Kenntnisnahme - FB 68/0124/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsanbindung Campus Melaten – Laurensberg; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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27.11.2024
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Erläuterungen
Anlass
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 25.05.2021 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Radverkehrsanbindung zwischen Laurensberg und dem Campus Melaten über den Ausbau des Radweges durch den Tunnel des Pariser Rings verbessert werden kann (s. Anlage 1). Eine attraktive radverkehrliche Anbindung des Bezirks mit dem Campus Melaten ist insbesondere für die Vielzahl der in Laurensberg wohnenden Mitarbeiter*innen der RWTH sowie der kooperierenden Unternehmen wichtig. Durch die topographischen Gegebenheiten zwischen dem nördlichen Campus und dem Wildbachtal bietet sich für die Attraktivierung der Radverkehrsverbindung die Nutzung des bereits bestehenden Bahndammtunnels am Pariser Ring an. Die heutige Situation müsse verbessert werden, da der Radweg im Zulauf des Tunnels sehr schmal wird, was die Nutzung von Lastenrädern oder Fahrrädern mit Anhängern einschränkt. Konkret soll also geprüft werden, ob eine Erweiterung der Radverkehrsanlage, ggfs. durch die Umnutzung der heutigen durchgehenden Auf- und Abfahrt des Pariser Ringes zwischen den Anschlussstellen Süsterfeldstraße und Seffenter Weg möglich ist und so eine einheitliche und durchgehende Wegeverbindung für den Radverkehr zwischen dem Campus Melaten und Laurensberg sichergestellt werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Planung der Radhauptverbindung Campus Melaten - Laurensberg
Die Radverkehrsverbindung zwischen dem Campus Melaten und Laurensberg ist Bestandteil des Aachener Radhauptnetzes, welches am 14.06.2023 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zur Kenntnis genommen und am 24.08.2023 vom Mobilitätsausschluss ganzheitlich beschlossen wurde. Als Verknüpfung übergeordneter Wohn- und Ausbildungs- bzw. Arbeitsschwerpunkte wurde die Relation als „Radhauptverbindung“ (Hierarchiestufe 2 von 3) eingestuft.
In dem externen Gutachten für den Entwurf des Radhauptnetzes wurde die Linienführung von der Schurzelter Straße über den westlich des Bahndammes und im weiteren Verlauf östlich der Mathieustraße liegenden Weges bis zum Seffenter Weg vorgeschlagen und in das Netz aufgenommen (s. Anlage 2). Im Vergleich zum Routenverlauf entlang der Süsterfeldstraße und des Pariser Rings ist diese Strecke etwas kürzer, weist jedoch ein leicht ungünstigeres topographisches Profil auf. Der Abschnitt mit der größten Steigung liegt bei der Routenführung entlang des Pariser Ringes im Zulauf zum Seffenter Weg und ist etwas flacher als die größte Steigung entlang des bahndammparallelen Weges, die nach Einbiegen aus der Schurzelter Straße ab der Abzweigung zum RWTH Stoßwellenlabor beginnt. Die Linienführung über einen eigenständig geführten, (nahezu) Kfz-freien Weg wurde insgesamt letztendlich mit einem höheren Potential hinsichtlich der radverkehrlichen Attraktivität bewertet als die Routenführung entlang der stark belasteten „autobahnähnlichen“ Landesstraße Pariser Ring.
Entlang des Pariser Rings ist der gemeinsame Geh- und Radweg in beiden Fahrtrichtungen nutzbar und in Höhe des Tunnels in etwa 2,00 m breit. Somit entspricht der Weg hier zwar nicht dem Regelmaß von 2,50 m, das Begegnen von zwei Fahrrädern ist jedoch möglich. Für das Begegnen / Überholen von Lastenfahrrädern oder Fahrrädern mit Anhängern reicht die Fläche ggfs. nicht aus. Da der Weg als Bestandteil der Landesstraße L260 in der Baulast vom Landesbetrieb Straßenbau NRW liegt, wäre eine Anpassung mit einem hohem Abstimmungsaufwand verbunden. Darüber hinaus würde eine Erweiterung der Radverkehrsanlage umfangreiche bauliche Maßnahmen (Versetzen Bordsteine und Schutzleitplanke, ggfs. Anpassung Rampe etc.) auslösen und ist nicht niederschwellig umsetzbar. Da entsprechend des Beschlusses zum Aachener Radhauptnetz, die darin festgelegten Verbindungen die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur darstellen, sieht die Verwaltung vor, die Ertüchtigung der Radverkehrsverbindung zwischen Laurensberg und dem Campus Melaten über die westlich des Bahndammes verlaufende Achse weiterzuverfolgen.
Heute ist diese Verbindung über einen wassergebundenen, unbeleuchteten, ca. 2,50 – 3,00 m breiten Weg nur eingeschränkt nutzbar und weist nicht die Qualitätsanforderungen einer Radhauptverbindung auf. Der gesamte Abschnitt zwischen der Schurzelter Straße und dem Seffenter Weg liegt in Zuständigkeit des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) NRW. Im Rahmen der Antragsbearbeitung für das Förderprojekt „Klimaschutz durch Fahrradmobilität am Aachener Campus“ wurde 2023 geprüft, ob die Ertüchtigung des Weges als Maßnahme im Projekt berücksichtigt werden kann. Die erforderliche Mitnutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr wurde jedoch seitens des Fördergebers in diesem Förderprogramm als problematisch eingestuft, wodurch die Maßnahme aus dem Antrag gestrichen wurde.
Die beschriebene Verbindung wurde auch in der Planung des Radschnellweges (RS4) von Aachen nach Herzogenrath immer als Anbindungsstrecke vom Radschnellweg zum Campus Melaten mitgedacht. Der Radschnellweg befindet sich derzeit noch in der Linienfindung. Beide Planungsüberlegungen werden eng miteinander abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Neuauflage eines Maßnahmenplans Radverkehrs, in dem auf Basis des Aachener Radhauptnetzes konkrete Maßnahmen identifiziert und priorisiert werden. In diesem Zug wird auch die Ertüchtigung der Radhauptverbindung zwischen dem Campus Melaten und Laurensberg betrachtet und eingeplant. Um eine zügige Umsetzung mit hoher Priorität zu ermöglichen wird die Verwaltungen die erforderlichen Rahmenbedingungen und notwendigen nächsten Schritte mit dem BLB NRW abstimmen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.05.2021 gilt damit als behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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610,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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568,3 kB
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