Entscheidungsvorlage - FB 20/0323/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Rat der Stadt Aachen verweistden Haushaltsplanentwurf 2025 zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.

 

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Erläuterungen

Die Verwaltung wird Band I des Haushaltsplanentwurfs 2025 zur Sitzung des Rates am 04.12.2024 zur Verfügung stellen.

 

Der Band I weist folgende Bestandteile auf:

  • Bestätigungsblatt zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2025
  • Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2025
  • Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2025
  • Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  • Zuwendungen an die Fraktionen
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
  • Übersicht über die aufgrund von § 13 KomHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen
  • Haushaltsquerschnitt
  • Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan
  • Produktübersicht.

 

Die vorgenannten Unterlagen werden, analog zur bekannten Vorgehensweise der Vorjahre, am Tag nach der Ratssitzung, also dem 05.12.2024, auf der Homepage der Stadt Aachen in einer zusammengefassten Datei zum Herunterladen bereitgestellt (https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html) und dabei um folgende Unterlagen erweitert:

  • Produktbeschreibungen inkl. Ziele und Kennzahlen
  • Teilergebnis- und Teilfinanzpläne(Zeilenebene)
  • Investitionsübersicht
  • Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten
  • Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten
  • Übersicht mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben.

 

Die Unterlagen werden, wiederum ergänzt um die

  • Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen
  • Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen,

zu Beginn der Ratssitzung am 04.12.2024 dieser Vorlage im Ratsinformationssystem beigefügt.

Unter der o.g. Internetadresse wird außerdem zeitnah nach der Ratssitzung die aktualisierte Fassung des Interaktiven Haushalts mit dem Entwurfsstand 2025 verlinkt.

Des Weiteren werden die Dateien den Fraktionsgeschäftsstellen, der Ratsgruppe sowie dem Einzelvertreter per E-Mail zur Verfügung gestellt und dienen in ihrer Gesamtheit den sich anschließenden Haushaltsplanberatungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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