Entscheidungsvorlage - FB 45/0646/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und

beauftragt sie vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Planungen der

vorgestellten Alternative bis zur Leistungsphase 3 gemäß HOAI fortzuführen.

 

2. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt

dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen der

vorgestellten Alternative bis zur Leistungsphase 3 gemäß HOAI zu beauftragen

 

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Erläuterungen

Ausgangslage

 

Am 28.10.2021 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung das Ergebnis der Konzeptstudie für die

Erweiterung der KGS Auf der Hörn vorgestellt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung

mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der

Kostenberechnung für die Variante 6 beauftragt.

 

Die Variante 6 sah vor, den eingeschossigen Gebäudeteil zwischen der Turnhalle und dem Schulgebäude

abzureißen und durch einen zweigeschossigen Neubau zu ersetzen. Gleichzeitig sollte im denkmalgeschützten

Bestandsgebäude das Dachgeschoss des Seitenflügels ausgebaut werden, sodass dort die gesamte

Schulverwaltung mit Schulleitung, stellvertretender Schulleitung, Sekretariat, Lehrerzimmer, Besprechungs- und

Kopierraum untergebracht werden könnte.

 

Die Gesamt-Projektkosten in der Konzeptstudie wurden auf 5.920.673,- EUR, einschließlich 177.000,- EUR für die Betriebsausstattung, geschätzt.

 

Ergebnisse aus der bisherigen Planung

 

Die Ergebnisse der Konzeptstudie wurden im Rahmen der weiteren Planung vertieft und die Planung für den

Abriss und zweigeschossigen Neubau zwischen der Turnhalle und dem Schulgebäude sowie den Ausbau des

Bestandsgebäudes in LPH 1 und 2 weitergeprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Vorplanungen aus der

Konzeptstudie nicht wie gewünscht umsetzten lassen, da ein Ausbau des Dachgeschosses im Seitenflügel nicht

umsetzbar ist. Zur Einhaltung der geforderten Flächen aus der Arbeitsstättenrichtlinie, müssten große

Dachgauben erstellt werden. Die Umsetzung dieser umfangreichen Eingriffe in das denkmalgeschützte Gebäude

werden von der Baudenkmalpflege nicht gestattet. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass geeignete Grundrisse

mit Raumgrößen, die den angestrebten Maßen aus der Flächenraumorientierung entsprechen, nicht umsetzbar

sind.

 

Weiteres Vorgehen der Verwaltung

 

Aufgrund der neuen Umstände wurde das Dachgeschoss des Hauptgebäudes noch einmal betrachtet.

Das Dachgeschoss des Hauptflügels wurde ursprünglich zu drei kleinen (Hausmeister-) Wohnungen ausgebaut,

welche seit Jahren leer stehen. Eine Belichtung ist durch die bereits vorhandenen Dachgauben schon

gewährleistet. Aufgrund der alten Bausubstanz muss das Gebäude, somit auch das Dachgeschoss, nach und

nach, entsprechend der Vorgaben der Denkmalpflege, ohnehin saniert und instandgehalten werden.

Entsprechend ist hier mittelfristig eine umfangreiche Sanierung unausweichlich.

 

Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse wurde daraufhin ein Planungsentwurf erarbeitet, der die

Unterbringung der Verwaltungsräumlichkeiten im Dachgeschoss des Hauptflügels vorsieht, welches derzeit

weder als Hausmeisterwohnung noch zu schulischen Zwecken genutzt wird. Die Ergebnisse haben gezeigt,

dass eine Umsetzung der Raumvorgaben aus der Flächenraumorientierung problemlos möglich wäre und eine

größere Gesamtfläche für die Verwaltung geschaffen werden könnte, als im ursprünglich angedachten

Dachgeschoss des Seitenflügels.

 

Weiterhin soll, wie in der Konzeptstudie vorgesehen, der eingeschossige Verbindungsbau zwischen dem

denkmalgeschützten Hauptgebäude und der Turnhalle abgerissen werden und durch einen zweigeschossigen

Neubau ersetzt werden. Im Erdgeschoss dieses Erweiterungsbaus sollen eine Verpflegungsküche sowie ein

großer, multifunktional als Aula und Mensa genutzter Raum mit den entsprechenden Nebenräumen geschaffen

werden. Im Obergeschoss des Erweiterungsbaus sollen zwei Klassenräume, ein Differenzierungsraum sowie ein

durch eine Trennwand teilbarer Mehrzweckraum mit angrenzendem Lagerraum geschaffen werden.

 

Im Hauptgebäude des Bestandbaus werden die bisherigen Verwaltungsräume im Erdgeschoss zu einer

Bibliothek, einem Klassenraum und zwei Differenzierungsräumen umgebaut. Im Obergeschoss wird ein bisheriger Klassenraum in einen Mehrzweckraum umgewandelt und durch Abtrennung eines Teils des Flures ein

weiterer kleiner Differenzierungsraum geschaffen.

 

Die Bauabläufe müssten zur Umsetzung einer solchen Maßnahme angepasst werden. Aufgrund des

erforderlichen Rückbaues im Dachgeschoss, verbunden mit einer Schadstoffsanierung und der Anbindung des

Dachgeschosses an das darunter liegende Geschoss, müsste diese Maßnahme parallel zum Erweiterungsbau

erfolgen. Hierdurch bedingt müsste eine Interimslösung mittels einer Containeranlage breitgestellt werden,

welche in der Konzeptstudie nicht vorgesehen war.

 

Auf Basis des beschriebenen Projektumfangs und der Vorgehensweise liegt der Verwaltung nun die

Kostenschätzung als Ergebnis der LPH2 vor. Hiernach belaufen sich die ermittelten Kosten auf 7.725.221,00

Euro. Die Summe umfasst das Projektbudget, die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276, die Kosten der

Ausstattung einschließlich der Verpflegungsküche mit den zugehörigen Planungskosten sowie die aktivierte

Eigenleistung und den prognostizierten Baupreisindex. Die ermittelten Kosten von 7.725.221,00 € beruhen auf

den zu Verfügung stehenden Zahlen für das 4. Quartal 2024. Die Gesamtprojektkosten inkl. Kostenvarianz von

25 % und Kostenrisiko von 5 % belaufen sich auf 9.220.00,00 €.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die vorgestellte Konzeptstudie Variante 6 für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn hat sich aus den

dargestellten Gründen als nicht umsetzbar herausgestellt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Fortführung der

Planung der vorgestellten Alternative bis zur Leistungsphase 3 zu beschließen, auch wenn diese mit einer

Kostensteigerung einher geht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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