Entscheidungsvorlage - FB 45/0642/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

In dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.10.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Montessori-Grundschule Mataréstraße die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich Kostenberechnung für die Variante 1 fortzuschreiben.

 

 

  1. Bauliche Maßnahmen an der MGS Mataréstraße

 

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Herkrath und Herkrath Architekten mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) an der Montessori Grundschule Mataréstraße, Mataréstraße 11, 52078 Aachen beauftragt.

 

Das neu zu errichtende Gebäude ist in der Bebauungslücke zwischen der Turnhalle und der sich an das Schulgrundstück anschließenden Wohnbebauung an der Zeppelinstraße platziert. Es nimmt die Straßenfront der Turnhalle in der Höhe auf und führt diese weiter. Zur Wohnbebauung wird weiterhin etwas Abstand gehalten. Das neue Gebäude nimmt auch die Höhenstaffelung der Turnhalle zum Schulhof auf und fügt sich in das Ensemble ein.

Im Erdgeschoss wird sich die Mensa befinden. Der Speisesaal wird sich mit großen Fenstern zum Schulhof öffnen und kann auch als Mehrzweckraum genutzt werden. Im Obergeschoss werden sich die neuen Gruppenräume sowie die OGS Team- und Verwaltungsräume befinden. Es wird auf einen Flur verzichtet. Die Räume werden über einen Mehrzweck-/ Clusterraum erschlossen. Jedes Geschoss erhält natürlich die notwendigen Sanitär- und Nebenräume.

Das Gebäude kann unabhängig vom restlichen Schulgebäude erschlossen werden. Es ist u. a. durch den geplanten Aufzug barrierefrei.

 

Das Gebäude soll aus Gründen der Nachhaltigkeit in Holzbauweise errichtet werden. Es wird Wert auf nachwachsende und auf wiederverwendbare Materialien gelegt.

Das Holz wird sowohl in der Fassade sichtbar sein, als auch in den Unterzügen der Decke, teilweise in den Innenwänden und im Speisesaal auch in der Abhangdecke. Die Böden werden in den Aufenthaltsräumen aus Linoleum bestehen. Die Gruppenräume erhalten helle Akustikdecken. Insgesamt soll eine helle, natürliche und freundliche Atmosphäre erzeugt werden.

 

Das Dach des Gebäudes wird vollflächig mit einer PV Anlage belegt, um einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Für die Wärmeerzeugung wird der Neubau in einer Zwischenphase an die bestehende Heizungsanlage der Schule angeschlossen. Zukünftig soll das gesamte Schulgebäude an die dort geplante Fernwärme angeschlossen werden. Die Verglasungen erhalten bis auf den Speisesaal außenliegende Jalousien als Sonnenschutz. Da der Speisesaal viele Fenstertüren erhält, wird hier zum Teil feststehender Sonnenschutz in Form von vertikalen Holzlamellen eingesetzt. Die Aufenthaltsräume erhalten dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung.

 

Das Dach des Gebäudes erhält eine Dachbegrünung. Vor zwei Fassaden werden Fassadenbäume gesetzt. Das Fluchttreppenhaus soll zudem begrünt werden.

 

Für zukünftige Entwicklungen ist eine Aufstockbarkeit um ein weiteres Geschoss in Planung und Dimensionierung bis LP 3 berücksichtigt worden.

 

Durch Hinzufügen und Entfernen von nichttragenden Wänden stehen der Schule nach Abschluss der Maßnahme insgesamt in Altbau und Pavillon 12 Klassenräume, 3 Mehrzweckräume, 3 Fachräume, 6 Differenzierungsräume, Lehrerzimmer, Verwaltung, Hausmeister, Garderoben und Nebenräumen zur Verfügung. Dabei wird der Werkraum und das Hausmeisterbüro aus dem Untergeschoss in das EG verlegt, Lehrerzimmer und Verwaltung räumlich verknüpft und noch bestehende Durchgangsräume beseitigt. Im Pavillon bestehen weiterhin 4 OGS Gruppenräume.

 

 

 

 

  1. Kosten

 

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 5.113.000,00 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd.6.076.000,00 €. Die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten sind bereits eingepreist. Zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses im Jahr 2021 wurden die Kosten (Kostenrahmen ohne weitere Leistungstiefe) noch mit rund 9 Mio. € beziffert.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden.

 

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 250.000,00 €.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2025 anzumelden.

 

Hinsichtlich des neu zu errichtenden Gebäudes wird ein Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ gestellt, welche eine Förderung von 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ermöglicht. Da das Förderprogramm inkl. Durchführungszeitraum und Schlussrechnung zum 31.12.2027 endet, wird die Erfüllung der Förderbedingungen in zeitlicher Hinsicht nur dann erreicht werden können, wenn die vorgestellte Projektzeitplanung eingehalten werden kann.

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannte Erweiterungsbaumaßnahme, wie dargestellt, umzusetzen.

Der Baubeschluss kann frühestens nach Aufnahme in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden.

Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall im Kalenderjahr 2024 nicht mehr möglich sein, sodass es auch ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist, den Baubeschluss nach Einbringung der Haushaltsplanentwurfs 2025 zu fassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortg. Teilansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

746.697,47

746.697,47

0

0

0

0

Ergebnis

-746.697,47

-746.697,47

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

-175.600

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

143.200

Abschreibungen

0

0

0

0

0

97.100

Ergebnis

0

0

0

0

0

-64.600

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die jetzt vorliegende Planungsleistungen bis zu LP 3 sind rund 244.000 € Kosten entstanden, sodass von den nach Abrechnung dieser Kosten noch Mittel in Höhe von rund 502.000 € verfügbar sind.

Für die weiteren Leistungsphasen 4 bis 6 werden rund 387.000 € kalkuliert. Somit stehen für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen ausreichend Mittle zur Verfügung.

 

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen wurden zum Haushaltsplan 2025 angemeldet.

 

Die Folgekosten für das Projekt betragen nach Berücksichtigung der avisierten 85%igen Förderung rund 64.600 € (bestehend aus Abschreibung, Zinsen und Betriebskosten).
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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