824 €.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,3 kB
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2
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(wie Dokument)
|
144,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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