Entscheidungsvorlage - E 18/0269/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- DEZ VII, E 18/ZD.600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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26.11.2024
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2024
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026 zu beschließen.
- Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für
den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026.
Erläuterungen
Aufgrund der in der Rechtsprechung zunehmenden Notwendigkeit der Darstellung differenzierter Winterwartungsgebühren erfolgte durch Ratsbeschluss vom 19.05.2021 die Trennung der für die Stadt Aachen bis zu diesem Zeitpunkt in Summe ausgewiesenen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden daher seit 2021 nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt.
Um die in Aachen gewohnte und gewünschte Gebührenkonstanz aufrecht erhalten zu können, wurde der Kalkulationszeitraum auf die Jahre 2025 – 2026 eingeschränkt und der verbleibende Sonderposten in Höhe von 1.497.216,30 Euro auf diesen Zeitraum verteilt.
Neben den vorgenannten veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind die bisweilen gültigen Gebührensätze und die Entnahmen aus dem Sonderposten nicht geeignet, die aus den zunehmenden Anforderungen an die Stadtsauberkeit und Verkehrssicherungspflicht sowie die durch die allgemeinen Kostensteigerungen entstehenden Mehraufwendungen zu decken.
Signifikante finanzielle Steigerungen haben sich bei den Kraftstoff- und Auftausalzpreisen (Diesel +39% / Salz +35% pro Tonne), sowie bei den Personalkosten durch Tariferhöhungen (5,5 %) ergeben. Des Weiteren sind Kostensteigerungen durch Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahmen an Gebäude (Salzhalle, Soleanlage) zu verzeichnen.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgte die Ermittlung der Kostensätze des Wirtschaftsplanes 2025 und eine Hochrechnung dieser für das Jahr 2026.
Diese voraussichtlichen Kosten wurden um die Entnahmen aus den bestehenden Sonderposten reduziert und dann auf die jeweiligen Veranlagungslängen für die Straßenreinigungsklassen und der Dringlichkeitsstufen für den Winterdienst bzw. auf die einzelnen Gebührenpositionen verteilt.
Für den Bereich der Straßenreinigung / Winterdienst ergeben sich daher die folgenden Gebührensätze für die Jahre 2025 – 2026.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,6 kB
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