Kenntnisnahme - FB 45/0643/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag von 28.08.2024 beantragen die Fraktionen von SPD und Grünen die Verwaltung zu beauftragen, den Schulentwicklungsplan für die Primarstufe fortzuschreiben und dabei die im Antrag aufgeführten Aspekte zu berücksichtigen.

Vgl. Anlage 1

 

Mit dem Schulentwicklungsplan kommt die Stadt Aachen als Schulträgerin ihrer Verpflichtung aus § 80 SchulG NRW nach, ein gleichmäßiges, inklusives und umfassendes Bildungsangebot für alle Schulformen, Schularten und Schulstandorte in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzustellen, zu sichern und fortzuschreiben. 

Die Planungen müssen hierbei sowohl das gegenwärtige als auch das zukünftige Schulangebot, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie auch die Entwicklung des Schulraumbestands berücksichtigen.

 

 

2. Aktueller Schulentwicklungsplan Primar

Der durch den Rat der Stadt Aachen am 17.06.2020 beschlossene Schulentwicklungsplan für die Jahre 2019 bis 2024 ist mit seinen Beschlüssen noch rechtskräftig und gilt als Grundlage für die jährlich durch den Schulträger festzulegenden Aufnahmekapazitäten und die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen gemäß § 6a der Verordnung  zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW.

 

Mit dem Ziel einer nachvollziehbaren und einheitlichen Bewertung des Raumbestands an den Grundschulen in der Stadt Aachen wurde durch die Verwaltung bezüglich der Raumkapazitäten der Grundschulen eine „Flächenraumorientierung“ erarbeitet und als Orientierungsrahmen am 11.03.2021 durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschlossen. Über die sich aus dem Orientierungsrahmen ergebende Priorisierung von Maßnahmen wurde ebenfalls am 10.06.2021 ein politscher Beschluss gefasst.

 

3. Sachstand und nächste Schritte

Aufgrund des vorliegenden Ratsantrags und den gesetzlichen Anforderungen wird die Verwaltung die Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen, der Schulaufsicht, den beteiligten Fachämtern und der Politik bis zum Schuljahr 2030/2031 fortschreiben. Hierbei finden die im Ratsantrag benannten Aspekte Berücksichtigung.

 

Der hierfür zwischenzeitlich erarbeitete Zeitplan ist als Anlage beigefügt. Erste Vorarbeiten im Rahmen der jährlich erforderlichen Aktualisierungen wurden bereits in die Wege geleitet.

Für eine erste inhaltliche Orientierung wurde ein Gliederungsentwurf als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...