Kenntnisnahme - FB 45/0644/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Startchancen-Programm
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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28.11.2024
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Erläuterungen
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 07.03.2024 informierte die Verwaltung über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum sogenannten „Startchancen-Programm“, durch welches Schulen in besonderen sozialen Lagen (Sozialindexstufen 6-9 des Landes) gestärkt werden sollen. Dieses sollte bereits mit dem Schuljahresbeginn 2024/2025 starten. In der Ausschusssitzung am 18.04.2024 informierte die Verwaltung ferner, dass folgende Aachener Schulen seitens des Landes für die erste Kohorte des Startchancen-Programms ausgewählt wurden:
- GGS Driescher Hof
- KGS Bildchen
- KGS Passstraße
- GGS Schönforst
- KGS Feldstraße
- KGS Beeckstraße
- GHS Aretzstraße
- Hugo-Junkers-Realschule
- Geschwister-Scholl-Gymnasium
Die Schulen mussten ihre Teilnahme im Einvernehmen mit dem Schulträger bis zum 10.05.2024 gegenüber dem Land bestätigen. Aufgrund dessen wurde den Schulen seitens des FB 45 ein Letter of Intent übersandt, in dem der Schulträger bestätigt, die Schulen bei der Umsetzung des Bildungsprogramms zu unterstützen. Die Erklärung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Personalkapazitäten auf Seiten des Schulträgers und Haushaltsmittel zur Finanzierung eines etwaigen Eigenanteils der Kommune zur Verfügung stehen sowie unter dem Vorbehalt etwaiger politischer Beschlüsse, die für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen aus dem Startchancen-Programm erforderlich werden.
In einer Videokonferenz des Ministeriums für Schule und Bildung NRW am 28.06.2024 wurden die Schulträger dann erstmals über die konkreten Inhalte und Ausgestaltung des Startchancen-Programms informiert.
Fördersäulen des Startchancen-Programms
Das Startchancen-Programm besteht aus drei separaten Fördersäulen:
Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung (Investitionsbudget)
Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (Chancenbudget)
Säule III: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (Personalbudget)
Ziel des Startchancen-Programms ist es, „die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Deutschland die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten in einer diversitäts- und ungleichheitssensiblen Lernumgebung zu entwickeln und ihre Talente zu entfalten – unabhängig von der Herkunft.“ (www.schulministerium.nrw/startchancen)
Zum Schuljahr 2024/2025 starteten in NRW in der ersten Kohorte rund 400 Schulen. Die zweite Kohorte mit weiteren 500 Schulen soll dann zum Schuljahr 2025/2026 folgen, so dass, ausgehend von den Sozialindexstufen 6-9, in Aachen mit der Teilnahme von bis zu 17 städtischen Schulen auszugehen ist. Das Programm ist auf eine Laufzeit von 10 Jahren angelegt. Seitens des Bundes werden insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro in das Programm investiert, das Land wird Mittel bis zu demselben Umfang beisteuern.
Säule I: Investitionsbudget
Mit Datum 09.09.2024 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“ (sh. Anlage 1) veröffentlicht, die maßgebend für die Umsetzung des Investitionsbudgets ist. Danach sind grundsätzlich investive Maßnahmen förderfähig, die einer förderlichen Lernumgebung dienlich sind. Hierzu zählen unter anderem Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sowie die Beschaffung von Ausstattungen (z. B. Lernlabore, Multifunktionsräume, Arbeitsplätze für Lehrkräfte, Gestaltung des Außenbereichs oder auch Hitzeschutzmaßnahmen). Weiterhin förderfähig ist eine lernförderliche Ausstattung, wie beispielsweise flexibles Mobiliar sowie Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten.
Projektbezogene Personalstellen zur Umsetzung des Investitionsprogramms sind hingegen nicht förderfähig.
Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in Form von Schulträgerbudgets. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen als Schulträger Fördermittel in Höhe von bis zu 6.227.289,20 € beantragen kann. Hinzu kommt ein Eigenanteil in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben. In welcher Höhe die Fördermittel für die jeweiligen Schulstandorte verwendet werden, liegt in der Entscheidungshoheit des Schulträgers und wird nach dem jeweiligen Bedarf festzulegen sein.
Säule II: Chancenbudget
Das Chancenbudget soll den Schulen die Umsetzung bedarfsgerechter Lösungen ermöglichen, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen und somit die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung verbessern. Das sog. „Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II)“ (sh. Anlage 2) definiert dabei drei Ebenen, auf denen die Ziele des Programms durch das Chancenbudget unterstützt werden sollen:
- Individuelle Ebene: Diese Ebene zielt auf die Stärkung der Basiskompetenzen sowie die Förderung der sozio-emotionalen Kompetenzen der Lernenden ab. Die definierten Maßnahmenbereiche haben somit u. a. die systematische Potenzialförderung und berufliche Orientierung zum Ziel.
- Institutionelle Ebene: Hier stehen die an Schulen pädagogisch tätigen Personengruppen im Fokus mit Blick auf bspw. die Schul- und Unterrichtsentwicklung oder die Qualifizierung des Personals.
- Systemische Ebene: Die systemische Ebene ist auf eine professionelle Zusammenarbeit zwischen den systemischen Akteuren wie Schulträger, Schulaufsicht, Ministerien sowie einer gemeinsamen Zielerreichung ausgerichtet.
Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in der Säule II in Form von jährlichen Schulbudgets über die Bezirksregierung an den Schulträger. Der Schulträger leitet diese Fördermittel an die jeweiligen Schulen weiter. Für das Schuljahr 2024/2025 wurden die Schulbudgets durch den Fördermittelgeber wie folgt festgelegt:
- GGS Driescher Hof 14.943,58 €
- KGS Bildchen 5.630,92 €
- KGS Passstraße 13.788,52 €
- GGS Schönforst 13.210,99 €
- KGS Feldstraße 7.363,50 €
- KGS Beeckstraße 7.146,93 €
- GHS Aretzstraße 28.082,38 €
- Hugo-Junkers-Realschule 39.416,41 €
- Geschwister-Scholl-Gymnasium 28.226,77 €
Die Rahmenbedingungen des Orientierungspapiers sehen vor, dass zwei Drittel der Chancenbudgets für Vorhaben bzw. Maßnahmen gemäß des Orientierungspapiers verausgabt werden müssen. Dazu müssen zwischen der Schulaufsicht und den Schulen sowie unter Beteiligung des Schulträgers Zielvereinbarungen über zu definierenden Maßnahmen geschlossen werden. Für Ende November 2024 ist daher eine sog. „Regionalkonferenz“ mit Schulaufsicht, Schulen und Schulträger vorgesehen. Ein Drittel des Budgets stehen für sonstige Maßnahmen zur Verfügung. Aufgrund der Tatsache, dass der Schulträger Fördermittelempfänger ist, steht dieser letztlich auch in der Verantwortung für eine gemäß des Orientierungspapiers korrekte Verwendung der Fördermittel. Der Schulträger hat entsprechende Verwendungsnachweise jährlich zum Stichtag 31.07. zu erstellen und diese bis September eines jeden Jahres einzureichen. Letztlich bedeutet dies, dass die Administration der Fördermittel (Zuteilung der Fördermittel, Abrechnungsverfahren, Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren vergaberechtlichen Fragestellungen, Verwendungsnachweise) in der Hauptsache in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Schulträgers fällt. Eine Möglichkeit zur Refinanzierung von Verwaltungspersonal besteht, wie auch in Säule I, nicht.
Säule III: Personalbudget
Mit Hilfe des Personalbudgets besteht für die Schulen die Möglichkeit, weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen. Dies sind insbesondere Schulsozialarbeiter*innen sowie multiprofessionelle Teams. Das Budget ist ausschließlich für Landespersonal vorgesehen. Für die 400 Schulen in NRW wurden seitens des Landes insgesamt 390 Stellen eingerichtet. Jede Startchancen-Schule soll mindestens 0,5 Stellen erhalten. Der letztliche Umfang der Stellenanteile richtet sich nach der Größe der teilnahmeberechtigten Schüler*innen sowie der Personalsituation vor Ort.
In der Praxis wurde bereits eine Vielzahl an Stellen ausgeschrieben und besetzt. Dies führt dazu, dass Schulen zusätzliches Personal erhalten, jedoch kein notwendiger Büroarbeitsplatz sowie eine adäquate Büroausstattung vorhanden sind. Auf Anfrage des FB 45 über die Schulaufsicht (StädteRegion) bei der Bezirksregierung Köln teilte letztere mit, dass die zusätzlichen Landesbediensteten/-beschäftigten allen anderen Landesbediensteten/-beschäftigten an Schulen gleichgestellt seien, so dass die Ausstattung dieser unter die Pflichten des Schulträgers gemäß § 79 SchulG NRW falle. Ein zusätzliches Budget zur Ausstattung des zusätzlichen Personals aus dem Startchancen-Programm gäbe es daher nicht. Diese Einschätzung der Zuständigkeit teilt die Verwaltung nicht. Ungeachtet dessen hatte sie aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit, zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen, so dass die Finanzierung der Ausstattung noch zu klären ist.
Fazit und Ausblick
Das Startchancen-Programm stellt mit seinen unterschiedlichen Fördersäulen sowie dem Umsetzungszeitraum über 10 Jahre ein besonderes und umfangreiches Förderprogramm dar, welches einen hohen und nachhaltigen Mehrwert für die Schulen bedeuten kann. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der kurzfristige Beginn des Förderprogramms zum Start des laufenden Schuljahrs den Schulträger bereits jetzt vor große Herausforderungen stellt, da insbesondere die Fördermittel aus der Säule II schuljahresbezogen zugewiesen und nicht übertragen werden können, jedoch weder die formellen Voraussetzungen (Zielvereinbarungen gemäß des Orientierungspapiers) noch die administrativen Grundstrukturen auf Seiten des Schulträgers geschaffen werden konnten.
Aufgrund des langfristig und vielschichtig angelegten Programms und der expliziten Zielsetzung des Bund und Landes, eine systematische Unterstützung der Schulen zu entwickeln, bedarf es zwingend einer Gesamtkoordination, sprich entsprechende, nicht förderfähige Personalressourcen auf Seiten des Schulträgers, angefangen bei der Bedarfsermittlung über die Förderantragstellung, Unterstützung bei der Erstellung rechtskonformer Ausschreibungen und Einhaltung des Vergaberechts bis hin zur Umsetzung, Rechnungsabwicklung und Verwendungsnachweisung, um eine erfolgreiche Umsetzung des Förderprogramms beginnen bzw. erreichen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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