Entscheidungsvorlage - E 18/0277/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretungen Mitte, Eilendorf, Kornelimünster / Walheim, Laurensberg und Richterich wurden mit der Vorlage E18 / 0263 / WP18 bereits zu den Änderungen im Straßenverzeichnis angehört. Die Bezirksvertretung Haaren wird am 27.11.2024 angehört, die Bezirksvertretung Brand wird die Vorlage am 11.12.2024 zur Kenntnisnahme erhalten.

 

b) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

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Erläuterungen

Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.

Reinigungsklasse

Reinigungen im Jahr

Reinigungsverpflichtung
a) Stadt
b) Eigentümer*innen

S 4

52

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 5

104

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 6

156

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 7

260

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 8

52

a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen

b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4

und 5 der Satzung

S 9

52

a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen

b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

U 6

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen

X

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen

 

 

 

Zur 9. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.

 

 

1. Änderungen im Straßenverzeichnis

 

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Dringlichkeitsstufe in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

 

  •           Hasselholzer Weg (Aachen Mitte)    RKL X

Zw. Amsterdamer Ring und Preusweg

 

 

 

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

 

 

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

 

  •           Cyprianusweg  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S9 in RKL X
  •           Hein Görgen Straße (Aachen Mitte)    von RKL S4 in RKL S8
  •           Im Ginster  (Aachen Brand)    von RKL S8 in RKL X
  •           Katharinenstraße  (Aachen Mitte)    von RKL S8 in RKL X
  •           Oberdorfstraße  (Aachen Richterich)   von RKL S8 in RKL S9
  •           Pascalstraße  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S8 in RKL S9

Hausnummer 51-71

  •           Scherbstraße  (Aachen Richterich)   von RKL S8 in RKL S9
  •           Schmithofer Str.  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S8 in RKL S9

Hausnummer 214-218

  •           Tempelhofer Straße  (Aachen Mitte)    von RKL S8 in RKL S9
  •           Verlautenheidener Str. (Aachen Haaren)    von RKL S8 in RKL X

Nebenfahrbahn Hausnummern 48-94

 

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

 

  •           Abteigarten  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S9 in RKL S8

Korneliusmarkt – Dorffer Straße

  •           Auf der Hüls  (Aachen Mitte)    von RKL S9 in RKL S8

Charlottenburger Allee – Berliner Ring

  •           Korneliusmarkt  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S9 in RKL S8

Fahrbahn

  •           Rathausplatz  (Aachen Richterich)   von RKL S9 in RKL S8

Fahrbahn

  •           Steinkaulplatz  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von RKL S9 in RKL S8

Fahrbahn

 

Umstufung der Reinigungsklasse

 

  •           Andréstraße  (Aachen Mitte)    von RKL U6 in RKL X
  •           Granitweg  (Aachen Haaren)    von RKL U6 in RKL X

 

Streichung aus dem Straßenverzeichnis

 

  •           Klostertreppe  (Aachen Mitte)
  •           Orsbacher Straße (Aachen Laurensberg)
  •           Soldatengässchen (Aachen Mitte)

 

 

Änderungen der Dringlichkeitsstufe

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.

 

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

 

  •           Auf der Kier   (Aachen Kornelimünster-Walheim)   von DS1 in DS2
  •           Nirmer Straße  (Aachen Eilendorf)   von DS1 in DS3

Verbindungsweg zur Von-Coels-Straße

  •           Pascalstraße  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von DS1 in DS2

Hausnummer 51-71

  •           Schmithofer Str.  (Aachen Kornelimünster-Walheim)  von DS1 in DS2

Hausnummer 214-218

  •           Von-Coels-Straße  (Aachen Eilendorf)   von DS2 in DS3

Verbindungsweg zur Nirmer Straße

 

Erhöhung der Dringlichkeitsstufe

 

  •           Düserhofstraße  (Aachen Laurensberg)   von DS2 in DS1

 

 

 

2. Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der

dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.

Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen.

Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.

 

  •         Arlington Straße   (Aachen Mitte)
  •         Birkenweg  (Aachen Haaren)
  •         Schillerstraße  (Aachen Mitte)

 

 

3. Gebühren

Für den folgenden Kalkulationszeitraum 2025-2026 ist eine neue Kalkulation zu erstellen. Die genaue Berechnung der Gebührensätze wird in einer gesonderten Vorlage dem Finanzausschuss und dem Rat vorgelegt.

Für den Bereich der Straßenreinigung / Winterdienst ergeben sich daher die folgenden Gebührensätze für die Jahre 2025 – 2026

 

Reinigungsklasse (S) /

Dringlichkeitsstufe (D)

Gebühr

2025 - 2026

Reinigungsgebühr

S 4

9,08 €

S 5

18,16 €

S 6

27,24 €

S 7

45,40 €

S 8

1,77 €

S 9

entfällt

Winterdienstgebühr

D 1

1,12 €

D 2

0,90 €

D 3

0,67 €

 

 

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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