Entscheidungsvorlage - FB 62/0063/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den

 

  •           Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße gegenüber von der Kopernikusstraße 10 beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 382) und den

 

  •           Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße im Bereich des Knicks zur Ahornstraße beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 31 tlw.)

 

 

dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch wird bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Beim zweiten Weg wird der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt.

 

 

 

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Erläuterungen

Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sind bisher noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet worden und wurden überwiegend durch die RWTH und dem anliegenden Kleingartenverein genutzt. Die Ausweisung der Kopernikusstraße als Rad-Vorrang-Route hat nun aber zufolge, dass auch die beiden Verbindungswege deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt werden.

 

Die beiden Verbindungswege zwischen der Kopernikusstraße und der Mies-van-der-Rohe-Straße sollen daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige – gewidmet werden.

 

Der Gemeingebrauch soll bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden.

 

Beim zweiten Weg soll der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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