Entscheidungsvorlage - FB 01/0603/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Rat der Stadt benennt als stimmberechtigte Delegierte für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages:

1. __________________________

2. __________________________

3. __________________________

4. __________________________ .

 

Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:

____________________________

____________________________

____________________________

____________________________ .

 

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Erläuterungen

Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 30.10.2024 mitgeteilt, dass die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover stattfinden wird.

 

Der voraussichtliche Zeitplan für die Versammlung kann der Anlage entnommen werden.

 

Um die organisatorischen Vorbereitungen für die Hauptversammlung rechtzeitig einleiten zu können, bittet der Städtetag, die Benennung der Delegierten bis spätestens zum 19.02.2025 vorzunehmen.

 

Nach § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Stadt Aachen zur Hauptversammlung 4 Delegiert mit Stimmrecht entsenden (unter Zugrundelegung der derzeit vom Statistischen Bundesamt festgelegten Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 auf Basis des Zensus 2011).

 

Die stimmberechtigten Delegierten des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden stimmberechtigten Delegierten kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben daher bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten außen vor. Für die Stadt Aachen sind Frau Oberbürgermeisterin Keupen als Mitglied im Präsidium und Frau Bürgermeisterin Scheidt als Mitglied im Hauptausschuss bereits stimmberechtigte Delegierte.

 

Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten zur Hauptversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den sitzen Ihrer Stadt- bzw. Gemeindevertretung berücksichtigt werden.

 

Neben den stimmberechtigten Delegierten können auch diemal wieder Teilnehmer*innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.

 

Für die letzte ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die 2023 in Köln stattfand, wurden vom Rat der Stadt benannt:

 

a) als stimmberechtigte Delegierte:

- Ratsfrau Julia Brinner (GRÜNE),

- Ratsherr Daniel Hecker (CDU).

 

b) als Gastdelegierte ohne Stimmrecht:

- Ratsfrau Dr. Heike Wolf (SPD),

- Ratsherr Sebastian Becker (SPD),

- Ratsherr Chrstoph Allemand (DIE Zukunft),

- Ratsherr Peter Blum (FDP),

- Ratsherr Leo Deumens (DIE LINKE),

- Ratsherr Hermann-Josef Pilgram (GRÜNE),

- Ratsherr Johannes Hucke (GRÜNE).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Reisekosten in noch nicht benennbarer Höhe.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

          X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

          X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

        X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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