Entscheidungsvorlage - E 49/0151/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Betriebssatzung des Kulturbetriebs der Stadt Aachen an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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|
Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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26.11.2024
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater die Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft getretene NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen haben.
Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.
Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe danach nicht mehr zur verpflichtenden Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Losgelöst hiervon wird dennoch ein Lagebericht (auf freiwilliger Basis) erstellt werden.
Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.
Die gesetzliche Änderung wird im Rahmen der Regelungen zum Jahresabschluss in der Betriebssatzung entsprechend berücksichtigt (siehe Synopse und Änderungssatzung).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
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|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,4 kB
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