Entscheidungsvorlage - FB 36/0544/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 976 "Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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03.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 976.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grünkonzeptplan für den Bebauungsplans Nr 976.
Erläuterungen
Das ca. 1,64 ha große Plangebiet befindet sich im Nordosten des Stadtteils Brand angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet entlang der Nordstraße zwischen der Bundesautobahn A 44 im Nordwesten, dem Sebastianusweg im Südosten und einem weiteren Wirtschaftsweg im Nordosten. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 157, 158, 159, 160, 304 und 306 in der Flur 25, Gemarkung Brand.
Es handelt es sich um eine ackerbaulich genutzte Fläche ohne Baumbestand, die von Südwesten nach Nordosten gleichmäßig um ca. 5,5 m abfällt.
Abb. 1: Plangebiet (Luftbild) – mit Bestandsgelände der Firma Geulen
Abb.2: Entwurf bzw. Nutzungskonzept (November 2024): Fläche A: Lagerfläche, B: Stellplätze (Rasengittersteine), 1-4: Begrünte Flächen (Wiese oder Heckenpflanzungen mit neuen Bäumen) siehe GOP.
Durch die Entwicklung eines zusätzlichen Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes nordöstlich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 624 soll der heutige Standort der Firma Geulen in Aachen-Brand langfristig gesichert werden. Die neue Fläche soll als Lagerfläche für Baustoffe genutzt werden.
Zur Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes (Lagerplatz) und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird für das o.g. Plangebiet ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichen Vertrag entwickelt.
Begleitend zum Bebauungsplan wurde durch das Büro Raumplan eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert.
Darüber hinaus wurde ein Grünkonzeptplan erarbeitet, mit sieben neuen Baumstandorten sowie Strauch- und Heckenbepflanzungen.
Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.
Für das Schutzgut Fläche und das Schutzgut Boden sowie das Schutzgut Landschaft ergeben sich bedingt erhebliche bzw. erhebliche Auswirkungen, da ein Großteil der unversiegelte Ackerfläche durch die Planung versiegelt wird (Ist-Zustand: 4 %, Plan-Zustand: bilanziell ca. 68 %) .
Ein Entwässerungskonzept wurde aufgrund der schwierigen Entwässerungssituation frühzeitig erarbeitet. Die Umsetzung des Regenrückhaltebecken (RRB) als muldenartige Wiesenfläche mit einer Sedimentationsanlage werden festgesetzt sowie der notwendige Leitungsbau zur Einleitung in den Brander Bach ist vertraglich noch zu sichern. Unter dem Vorbehalt, dass für die private Regenwasserleitung im städtischen Wirtschaftsweg zum Brander Bach ein Leitungsrecht vorliegt und die STAWAG einer Leitungsverlegung im Schutzstreifen der Wassertransportleitung zu stimmt, wird die Entwässerung als gesichert eingestuft.
Gemäß Aachener Leitfaden für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie für Boden wird für den Eingriff ein externer multifunktionaler Ausgleich zur Kompensation eines Defizits von 0,47 WE ha (Boden) bzw. 2.256 Ökopunkten (Natur und Landschaft) zu leisten sein.
Dieser Ausgleich wird vertraglich geregelt. Der Vorhabenträger hat hierzu bereits eine eigene ortsnahe Grünlandfläche für eine Extensivierung vorgesehen.
Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag genannten Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen (u.a. Eingrünung durch 7 Baumneupflanzungen und Heckenpflanzungen) vertretbar.
Es ergeben sich durch die Planung insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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280,3 kB
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